Erstellt am 13.09.2012 um 11:22 Uhr von gironimo
nicht klein beigeben. Wenn alles reden nichts hilft bleibt nur: Arbeit liegen lassen. "Freiwillige" Mehrarbeit vermeiden.
Erstellt am 13.09.2012 um 11:26 Uhr von lancelot
geht in der Realität nicht, ich glaube, dass wissen wir doch alle. Aber es muss doch eine Möglichkeit geben, den AG dazu zu zwingen !!?? Ich weiss nur keine, die auch umzusetzen ist.
Erstellt am 13.09.2012 um 11:28 Uhr von Kölner
@lancelot
Klage wegen Behinderung der BR-Arbeit?
Erstellt am 13.09.2012 um 12:05 Uhr von Kulum
Wobei das Arbeitsgericht dann trotzdem nicht urteilen könnte, dass der AG jemanden einstellen muss.
Mir fällt, bis auf Rettungssanitäter oä, niemand ein, der seine Arbeit nicht liegen lassen könnte wenn der chef nunmal nicht genug Leute für die Arbeit abstellt
Erstellt am 13.09.2012 um 13:42 Uhr von Betriebsrätin
Der AG muss BRM für die Mandatsarbeit von der Arbeit freistellen. Das bedeutet diese Arbeit muss durch andere wahrgenommen werden. Dadruch muss als wenn kein zustzliches Personal eingestellt wird, Mehrarbeit bei den anderen Koll. entstehen. Diese unterliegt der Mitbestimmung. Arbeitsverdichtung egal ob beim BRM oder den anderen Koll. geht nicht. Da muss der BR dann handeln auch das Thema Personalplanung ist dann hier im Spiel.
Wenn der AG sagt, ist mir egal ich handle nicht, ist es Mandatsbehinderung. Stimmt das Gericht kann zwar keinen AG zwingen merh Personal einzustellen es kann aber den AG zwingen die Mandatbehinderung zu unterlassen, notfalls mit Ordnungsgeldern usw.
PS: Wenn beim BRM wegen Mandatsarbeit andere Arbeit liegenbleibt, kann der AG das BRM darum auch nicht abmahnen.
Erstellt am 13.09.2012 um 14:48 Uhr von meckerziege
Mit Augenmaß handeln und nicht vergessen:
Mandat geht vor Arbeitspflicht, auch wenn es schwer
fällt.
Wir haben auch einen sehr AGfreundlichen BR, aber selbst der
hat diesen Grundsatz verstanden.
Und Kulum hat recht: warum kann die Arbeit nicht später erledigt werden?