Erstellt am 11.09.2012 um 18:25 Uhr von mainpower
Hallo,
warum soll man das nicht sagen dürfen? In einer Abteilung muss man doch gegebenenfalls wissen wie lange wer wen vertritt.
Erstellt am 11.09.2012 um 18:29 Uhr von MalcomXXX
Hallo,
na erstens, weil es keinen was angeht,
zweitens finde ich das es Bloßstellung vor der Manschaft ist, (Ihr müsst länger arbeiten, weil Müller, Meier und Huber krank ist)
dritten Verschwiegenheitspflicht des Arbeitgebers.
Mfg
Erstellt am 11.09.2012 um 18:35 Uhr von Kölner
@MalcomXXX
Das jemand noch lange krank sein wird - kein Problem, kann man sagen.
Weil der Kollege noch lange krank sein wird, müsst ihr länger arbeiten - würde ich mir nicht gefallen lassen, weil ich dann über § 92 BetrVG diskutieren würde.
Erstellt am 11.09.2012 um 18:50 Uhr von Betriebsrätin
MalcomXXX
welche Günde außer Urlaub (ist ggf aus der Urlaubsliste erkennbar) und Krankhiet gibt es dafür dass Koll. nicht am Arbeitsplatz sind und andere arbeiten / einspingen müssen.
Der AG darf es aber auch nicht verächtlich sagen. Das wurde hier von Dir aber auch nicht geschrieben.
...dritten Verschwiegenheitspflicht des Arbeitgebers.
Gibt es hier nicht betreffend der Tatsache AU!
Erstellt am 11.09.2012 um 18:58 Uhr von gironimo
wie schon gesagt wurde: Der Ton macht die Musik. Sachliche Information ist o.k.
Polemische Stimmungsmache nicht.
Erstellt am 11.09.2012 um 19:09 Uhr von mainpower
@MalcomXXX
Wenn ein MA neben Deinem Arbeitsplatz ein paar Tage fehlt, fragst Du dann nicht was mit dem Kollegen los ist?? Nach Deiner eigenen Rechtsauffassung bekommst Du dann keine Antwort, weil, es geht Dich ja nichts an. Merkst Du was?
Erstellt am 11.09.2012 um 19:55 Uhr von Hoppel
@ MalcolmXXX
Ohne (schriftliches) Einverständnis der jeweils betroffenen KollegInnen (§ 4a BDSG) darf der Abwesenheitsgrund durch den AG nicht genannt werden. Eine Veröffentlichung (Datennutzung) ist weder durch § 28 Abs.1 BDSG noch durch § 32 BDSG gedeckt.
Erstellt am 12.09.2012 um 09:41 Uhr von gironimo
.... das ist Augenwischerei. Sollte der Vorgesetzte über den AU-Ausfall eines Kollegen die Mitarbeiter informieren, in dem er sagt: "Kollege x ist bis zum .... abwesend - es kann aber auch länger dauern"???
Erstellt am 12.09.2012 um 19:57 Uhr von Hoppel
... soll es tatsächlich ArbeitnehmerInnen geben, die überhaupt keinen Wert darauf legen, dass KollegInnen den Abwesenheitsgrund erfahren. Hier haben Persönlichkeitsrechte absoluten Vorrang!!!
Und wenn die Zeitdauer der Abwesenheit nicht abgeschätzt werden kann, ist eine Information "Herr Müller ist auf unbestimmte Zeit abwesend" völlig ausreichend. Und selbst diese Information hat sinngemäß nicht am "Schwarzen Brett" zu stehen.
Was geht es die AN eines Betriebs an, dass die Küchenhilfe R. Ührgut auf unbestimmte Zeit ausfällt? Für die KollegInnen in der Küche ist diese Information wiederum von betrieblichem Interesse. Aber das "Warum" hat auch hier nicht zu interessieren.