private Angelegenheiten ?
Hallo,
darf ein Vorgesetzter vor versammelter Abteilen sagen, welche Personen noch wie Lange arbeitsunfähig geschrieben sind ? Die Art der Krankheit wurde nicht gesagt. In welchem Gesetz ist sind solche Sachen geregelt ?
Mfg MalcomXXX
Community-Antworten (9)
11.09.2012 um 20:25 Uhr
Hallo, warum soll man das nicht sagen dürfen? In einer Abteilung muss man doch gegebenenfalls wissen wie lange wer wen vertritt.
11.09.2012 um 20:29 Uhr
Hallo,
na erstens, weil es keinen was angeht, zweitens finde ich das es Bloßstellung vor der Manschaft ist, (Ihr müsst länger arbeiten, weil Müller, Meier und Huber krank ist) dritten Verschwiegenheitspflicht des Arbeitgebers.
Mfg
11.09.2012 um 20:35 Uhr
@MalcomXXX Das jemand noch lange krank sein wird - kein Problem, kann man sagen. Weil der Kollege noch lange krank sein wird, müsst ihr länger arbeiten - würde ich mir nicht gefallen lassen, weil ich dann über § 92 BetrVG diskutieren würde.
11.09.2012 um 20:50 Uhr
MalcomXXX
welche Günde außer Urlaub (ist ggf aus der Urlaubsliste erkennbar) und Krankhiet gibt es dafür dass Koll. nicht am Arbeitsplatz sind und andere arbeiten / einspingen müssen.
Der AG darf es aber auch nicht verächtlich sagen. Das wurde hier von Dir aber auch nicht geschrieben.
...dritten Verschwiegenheitspflicht des Arbeitgebers. Gibt es hier nicht betreffend der Tatsache AU!
11.09.2012 um 20:58 Uhr
wie schon gesagt wurde: Der Ton macht die Musik. Sachliche Information ist o.k. Polemische Stimmungsmache nicht.
11.09.2012 um 21:09 Uhr
@MalcomXXX Wenn ein MA neben Deinem Arbeitsplatz ein paar Tage fehlt, fragst Du dann nicht was mit dem Kollegen los ist?? Nach Deiner eigenen Rechtsauffassung bekommst Du dann keine Antwort, weil, es geht Dich ja nichts an. Merkst Du was?
11.09.2012 um 21:55 Uhr
@ MalcolmXXX
Ohne (schriftliches) Einverständnis der jeweils betroffenen KollegInnen (§ 4a BDSG) darf der Abwesenheitsgrund durch den AG nicht genannt werden. Eine Veröffentlichung (Datennutzung) ist weder durch § 28 Abs.1 BDSG noch durch § 32 BDSG gedeckt.
12.09.2012 um 11:41 Uhr
.... das ist Augenwischerei. Sollte der Vorgesetzte über den AU-Ausfall eines Kollegen die Mitarbeiter informieren, in dem er sagt: "Kollege x ist bis zum .... abwesend - es kann aber auch länger dauern"???
12.09.2012 um 21:57 Uhr
... soll es tatsächlich ArbeitnehmerInnen geben, die überhaupt keinen Wert darauf legen, dass KollegInnen den Abwesenheitsgrund erfahren. Hier haben Persönlichkeitsrechte absoluten Vorrang!!!
Und wenn die Zeitdauer der Abwesenheit nicht abgeschätzt werden kann, ist eine Information "Herr Müller ist auf unbestimmte Zeit abwesend" völlig ausreichend. Und selbst diese Information hat sinngemäß nicht am "Schwarzen Brett" zu stehen.
Was geht es die AN eines Betriebs an, dass die Küchenhilfe R. Ührgut auf unbestimmte Zeit ausfällt? Für die KollegInnen in der Küche ist diese Information wiederum von betrieblichem Interesse. Aber das "Warum" hat auch hier nicht zu interessieren.
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