Gewissenskonflikt BRV
eure Meinung ist gefragt. Sachverhalt : ich (BRV) habe durch Zufall Kenntnis davon, dass ein Außendienstmitarbeiter vorsätzlichen Spesenbetrug begangen hat (wiederholt); Beweis dazu liegt mir vor; im Rahmen einer geplanten Betriebsänderung (Verkleinerung der Vertriebsaußendienstmannschaft: -10 Stellen / Verdopplung des Vertriebsinnendienstes: +25 Stellen) werden betriebsbedingte Kündigungen anstehen, da es nicht genug geeignete Stellen für 10 Außendienstler gibt; der BR wird seine diesbezüglichen Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen, da gibt es kein vertun; aber was mache ich? gebe ich meine Kenntnis weiter, wird es den Betrüger vorher treffen und ein anderer MA hat bessere Chancen; vertete ich so kollektive Interessen besser?
Community-Antworten (11)
12.09.2012 um 20:39 Uhr
Du solltest erst einmal mit dem vermeintlichen Betrüger reden.
Vielleicht erscheinen die Dinge plötzlich in einem ganz anderen Licht.
Bedenke, bei Personalabbau im AD gibt es immer auch Kräfte im Betrieb, die an einer Sozialauswahl keinerlei Interesse haben - aber immer schon einmal unliebsame Mitarbeiter von hinten sehen wollten.
Da gilt es genau hinzuschauen.
12.09.2012 um 22:25 Uhr
es handelt sich hier nicht um Vermutungen hinsichtlich des Sachverhaltes sondern um vorsätzlichen Betrug, das kannst du schon glauben; solche Beschäftigten gibt es nämlich leider auch; wenn ein Zweifel bestünde, wäre meine Einstellung ganz klar zugunsten des einen MA;
12.09.2012 um 23:02 Uhr
die arbeitsvertragliche Treuepflicht verlangt von einem AN, wenn möglich Schaden von seinem AG abzuwenden, insbesondere auch, wenn es sich um Kenntnis über Straftaten zum Nachteil des AG handelt ob das nun Spesenbetrug wäre, oder Diebstahl oder oder
wegschauen, weil man BR ist ?
12.09.2012 um 23:14 Uhr
Watschenbaum
..man könnte aber auch Wissen, dass ein BRM/BRV im Mandat eben kein AN ist. Daher gelten ja auch für Mandatstätigkeite keine Arbeitnehmerschutzgesetze, wie zB das ArbZG
Das Wissen hier hat ja auch nicht der AN sondern der Mandatsträger der außerhalb des Mandates auch AN ist.
Daher sollte der BR mit dem Betroffenen reden und ihn auffordern rechtswidriges Handeln zu unterlassen.
BR ist eben keine Betriebspolizei
Dein Verweis auf die Treupflicht würde bedeuten, der BR muss stets AN beim AG "verpetzen" wenn sie sich arbeitsrechtswidrig verhalten.
Erfährt der Betriebsrat von Missständen oder Straftaten im Betrieb, sollte er ebenfalls zunächst versuchen, vom Arbeitgeber Abhilfe zu verlangen. Das ergibt sich aus dem Grundsatz der „vertrauensvollen Zusammenarbeit“. Erst wenn das keinen Erfolg verspricht, kann er sich z.B. bei einem Verstoß gegen Arbeitsschutzbestimmungen an die Aufsichtsbehörde oder bei Straftaten an die Strafverfolgungsbehörden wenden.
Aussage Verdi https:www.verdi-bub.de/index.php?id=2011
12.09.2012 um 23:17 Uhr
uhuneu, hast Du denn überhaupt schon mal mit dem Kollegen über den Betrug gesprochen?
12.09.2012 um 23:30 Uhr
Mann, Mann, Mann , was nimmst du gerade ein, Betriebsrätin ? nimm weniger davon
"verpetzen" bei vorsätzlichen Straftaten ist wohl das falsche Wort
du bist als BR auch dem Betrieb verpflichtet, nicht nur jedem (noch so kriminellen) AN da sollte man schon Grenzen ziehen, ob jetzt jemand mal 5 min zu früh heimgeht, oder vorsätzlich wiederholt betrügt
13.09.2012 um 09:19 Uhr
@Lotte nein, hab ich nicht; wenn ich das tue, ist das "Fass geöffnet"; er kann nur bestätigen, dass er betrogen hat und das schon wiederholt; an den Fakten ändert das nichts; wenn ich das dann decke habe ich ein Gewissensproblem gegenüber den anderen, ehrlichen AD MA; wenn ich's nicht mache, aber auch, denn er weiß dann, dass ich es weiß und nichts unternommen habe; Zwickmühle also, deshalb frage ich ja auch hier
13.09.2012 um 10:21 Uhr
Tja, schon so ´ne Sache mit dem "Betrug". Ist es bei Euch nicht vielleicht auch so, dass AN private Unterlagen auf dienstlichen Kopierern kopieren, mal ´nen Kuli mit nach Hause nehmen, Kollegen in der Werkstatt das ein oder andere Material oder Werkzeug für private Zwecke nutzen usw. usw. Die Liste könnte man unendlich erweitern. Wo fängt denn der Betrug oder Diebstahl an? Also aus moralischer Sicht, so dass man sich selbst in einer Zwickmühle sieht.
