Sorry Pjöööng, aber so langsam fängt es an peinlich zu werden.
Ja, deine Denke wird mir immer fremder. Mit Logik hat das jetzt auch nicht mehr viel zu tun, eher mit einer Wortverdreherei.
Nein, persönlich Herabwürdigungen will ich hier keinen. Wenn du aber so weiter machst, schaffst du das für dich auch allein.
Die Relativitätstheorie, besonders die spezielle, hat für dich dann ja wohl auch keine Bedeutung, da nicht greifbar.
Du schreibst von fehlenden Argumenten, welche hast du denn bisher gebracht? Komm mir jetzt nicht mit dieser Wortklauberei. Wenn überhaupt, ist es nur eine spezielle Pjöööngsche Theorie, mehr aber auch nicht.
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Zitat Pjöööng > „Ansonsten stelle ich fest, dass Du keines Deiner Argumente mit irgendwelchen Belegen untermauert hast. Es sind schlichtweg Deine persönlichen Meinungen, die Du aber als zwingende Wahrheit darstellst.“
Nein, du stellst überhaupt nichts fest! Du bildest dir nur ein, sich anmaßen zu können, etwas festzustellen. Was du leider nicht feststellst, ist, dass die Gedanken momentan den Nebel nicht durchdringen und dadurch bedingt, einwenig verwirrt erscheinen.
Wenn es nur meine Meinung ist, ist sie aber in guter Gesellschaft. Zumindest brauche ich hier keinen Minderheiten Bonus in Anspruch nehmen.
Was glaubst du eigentlich, wozu und für wen ein/e WO, Handbuch, Bedienungs und oder Aufbauanleitung gedacht ist? Für die Krabbelgruppe von nebenan, dem Posaunenchor von Jericho oder etwas ev. zukünftig Entstehendes? So nach dem Motto: Das Regal baue zwar ich zusammen, aber aufhängen können es dann die noch zu beschaffenden Bücher.
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Zitat Pjöööng> „Auf die Tatsachen, die Deiner Meinung entgegenstehen, gehst Du gar nicht ein, Du ignorierst sie schlichtweg.“
Welche sollen das sein? Ich habe bisher nur Fantastereien mitbekommen; und diese sollte nicht nur ich ignorieren.
Sorry, bei allem gebührendem Respekt, aber das, was du hier als Tatsachen bezeichnest, ist für mich nur einer Fantasie entsprungener gequirlter Quatsch.
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Zitat Pjöööng> „Ich für meinen Teil stelle jedenfalls nach wie vor fest, dass die gesetzliche Regelung anders beschrieben ist, als von Dir interpretiert.“
Für dich kannst du soviel feststellen, wie dir beliebt. Fantasie soll ja auch ein Individualrecht sein.
Vielleicht haben wir hier ja auch einen unterschiedlichen Lesestoff. Bei meinem weiß ich, dass wohl die überwiegende Mehrheit, bei den Kundigen sogar fast alle, es so Lesen wie ich.
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Zitat Pjöööng> „Da der Wortlaut auch klar und eindeutig ist, ergibt sich meines Erachtens auch kein Zwang zur Auslegung.“
Top, da sind wir ja einmal einer Meinung. Genau so ist es. Die Worte der WO gehören zum Wahlvorstand und nicht in die Bibel des Pfarrers. Dieser hat seinen eigenen speziellen Font.
Gestreng nach dem Grundsatz: Jeder hat sein eigenes Arbeitsheftchen, das er abarbeiten muss. Der Pfarrer seine Bibel, der Betriebsrat sein BetrVG und der Wahlvorstand seine Wahlordnung.
Und wenn in der Bibel steht: „Du sollst nicht töten“, dann erzählt dieses der Pfarrer seinen Schäfchen und nicht der BRV oder gar WVVS.
Und wenn in der Wahlordnung steht: Du WV sollst die Wahl durchziehen und dich hier an den Text der Wahlordnung halten, dann interessiert dieses den Pfarrer nicht, da er seine Wahl ja schon getroffen hat.
Einen Betriebsrat kann es schon physisch nicht interessieren, da noch nicht geboren.
Ein WV der hier Arbeit für andere liegen lässt, zeugt dadurch etwas Unvollkommenes (Krankes). Mit dem Ergebnis, dass dann der Onkel Doktor in Form eines Betriebsrats daherkommen muss und dieses repariert (heilt), um dadurch ev. überhaupt erst geschäftsfähig zu werden.
