Erstellt am 14.09.2012 um 07:40 Uhr von Lexipedia
Sobald er nicht hierunter fällt ist er wählbar:
BetrVG § 5
(3) Dieses Gesetz findet, soweit in ihm nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, keine Anwendung auf leitende Angestellte. Leitender Angestellter ist, wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb
1.zur selbständigen Einstellung und Entlassung von im Betrieb oder in der Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmern berechtigt ist oder
2.Generalvollmacht oder Prokura hat und die Prokura auch im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unbedeutend ist oder
3.regelmäßig sonstige Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens oder eines Betriebs von Bedeutung sind und deren Erfüllung besondere Erfahrungen und Kenntnisse voraussetzt, wenn er dabei entweder die Entscheidungen im Wesentlichen frei von Weisungen trifft oder sie maßgeblich beeinflusst; dies kann auch bei Vorgaben insbesondere aufgrund von Rechtsvorschriften, Plänen oder Richtlinien sowie bei Zusammenarbeit mit anderen leitenden Angestellten gegeben sein.
Ein Abteilungsleiter ist oft ein "leidender" aber kein leitender Angestellter!
Erstellt am 14.09.2012 um 08:39 Uhr von Betriebsrätin
Solche Wahlen und Bedenken nach einer Wahl verstehe ich nicht. Denn diese Bedenken sollten vor der Wahl entstehen. Dann kommen solche ggf gar nicht erst auf die Kandidatenliste weil sie eben nicht genung Stützunterschriften bekommen oder werden NICHT gewählt weil nicht genug AN ihnen die Stimme geben.
Erstellt am 14.09.2012 um 09:31 Uhr von gironimo
Sprecht doch mal ganz offen mit ihm, ob er sich nicht in einem Interessenkonflikt befindet. Das er zu den Sitzungen des AG-Verbandes geht, heißt ja nicht, dass er dort Mitglied ist. Er wird dann aber vom AG dorthin geschickt. Und da liegt das Problem........ Wen vertritt er nun AG-Interessen oder AN-Interessen???
Ich würde ihm abraten, auf beiden Hochzeiten tanzen zu wollen.
Erstellt am 14.09.2012 um 09:53 Uhr von wahlvst
gironimo
als Br auch auf AG Veranstalltungen zu gehen, kann sogar für den BR vorteilhaft sein. Denn so erfhrt er auch Sichten und Anregungen welche AG dort erhalten.
Weiter ist es oft so, dass BRM auch im Job AG Themen vertreten müssen, also z.B. BRM aus dem Bereich Personal usw.
Erstellt am 14.09.2012 um 11:04 Uhr von Mundwerker
Das UNTERNEHMEN ist Mitglied im Arbeitgeberverband, nicht der Abteilungsleiter. Allenfalls Inhaber eines Einzelunternehmens kommen als natürliche Person für eine Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband in Betracht. Anders als bei einer Gewerkschaft, bei der die einzelnen Arbeitnehmer Mitglieder sind (oder auch nicht).
Und ansonsten ist es wie Betriebsrätin schon sagte, er wurde aufgestellt und gewählt...
P. S. Bin selbst (der einzige) Buchhalter in unserem Unternehmen, wir haben einen dreiköpfigen BR und ich bin (natürlich) der Schriftführer. War die erste Zeit nach der Wahl nicht einfach und wenn ich irgendwann einmal nicht mehr gewählt werden sollte, hab ich wohl nur noch ein Jahr...