Erstellt am 29.12.2012 um 09:51 Uhr von ramalg
Ich kann hier keine Ausgrenzung sehen. Für normale AN ist die Teilnahme "Pflicht". Das heißt aber nicht automatisch, dass die 400er "nicht" teilnehmen dürfen, es ist nur nicht "verpflichtend".
Erstellt am 29.12.2012 um 09:59 Uhr von Hoppel
Wenn die Urlaubswünsche der 400 Euro Jobber auch ohne deren Teilnahme an der Abteilungsbesprechung entsprechend berücksichtigt werden, erwächst aus der Nichtteilnahme kein Nachteil.
Ob das so ist, kann der Fragestellung nicht entnommen werden.
Erstellt am 29.12.2012 um 10:21 Uhr von Marianne
Auch 400Euro Jobler sind ganz normale AN, mit allen Rechten wie Vollzeit-AN.
Der AN/BRM soll sich einfach gem § 85 beim BR beschweren. BR nicht sich dieser an und verlangt vom AG mit Hinweis auf gleiche Rechte und dem Verdacht, dass man hier rechtswidrig diese Rechte vorbehält eine Erklärung.
Der BR kann dann auch darauf verweisen, dass man hier einen Zusammenhang mit dem Mandat vermuten könnte was dann strafbar sein könnte.
Erstellt am 29.12.2012 um 13:09 Uhr von gironimo
Ich würde hier auch den offiziellen Beschwerdeweg wählen (§ 85 BetrVG). Auf eventuelle Rechtsansprüche würde ich aus taktischen Gründen aber nicht verweisen. Eben nur auf Ungleichbehandlung, Vorenthaltung wichtiger Informationen u.s.w.
Es macht ja auch wenig Sinn - egal was besprochen wird - einen Teil der AN von den ausgetauschten Informationen auszuschließen. Das führt dann nämlich u.U. zu Problemen bei den Arbeitsabläufen bis hin zu unnötigen Fehlern.
Erstellt am 29.12.2012 um 13:41 Uhr von Hoppel
Wie man aufgrund dieser Fragestellung auf den 85er kommt, ist mir ein Rätsel.
Der Verweis auf "Ungleichbehandlung" oder gar "Vorenthaltung wichtiger Informationen" ist doch an den Haaren herbei gezogen. Sollen wichtige Informationen auch außerhalb solcher Besprechungen weiter gegeben werden können ...
Und was die "Ungleichbehandlung" betrifft, könnte eine solche sogar gerechtfertigt sein. Oder wie wäre die Meinung, wenn 400 Euro Jobber verpflichtet wären, außerhalb ihres Dienstplans an Abteilungsbesprechungen teilnehmen zu MÜSSEN? Da gefällt mir die erste Antwort ausgesprochen gut!
Unterschwellig geht es aus meiner Sicht aber um eine ganz andere Problematik; so steht das "PS" sicherlich nicht grundlos da.
Erstellt am 29.12.2012 um 14:56 Uhr von BRMler
@ Hoppel
Bestimmte AN aus Temagesprächen auszuschließen obwohl sie auch zu deisem bereich zählen ist durchaus schon ein Grund den BR gem § 85 anzurufen. Es könnte sogar auch ein Versuch sein den man als Mobbing empfinden kann. Denn es gibt dazu eben keine Rechtsgrundlage. Weiter, ja das PS kann auch ein Grund sein, dann kommen wir durchaus auch in den Bereich der Behinderung im Mandat. Denn auch ein BRM ist AN und wenn er dem bereich angehört besteht auch kein Rechtsgrund ihn auszuschließen. Außer der AG beführchtet berechtige Argument in dieser Besprechung und versucht daher das BRM "klat zustellen".
Der AG kann sich nun nicht darauf berufen, dass BRM, also dieser AN soll sich seine Infos im Nachgang von Koll holen.
Weiter wenn es dort um Urlausbabsprachen geht, so sind diese für ALLE AN wichtig. Denn alle müssen planen und bedprfen daher den gleiche Wissensstand.
>>>>außerhalb ihres Dienstplans an Abteilungsbesprechungen teilnehmen zu MÜSSEN?
Hier muss der AG so planen, dass alle betroffenen teilnehmen können, sofern die Infos wichtig sind. Ggf. erfolgt dann die Teilnahme auf Basis von Mehrarbeit mit Freizeitausgleich.
400 Euro Jobbler sind AN wie die anderen auch und haben die gleichen Rechte.
Erstellt am 29.12.2012 um 15:28 Uhr von Kölner
@BRMler
Befasse Dich bitte mit dem Begriff "Mobbing". Es ist unerträglich in diesem Zusammenhang mit diesem Terminus zu hantieren.
@all
Wo ist denn hier eine Benachteiligung? Ich suche sie auch noch.
Aber mal am Rande: Wer, wenn nicht der GfBler und BRM könnte hier eine Klärung herbeiführen - wenn man das will? Vll. hätte man Tobistef mal den § 78 BetrVG empfehlen sollen...
Erstellt am 29.12.2012 um 15:57 Uhr von Snooker
@Kölner
Ich habe mal vor Jahren auf einem Inhouse Seminar für Arbeitsrecht folgendes gehört"
Geht der Chef durch den Betrieb und berüsst alle MA mit Handschlag, nur Lieschen Müller nicht... und das immer ind immer wieder, so könnte diese es als Mobbing auffassen.
