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400€ Jobber eingestellt und wieder gekündigt jeweils ohne BR - zulässig?

D
Dieter
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns im Unternehmen sind „fünf“ 400€ Jobber eingestellt worden, natürlich ohne den BR zu informieren. Diese Tatsache wurde einfach per Vermerk vom zuständigen Abteilungsleiter bekannt gegeben. Nach 3 Tagen wurden die Mitarbeiter wiederum vom Abteilungsleiter informiert: Alle „fünf“ 400€ Jobber wurden wieder entlassen, weil der Betriebsrat nicht informiert wurde…..Ist an dieser Stelle eine Entlassung überhaupt rechtlich möglich?

Danke für eure Hilfe…Dieter

4.27008

Community-Antworten (8)

H
harald

22.11.2006 um 21:30 Uhr

die entlassenen sollen sofort klagen die kündigung ist unwirksam da der br nicht gehört wurde zumindes eine abfindung ist drin

P
Pfarrer

22.11.2006 um 22:11 Uhr

@Dieter ...was sind das denn für Manöver eures AG's ? Stellt die Leute ein ohne euch als BR vorher miteinzubeziehen , entlässt sie nach 3 Tagen und sagt dann, dies hätte er getan weil ihr vorher nicht informiert wurdet, ...oder hab ich das falsch verstanden?

D
Dieter

23.11.2006 um 12:36 Uhr

Danke....du hast das schon richtig verstanden

P
Pfarrer

23.11.2006 um 20:26 Uhr

@Dieter

Sehr bizarre Situation, - auf den ersten Blick ist da der §99 Abs.1 bei Einstellungen mit im Spiel, bei Kündigungen der §102, bei beiden habt ihr das Recht der Mitbestimmung, bzw.,.. das hättet ihr in diesem Fall gehabt. Tja, der hat euch verladen, - oder ihr kriegt nicht mit was bei euch los ist, - eine andere Erklärung finde ich nicht.

P
Pfarrer

24.11.2006 um 04:23 Uhr

@Dieter ....stimmt, hab ich übersehen, Harald hat recht! mfg

S
stinker

24.11.2006 um 08:56 Uhr

Huch, da bin ich mir nicht sicher ob Harald hier richtig liegt. M.e hat der Arbeitgeber mit der sofortigen Entlassung in Kern richtig gehandelt. Er hat zwar mit den €400 Jobber einen Vertrag abgeschlossen, jedoch ist die Eingliederung des MAs (auch €400 Jobber sind MA) unwirksam. Der AG hat nämlich weder den BR informiert noch die Einstellung nach §99 beantragt. Der AG kann hier nicht mal den §100 ziehen.

Ob diese MA individualrechtlich Ansprüche haben kann ich hier nicht beurteilen, dafür gibt es Anwälte.

So...ich liefere mal nach:

RndNr. 45, Erfurter Kommentare zum Arbeitsrecht, 7.te Auflage 2007 (Seite 1234-1235).

Ich schau nochmal nach in den Erfurter Kommentaren bezgl. der RndNr. für meine Behauptung.

K
Kölner

25.11.2006 um 09:22 Uhr

@harald Abfindung? Höchstens Kündigungsfrist...

@Pfarrer Sind die Leidtragenden nicht die AN? Wie wäre es mit § 101 BetrVG?

P
Pfarrer

25.11.2006 um 11:37 Uhr

@Kölner

...ja, der §101 ist da auch möglich, aber da muss der dortige BR dann aber auch Pfeifen und nicht nur den Mund spitzen (ein nettes Zitat das ich hier in der Seite irgendwo geklaut habe:-)

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