Hallo Leute, es geht um meinen Mann, der einen 400.- Euro Job im Speisasaal einer Fachklinik hat. Er ist inzwischen unbefristet beschäftigt und muss je nach bedarf Mo.- So. von 17.00-19.00 Uhr dort arbeiteten. Gem. Arbeitsvertrag ist er nach Bedarf eingestellt, jedoch mit einer Mindestbeschäftigung von 5 Std. die Woche, also 1 Std. pro Arbeitstag. Der Monatsdienstplan wird eine Woche vor Ende des vergangenen Monats ausgehängt. Er wird auch im Rahmen der Mindestbeschäftigung eingeplant und darüber hinaus bis zu den 400.- EUR beschäftigt.(bis zu 40 Std. monatlich) So sind die Arbeitsrechtlichen Rahmendetails. Während die gleichen Mitarbeiter die in Teilzeit oder Vollzeit sich befinden, jedoch ein Festgehalt haben und nicht unmittelbar nach Stunden bezahlt werden, in dem Monat, wo Feiertage auf einen Arbeittag fallen eine entsprechende Stundenredezuzierung bekommen und weniger für ihr Gehalt arbeiten müssen, geht mein Mann leer aus. Er bekommt in keiner Weise eine Fertagsvergütung. Er hat den Anspruch auch angemeldet beim Arbeitgeber, wurde jedoch abgelehnt, weil er nur eine Aushilfe sei und keine festgelegt Arbeitszeiten an Feiertage im Arbeitsvertrag vorhanden sind. Meine Fragen ist, besteht nicht zumindest ein Anspruch von 1 Std pro Feiertag der auf einem normalen Arbeittag fällt, da er ja zunubdest eine vertragliche Mindestbeschäftigung hat. Es handelt sich, um immerhin 34 Std seit 2009.