in unserem Betrieb (< 50 Beschäftigte) wurde kürzlich ein Betriebsrat gewählt (einfaches Wahltverfahren; 3 Mitglieder, 1 Ersatzmitglied)
Durch Austritt eines Betriebsratmitgliedes aus dem Betrieb und Verzicht des Ersatzmitgliedes ist die 5. Person der Wahlliste in den Betriebsrat nachgerückt.
Auf Pos.6 war ich stimmgleich mit einem Kollegen.
Ich wurde jetzt darüber informiert, daß der Betriebsrat meinen Kollegen zum Ersatzmitglied gewählt hat.
Ich wurde auf meine Nachfrage hin weder über die gesetzlichen Rahmenbedingungen noch über das Stimmverhältnis informiert; mit dem Hinweis aufs "Betriebsgeheimnis"

Frage: Darf der Betriebsrat das Ersatzmitglied wählen (ich las was von Losentscheid bei gleicher Stimmzahl), welche rechtliche Grundlage besteht hierzu
und darf der Betriebsrat mir das Ergebnis (2:1 oder 3:0) vorenthalten?