Erstellt am 13.09.2012 um 09:14 Uhr von gironimo
Das Problem sind die flexiblen Zeiten. Wenn er in der Woche mit den Feiertagen bereits 5 Stunden gearbeitet hat, ist der Vertrag in diesem Punkt erfgüllt
Es kommt auf den genauen Text im Vertrag an. Ich tippe aber darauf, dass dort nicht steht an jedem Werktag eine Stunde, sondern eben nur 5 Std/Woche.