13.09.2012 um 10:53 Uhr
Uhuneu, also hast Du vom Betrug erfahren, hast nicht mit ihm geredet, es auch nicht weitergegeben und machst Dir jetzt, wo es Entlassungen geben soll einen Kopf darum, ob er es wert ist, dass er verschont wird?
Also ich würde ja von einem BRM erwarten, dass er mit einem Kollegen, den er des Betrugs verdächtigt, erstmal redet. Eigentlich sind es auch Äpfel und Birnen, die Du hier zusammenschmeißt. Wer sagt Dir denn, dass der AG den Betrug derart schlimm findet, dass er deswegen kündigt? Dann ist der Kollege weiterhin in der Sozialauswahl.
13.09.2012 um 11:03 Uhr
Ja - mit dem Kollegen reden ist aus meiner Sicht auch absolut erforderlich.
Die Frage ist noch, wo Du die Informationen her hast. Hast Du selbst beruflich mit der Bearbeitung der Angaben der Außendienstler zu tun? Hat Dir jemand Informationen zur Kenntnis gegeben? Wenn ja, warum reagiert derjenige nicht? Warum bemerken die, die die Abrechnungen prüfen nichts davon?
Vermeide es, vor einen Karren gespannt zu werden.
13.09.2012 um 11:31 Uhr
@Lotte in etwa stimmt das so; ich habe aber nicht vom Betrug erfahren, sondern ihn selbst entdeckt; einige BRM hatten davon Kenntnis bekommen, dass mehrere Vorgesetzte im Außendienst die betriebliche Reisekostenrichtlinie nach eigenem Gusto selbst auslegen und Anweisungen zur Einreichung von Auslagenersatz erteilen, die nicht im Einklang mit unserer RK-RiLi sind und für den AN nachteilig; ich habe die Fakten für die nächste BR Sitzung zusammengetragen, um hier Abhilfe vom AG verlangen zu können; der betroffene Kollege wurde in der Sache auch kontaktiert, damit wir ein möglichst komplettes Bild bekommen; er hat nicht gesagt, dass die bewußten Belege gefälscht sind; und wie es der Zufall will fallen mir Ungereimtheiten auf; beim klären stoße ich auf den Betrug; der AG würde das sehr schlimm finden; ich fände es auch schlimm, wenn statt seiner ein ehrlicher fleissiger Kollege gehen müßte;
Verwandte Themen
Zusammenhalt des BR - persönliche Interessen der BRM
Älternoch bevor wir das erste Gespräch mit der GF hatten scheint es so als ob sich die GF einzelne BRM herauspickt und diese beeinflusst. Kurz nach der Wahl wurde einem BRM vom GF das "Du" angeboten. De
Abwahl BRV - Wie geht man weiter vor wenn der BRV und der stv. BRV die Sitzung verlässt?
ÄlterHallo zusammen, Folgende Situation: 3 von 5 BR Mitgliedrn wollen beim BRV schriftlich beantragen zur nächsten ordentlichen Betriebsratsitzung in die Tagesordnung aufzunehmen: Abwahl BRV 2.Abwa
BRV macht Alleingänge, gerichtliche Anfechtung, Abwahl BRV, Ladung EBRM?
ÄlterHallo ihr lieben, im Gremium hatten wir einige Absprachen bezüglich Änderungen in einer BV mit dem AG gehabt. Nun sollten alle Nebenabreden zusammengefasst und als Anhang zu dieser BV unterschriebe
BRV nimmt BR-Mitglied nicht ernst - was tun?
ÄlterHallo erstmal an alle hier, ich bin ein fester bestandteil des BR und habe ein kleines Problem mit unserem BRV der jetzt schon seit 23Jahren der BRV ist unser Unternehmen ist bei der Gewerkschaft
Abwahl BRV und Neuwahl
ÄlterAbwahl BRV und Neuwahl Ist Situation : 11 er Betriebsrat. Der in der amtierenden BRV herrscht seitdem nach einer langen und guten Zusammenarbeit immer mehr eigenständig und trifft Entscheidungen oh