W.A.F. LogoSeminare

Kündigung eines Ersatzmitgliedes

F
Funthomas
Nov 2016 bearbeitet

Meine Firma möchte im Rahmen eines Personalabbaues ein Ersatzmitglied des Betriebsrats kündigen? Der BR ist dieser Personalmaßnahme nicht abgeneigt. Welche Möglichkeit hat der AG seinen Wunsch umzusetzen?

2.027013

Community-Antworten (13)

Z
zdophers

11.09.2012 um 17:07 Uhr

Ich habe mir schnell Popcorn geholt. Das dürfte lustig werden.

K
Kulum

11.09.2012 um 17:18 Uhr

Ich beiß mir grad aber sowas von auf die Finger....

B
Betriebsrätin

11.09.2012 um 17:20 Uhr

ergänzend zu den Vorrednern!!

Wenn ein BRM so denkt, kann man sich nur wünschen, dass er selbst betroffen ist!!!! Vor solchen BR kann man nur jeden AN warnen!

G
gironimo

11.09.2012 um 17:23 Uhr

Zielt Deine Frage nur auf das Ersatzmitglied? (Dein Fragen-Titel)

Wenn der AG wissen will, wie er seinen Willen umsetzt, muss er sich an den Arbeitgeberverband wenden. Wenn der BR wissen will, was er beim Personalabbau alles für die Mitarbeiter tun kann, solltest Du hier konkrete Fragen stellen.

Das Spektrum reicht von Informationspolitik bis Sozialplan.

W
Watschenbaum

11.09.2012 um 18:44 Uhr

"Fun"Thomas erlaubt sich ein Späßchen

Fragt man in einem Vegetarier-Forum nach einem Rezept für Rinderbraten?

F
Funthomas

11.09.2012 um 20:38 Uhr

und wenn das Ersatzmitglied ein erwiesener Maulwurf ist der die GL feinst über alles im BR informiert? Da steht ihr da mit Eurem Popcorn.

B
Betriebsrätin

11.09.2012 um 20:53 Uhr

Funthomas

und wenn das Ersatzmitglied ein erwiesener Maulwurf ist der die GL feinst über alles im BR informiert?

Das ändert nichts an der Tatsache, auch weil der BR eben kein Geheimrat ist. Es zeigt aber, dass der BR mit BRM und anderen Meinugen nicht umgehen kann.

Wenn ein BRM gegen das Gesetz verstöß sieht das Gesetz Möglichkeiten der Reaktion vor. Das sind aber keine Entlassungen. Weiter wenn ein BRM so gut mit dem AG kann wird der AG bestimmt sich von diesem nicht trennen, da er es/ihn ja wieter benötigt/nutzen möchte.

Ach ja, auch betriebsbedingte Kündigungen und Sozialauswahl schaden dan dem EBRM nicht, denn der AG kann ja bestimmte AN als unverzichtbar erklären und aus der Sozialauwahl ausnehmen, was er dann hier wohl auch machen wird.

Das Ganze kann übrigens einen sehr unangenehmen Bummerrang für den BR werden. lese mal hier! http://www.management-praxis.de/personal/kundigung/kundigung-von-betriebsratsmitgliedern-gerichte-zwingen-sie-zur-befoerderung

und hier:

http://leinemann.org/hefte/200004/0104.htm

Fazit EBRM als unverzichtbar und dafür dann ein BRM

K
Kölner

11.09.2012 um 21:01 Uhr

@all Da sind sie wieder, die 'mit-dem-Finger-auf-andere-Zeiger'. Wahlweise erheben sie oberlehrerhaft oder wie ein Pharisäer ihre Finger zum Schimpfen: 'Nein, einem E-BRM, dem kündigt man nicht. Nein, so geht das nicht. Nein, das tut ein BR nicht.' Es fehlt nur noch der Spruch: 'Besucht erst einmal eine Schulung!'

Mal im Ernst, merkt ihr noch was? Das was ihr hier betreibt ist zumindest verlogen, wenn nicht heuchlerisch und vor allem: Ihr folgt fast schon reflexartig einem Herdentrieb (BRM kündigen=niemals, das ist böse), der jedem vernünftig denkenden Menschen zumindest Schamesröte ins Gesicht treibt... ...ach ne ich vergaß: Wir sind ja Betriebsräte, da ist das mit dem Rotwerden nicht mehr so schlimm!

W
wahlvst

11.09.2012 um 21:29 Uhr

Kölner

Ich glaube die Pro Sager hier wollen ja eben Deine Aussage "BR kündigt man nicht" ausdrücken.

Es geht/ging diesen wohl mehr um den Grund und die Art des Umganges mit dem Thema durch den BR. Denn dieser BR denkt dann morgen ggf. genau so wenn es sonstige AN betrifft, wenn diese sich einmal getraut haben dem BR ggf. auch noch offen in der Betriebsversammlung zu wiedersprechen.

Also, ein BR sollte stets mit Kündigungen bedacht umgehen und versuchen diese zu vermeiden. Also andere Mittel finden. Nicht wie hier es positiv sehen, also bergüßen und sagen der AG hat Recht und gerade diesen AN der zufällig EBRM ist ist uns ehe nicht lieb und daher nichts wie weg mit ihm.

N
Nubbel

11.09.2012 um 21:42 Uhr

Kölner Ich glaube die Pro Sager hier wollen ja eben Deine Aussage "BR kündigt man nicht" ausdrücken

wahlvst, und ich glaube, du hast kölner nicht verstanden!

B
blackjack

11.09.2012 um 21:42 Uhr

#Welche Möglichkeit hat der AG seinen Wunsch umzusetzen?#

#und wenn das Ersatzmitglied ein erwiesener Maulwurf ist der die GL feinst über alles im BR informiert?#

Warum sollte der ArbGeb diesen dann kündigen wollen?

N
Nubbel

11.09.2012 um 21:52 Uhr

jeep und wenn er es möchte, sollte er wissen, wie man das macht!

Aber ich bin auch irritiert..... man will dem chef verbieten mit bestimmten gesichtsausdrücken und tonfällen in der stimme über krankenstatistiken zu reden....

auf der anderen seite würde man sogar das gesetz beugen um ein ersatzmitglied zu retten.....

egal wer statt dessen auf der strecke bleibt.....

doppelmoral

G
gironimo

12.09.2012 um 11:23 Uhr

Das Gericht wird Euch den Kollegen ohnehin wieder zurückschicken, wenn das Ersatzmitglied dem Schutz des §15 KSchG unterliegt.

Da würde ich dann eher formell korrekt wiedersprechen. Sieht sonst doch ein wenig viel nach Rachefeldzug aus.

Ihre Antwort