@All
Ist ein 400€ Jobber angstellter des Betriebes hat er nicht nur die selben Pflichten wie die Vollzeitbeschäftigten, sondern auch die selben Rechte. Und wer jetzt was anderes behauptet nenne mir bitte seine gesetzliche Grundlage dafür.
Erstellt am 29.12.2012 um 17:02 Uhr von walterBR
Ich denke immer, der BR sollte Probleme lösen und nicht Dinge, die an ihn herangetragen werden von vornherein als unsinnig abweisen.
Ich finde es erschreckend, wie hier einige argumentieren. Also nach dem Motto: Was will der denn von uns.
Ich finde es gut, dass es Betriebsräte gibt, die die Probleme der Kollegen ernst nehmen und nach Lösungen suchen.
Erstellt am 29.12.2012 um 17:42 Uhr von Kölner
@snooker
...ja, stimmt. Aber hier geht es um die GRUPPE der GfB und nicht um Lieschen Müller.
@walterBR
Solltest Du mich meinen, dann hätte ich den Wunsch, Dir ein sanftes Ruhekissen zu wünschen. Inflationär sollte Mobbing NIE verwendet werden, aber schon gar nicht falsch.
Erstellt am 29.12.2012 um 17:58 Uhr von BRMler
@Kölner
Ich unterstelle Dir einmal Leseschwäche. Denn ich habe BEWUST geschrieben .....uch ein Versuch sein den man als Mobbing empfinden kann....
Wenn ein Mitglied der Gf oder Vorgesetzter einen AN ohne Rechtsgrund hier ausgrenzt, kann man sehr wohl darüber nachdenkemn.
Das ein einmaliges Handeln dieser Art eben kein Mobbing ist, ist mir auch klar und bewust. Daher auch meine ausgesuchte Wortwahl.
Benachteiligung kann ganz einfach daraus sich ergeben, dass einem AN Infos bewust vorenthalten werden. Besonders dann noch wenn es um dieses Thema geht. Es kann somit die Urlaubsplanung und Absprache mit den Koll. negativ beeinflussen.
Es kann weiter dazu führen, dass andere AN dann auch anfangen diesen AN/Koll. auszugrenzen. So nach dem Motto, wenn es der Vorgesetzte macht soll es wohl so sein. Weiter auch, wenn ich dann anders handeln, also gegen die vorgeführte Art des Vorgesetzten ist es diesem ggf nicht recht und ich könnte dann Probleme auch bekommen, also schließe ich mich diesem Verhalten an und grenze diesen AN auch aus.
Ein weiterer Pkt der auf Leseschwäche hindeuten könnte!
....hätte man Tobistef mal den § 78 BetrVG empfehlen sollen...
Denn genau darauf habe ich hingewiesen.
Erstellt am 29.12.2012 um 18:46 Uhr von Snooker
Weiter würde ich auch noch, was bei @gironimos Antwort ein bissl unter gegangen ist, auf § 75 BetrVG verweisen.
Erstellt am 29.12.2012 um 20:15 Uhr von Kölner
@BRMler
Du verstehst immer noch nicht: Hier wird eine Gruppe an GfB ausgeschlossen. Nicht nur ein einzelner GfBler...
Zufällig ist ein GfBler auch BRM...
Erstellt am 30.12.2012 um 15:24 Uhr von Hoppel
Ein zwingendes "gleiches Recht für ALLE" gibt es NICHT!
Daher empfinde ich die Diskussion in Bezug auf "Diskriminierung/Benachteiligung" ziemlich daneben, zumal sich der Threadstarter nicht weiter äussert.
@ Tobistef
Geht es eigentlich speziell um die Teamsitzung zwecks Urlaubsbesprechung?
Dann sollte sich Euer BR eher mal Gedanken darüber machen, wie Urlaube künftig geplant und genehmigt werden sollen. Gäbe es eine entsprechende BV, wäre diese Diskussion überflüssig.
Und ist Dir die Teilnahme verboten? Kann ich bislang nicht erkennen.
Und befürchtest Du, dass Deine Urlaubswünsche nicht wie gewünscht genehmigt werden? Immerhin muss der Urlaub ja im Einklang mit dem Urlaub bei Deinem Hauptarbeitgeber stehen.
BTW: Da Du ja selber angegeben hast, nur 20-40 bzw. max. 42 Stunden für diese Klinik tätig zu sein und von dieser Zeit diverse Stunden für BR-Tätigkeit drauf gehen, kann ich mir nicht wirklich vorstellen, dass Dein Ausfall wegen Urlaub in besonderem Maße berücksichtigt werden muss.
Somit bleibe ich dabei, dass es hier in Wirklichkeit um ganz andere Dinge geht. Kleiner Machtkampf mit der Leiterin? ;-)
Erstellt am 30.12.2012 um 19:52 Uhr von Snooker
@Hoppel
Wenn Du Dir die Mühe gemacht hättest alle vergangenen Fragen der letzten Wochen von @Tobistef mal genau zu lesen würdest Du merken das die Probleme der Frage hier nicht persönlicher Natur ist. Und wer sagt hier das Tobistef selber die Person ist.
Erstellt am 31.12.2012 um 09:41 Uhr von Hoppel
@ Snooker
Ich wünsch Dir auch einen richtig tollen Start in´s Jahr 2013!
Möge Dir Deine Merk- sowie Abstraktionsfähigkeit erhalten bleiben.