Ersatzmitglied erscheint zweimal hintereinander unentschuldigt nicht zur BR-Sitzung
Hallo Kolleginnen und Kollegen, wie verhält man sich wenn ein Ersatzmitglied zweimal ordnungsgemäß eingeladen wird und zweimal ohne Kommentar/unentschuldigt einfach nicht zur Sitzung erscheint (ist im Betrieb anwesend)? Muss man dieses Ersatzmitglied erneut einladen oder hat es sein Recht auf eine Einladung/Teilnahme zur BR-Sitzung verwirkt?
Community-Antworten (11)
31.07.2012 um 21:37 Uhr
Das Ersatzmitglied hat - wenn es denn aktiv werden muss - die gleichen (Amts-)Pflichten wie andere Betriebsratsmitglieder.
Ich würde das Ersatzmitglied deutlich auf seine Pflichten hinweisen. Wenn das Ersatzmitglied sein Interesse an einer Mitarbeit im BR verloren hat, sollte es seinen Rücktritt erklären.
31.07.2012 um 22:07 Uhr
Das Nichtwahrnehmen der Mandatspflichten ist eine grobe Pflichtverletzung welche negative Folgen haben kann!! Die Folgen könnten am Ende auch zur Folge haben, dass das BRM/EBRM alle seine Schutzrechte welche es wegen des Mandates hat, verliert.
Auch klar machen, Mandatsarbeit hat Vorrang.
Auch ruhig einmal klar ansprechen Warum es sich so verhält und warum es dann zur Wahl angetreten ist??
01.08.2012 um 04:06 Uhr
"Muss man dieses Ersatzmitglied erneut einladen" ja
"oder hat es sein Recht auf eine Einladung/Teilnahme zur BR-Sitzung verwirkt? " nein
"Die Folgen könnten am Ende auch zur Folge haben, dass das BRM/EBRM alle seine Schutzrechte welche es wegen des Mandates hat, verliert." interessant
01.08.2012 um 04:13 Uhr
wie verhält man sich ?
man nimmt es zur Kentniss und vermerkt es im Protokoll
01.08.2012 um 04:56 Uhr
BRUTUS oh ja, das hae ich vergessen anzumerken ;-)
01.08.2012 um 11:07 Uhr
"Die Folgen könnten am Ende auch zur Folge haben, dass das BRM/EBRM alle seine Schutzrechte welche es wegen des Mandates hat, verliert." interessant
Gell? Aber im Prinzip richtig... Um aber "am Ende" anzukommen, ist der Weg recht lang und steinig... Und bevor das 23.1-Verfahren ausgeurteilt ist, haben wir vermutlich die nächste Wahl ;-)
01.08.2012 um 14:00 Uhr
petrus
Ja, kann lange dauern. Hier kommt es eben auch dann darauf an wie stark die Arbeit des BR ggf negativ betroffen ist? Beonders ist Beschlussfähigkeit gefährdet?
Doch es kann helfen, BRM/EBRM zum Nachdenken anzuregen. Besonders das Thema "Verlust des besonderen Kündigungsschutzes". Auch weil das Zeitthema vielen nicht so bekannt ist
01.08.2012 um 14:07 Uhr
"Doch es kann helfen, BRM/EBRM zum Nachdenken anzuregen. Besonders das Thema "Verlust des besonderen Kündigungsschutzes". Auch weil das Zeitthema vielen nicht so bekannt ist" spannend...
01.08.2012 um 21:06 Uhr
Danke für eure Antworten. ??
01.08.2012 um 21:43 Uhr
warum die ??
Du hast doch Antwort auf deine Fragen bekommen...
""Muss man dieses Ersatzmitglied erneut einladen" ja
"oder hat es sein Recht auf eine Einladung/Teilnahme zur BR-Sitzung verwirkt? " nein"
01.08.2012 um 23:27 Uhr
Ja, alles klar. Deshalb habe ich mich ja auch bedankt. Die Fragezeichen waren eigentlich ein "lachender Smilie" und ein "Daumen nach oben", wurden aber leider nicht angezeigt ;-)
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