W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kündigung eines Arbeitnehmers

D
dadida
Nov 2016 bearbeitet

Darf die Firma jemanden jemanden kündigen, wenn der Arbeitnehmer mit dem Firmenhandy eine Rechnung von 3000,00 € gemacht hat? Er hat die Sim-Karte des Firmenhandys in sein privates Handy(Smartphone) gesteckt. Der Arbeitnehmer will dies nicht anerkennen. Man kann es durch den Einzelverbindungsnachweis belegen. Welchen Grund muss angegeben werden, um den Arbeitnehmern zu kündigen?

2.365013

Community-Antworten (13)

L
Lexipedia

13.09.2012 um 16:39 Uhr

Es gab fristlose Kündigungen schon für unter 100 € bei BR.Mitglieder wg. privattelefonierens mit dem Firmenhandy. LAG Hamm 28.11.2008 10 Sa 1921/07

War die Summe privat veranlaßt? Dienstlich?

M
Matze

13.09.2012 um 16:47 Uhr

"Welchen Grund muss angegeben werden, um den Arbeitnehmern zu kündigen? "

Kündigen ist doch Aufgabe des Arbeitgebers und nicht des Betriebsrats! Der Betriebsrat sollte Gründe suchen eine Kündigung zu verhindern.

M
meckerziege

13.09.2012 um 16:55 Uhr

Die SIM - Karte gehört doch zum Firmenhandy - warum hat er diese privat genutzt? was gibt es da nicht einzusehen?

Kündigung ist aber ganz richtig Aufgabe des AG und nicht die des BR. Der BR kann sich Gedanken machen, aber sollte sich nicht um Kündigungsgründe kümmern. Auch wenn Ihr genau wißt, dass der An was falsch gemacht hat, hat der AN das Recht auf Eure BR - Unterstützung. Und letztendlich kann er auch noch klagen und das Arbeitsgericht entscheidet, wie es weiter geht - nicht der BR. Und wenn der AG falsche Gründe angibt, hat der ein problem - gut für den AN.

Den AN würde ich mir aber mal zur Brust nehmen und ihm mal meins und deins erklären - unter 4 Augen.

B
BRMetall

13.09.2012 um 16:57 Uhr

Der AG kann nicht nur kündigen, er kann hier den AN auch in regress nehmen, was er wohl auch bei einer solchen Summe machen wird, wenn die Nutzung rechtswidrig war

G
gironimo

13.09.2012 um 17:32 Uhr

wie kann man auf die Idee kommen, dass durch den Wechsel des Handys die Dienst-SIM zur Privat-SIM wird?

Da wird dem AG wohl leicht ein Argument zur Kündigung einfallen.

K
Kulum

13.09.2012 um 17:36 Uhr

Echt? Kennt ihr alle die BV, die der BR ja hoffentlich bezüglich der Diensttelefone abgeschlossen hat? Hier wird sich ganz schön weit aus dem Fenster gelehnt. Regress wird da mal eben so in den Raum geworfen ohne die Regelung zu kennen. Klar, besonders helle is es nicht die Dienst SIM ins Privathandy zu stecken. Aber die einzig sinnvollen Kommentare kamen von Matze und Lexi

H
Harvey

13.09.2012 um 19:08 Uhr

OK , 3000.- € sind nicht wenig! Aber eine Kündigung rechtfertigen sie aber auch nicht immer. Wie die meisten hier wissen ... der Einzelfall ... Hier mal ein ähnlicher Fall.

http://www.arbeitsrecht.de/rechtsprechung/2010/10/04/tausende-private-sms-vom-diensthandy-kuendigung-dennoch-ungueltig.php

B
BRMetall

13.09.2012 um 19:20 Uhr

Kulum

..Regress wird da mal eben so in den Raum geworfen ohne die Regelung zu kennen.

Bitte doch genau lesen!!!!

Denn ich habe geschrieben wenn Nutzung rechtswidrig war!

Wenn hier aber ein BR schreibt, dass der AG ggf kündigen möchte/werde, unterstelle ich, dass es keine BV gibt welches sein handeln rehctfertigt. Denn dann müsste die Frage eine ganz andere sein.

@harvey Einziger Grund für die relativ milde Entscheidung sei das späte Eingreifen des Arbeitgebers, so das Gericht.

Davon ist hier bisher auch noch keine Rede. Wenn hier also der AG beim erstmaligen Erkennen sofort gehandelt hat, dann droht ihm Unheil.

N
Nubbel

13.09.2012 um 21:28 Uhr

was ist zur privaten nutzung geregelt? ist privates telefonieren generell verboten?

L
Lexipedia

14.09.2012 um 09:30 Uhr

@harvey

Hast du mal den Text gelesen? Warum die Kündigung nicht wirksam war?

Hier ein Auszug von einer anderen Quelle zu diesem Thema: "Einziger Grund für die Entscheidung sei das späte Eingreifen des Arbeitgebers, sagte die Richterin "

M
Mundwerker

14.09.2012 um 13:55 Uhr

3.000,- € mit dem Handy? Wahrscheinlich auch noch in einem einzigen Monat, sonst wäre die Privatnutzung wohl schon eher aufgefallen. Könnte man daraus nicht auch andere Schlüsse ziehen? Z. B. dass diesem Verhalten eine zwanghafte (Telefonsex-)Sucht o. ä. zugrunde liegt und man ihn daher erst mal abmahnen und ihm eine Therapiemöglichkeit bieten müsste? Ähnlich wie bei einem Alkoholiker? Oder ist das jetzt ein völlig abwegiger Gedanke? Normale Gespräche waren das ja wohl kaum, selbst exzessives Internetsurfen oder Auslandstelefonate dürften in einem so kurzen Zeitraum keine solchen Beträge verursachen.

P
Petrus

17.09.2012 um 12:41 Uhr

Wie waren hier die Umstände des Einzelfalls?

Beispiel: Das 08/15-Firmenhändi hat den Geist aufgegeben, der MA musste aber dringend dienstlich telefonieren. Also SIM-Karte aus dem Firmen-Teil raus, in das private rein, Dienstgespräch geführt und gut. Würde mit einem 10€-Privathändy problemlos ohne Extrarechnung funktionieren. Das Problem liegt hier wohl darin, dass ein Ei-Fohn alle x sec. eine Onlineverbindung aufbaut, Mail checkt, Äpps aktualisiert usw. usw. Und wenn die Firmen-SIM keine Internet-Flät-Räit hat, dann kostet jeder Verbindungsaufbau... Wäre dann also eigentlich guter Wille des MA, aber ein ziemlich fahrlässiger Umgang mit der modernen Technik, der Abmahnung und Regressforderungen nach sich ziehen dürfte...

Tja - wie waren also die Umstände des Einzelfalls?

N
Nubbel

17.09.2012 um 19:38 Uhr

und noch einmal die frage: was ist zur privaten nutzung des diensthandys geregelt?

Ihre Antwort