Fahrtkostenerstattung für doppelte Anfahrten zur Arbeitstelle aufgrund BR Sitzungen
Hallo,
mein AG leht die steurefreie Reisekostenerstattung für zusätzliche Fahrten zur Arbeitstätte aufgrund BR-Sitzungen ausserhalb der Arbeitszeit ab. Da es sich hierbei um Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte handele sei kein steurfreier Ersatz möglich. Ich solle die doppelten Anfahrten mittels AG-Bescheinigung stattdessen im Rahmen der Einkommenssteuererklärung geltend machen. Die Teilnahme an BR Sitzungen sei als Arbeitszeit zu bewerten, eine Erstattung würde gegen das AGG verstoßen, in Hinblick auf die anderen Mitabreiter im Betrieb.
Bitte um Hilfe
Mit freundlichem Gruß
t. l.
Community-Antworten (4)
13.09.2012 um 13:33 Uhr
Aus meiner Sicht hat der AG dem BR die tatsächlichen Kosten, die ihm entstanden sind zu erstatten (§40 BetrVG; siehe Kommentare zum BetrVG)
Das AGG spielt da gar keine Rolle.
13.09.2012 um 13:35 Uhr
Hallo, BR Arbeit ist keine Arbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes.
13.09.2012 um 15:48 Uhr
Warum BR Arbeit außerhalb der Regelarbeitszeit? Denn dass Gesetz sieht die BR Arbeit idR während der Regelarbeitszeit. Also warum Sitzungen außerhalb?
Erstattung von Reisekosten bei Betriebsratssitzung außerhalb der persönlichen Arbeitszeit Mitgeteilt von RA K. Klug: Erstattung von Reisekosten
(BAG Beschluss vom 16.01.2008 – 7 ABR 71/06)
13.09.2012 um 19:23 Uhr
@Betriebsrätin: ich würde mal auf Schichtarbeit tippen, da muss man halt auch öfters 2mal auf die Arbeit fahren.
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