Und laut:
Zitat Pjöööng> „Insofern bin ich nach wie vor der Auffassung dass einem WV der nur im Falle von Stimmengleichheit beim letzten zu vergebenden Platz ein Losverfahren durchgeführt hat, keine Pflichtverletzung vorgeworfen werden kann.“
ist das natürlich keine Pflichtverletzung.
Immer nach dem Motto: „Alles was andere Regeln, Korrigieren oder halt irgendwie ins rechte Lot bringen können, kann mir doch nicht vorgeworfen werden. Das nennt man dann Aufgabenverschiebung. Ne, besser Aufgabendelegierung.
Da ja nach mir ev. noch etwas nachfolgt, kann dieses ja den Mist machen. Warum also ich? Das hätte Papa Gesetzgeber ja auch genauer sagen können. Warum schreibt er denn nicht, dass hier jeder freie Hand hat?
Das der Mantel "WO" nur für mich bestimmt ist, kann er dem Nikolaus erzählen, aber mir doch nicht.
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Zitat Pjöööng> „Kommentarmeinungen oder Rechtsprechung zu dieser Frage scheint es nicht zu geben, was ich erstaunlich finde.“
Ich nicht! Es gibt aber doch ein paar. Man muss sie nur finden. Aber warum soll ich hier die Arbeit für unbelehrbare machen?
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Zitat Pjöööng> „Auch nicht folgen kann ich Deinem Standpunkt "Da die vom Losentscheid direkt Betroffene sind, haben sie analog zu § 10 der WO das Recht, dass dieses nur in ihrer Gegenwart geschieht."
Dass mich das nicht wundert, wundert dich doch jetzt hoffentlich nicht.
Eigentlich sollte klar sein, dass betroffene ein Recht haben, nicht nur zu wissen, was mit ihnen geschieht, sondern darüber hinaus auch noch die Möglichkeit haben sollten, hier beteiligte zu sein.
Auch der analoge Verweis auf § 10 der WO ist so korrekt. Das Problem liegt hier leider beim Leser Pjöööng.
Hier hat der, zumindest seiner Meinung nach, ewig richtig Lesen- und interpretierende Pjöööng, nämlich komplett falsch gelesen.
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Zitat Pjöööng> „Zum Einen ist der Verweis auf § 10 der WO (Auslosung der Ordnungsnummern) irritierend, da für die Auslaosung der letzten Plätze (bei Stimmengleichheit) ein Verfahren vorgesehen ist, bei dem Betriebsöffentlichkeit als ausreichend erachtet wird und eine separate Einladung der Betroffenen nicht erfolgt und des Weiteren, weil die Auslosung der Ordnungsnummern auch ohne die Gegenwart der Betroffenen erfolgen darf“
Wenn hier nicht ein paar Jägermeister zu viel im Spiel waren, ist mir schleierhaft, wie du auf diesen Inhalt kommst.
Weder ist im 10er von letzten Plätzen die Rede, noch steht dort auch nur ansatzweise etwas davon, dass eine Einladung nicht zu erfolgen braucht.
Besorg dir bitte einmal das richtige Buch. Dann wirst du auch bemerken, dass genau das Gegenteil der Fall ist.
1. Das Losverfahren umfasst alle Listen und nicht nur irgendwelche Letzte.
2. Es müssen alle Listenvertreter geladen werden und nicht dass dieses nicht zu erfolgen braucht.
3. Die Betriebsöffentlichkeit ergibt sich auch nicht aus dem 10er, sondern dem 13er der WO.
Genau genommen gibt es hier von dir nur eine richtige Aussage. Und zwar die der nicht zwingend vorgeschriebenen Gegenwart der vom Losverfahren betroffenen. Das hat auch keiner behauptet.
Allerdings ist hier „darf“ die falsche Wortwahl. Richtiger wäre „kann“
Hier geht es letztlich ja auch nur darum, ihnen die Teilnahme zu ermöglichen und nicht darum, ihnen durch Fernbleiben eine Blockade Möglichkeit zu geben.
Sorry, aber dieser Text ist jetzt einmal etwas anders geartet, weil ich ehrlich gesagt, mittlerweile einwenig genervt bin.
Jetzt ist dieses Thema bei mir aber auch durch. Wenn du aber wieder einmal das letzt Wort haben möchtest und dich zum Thema noch einwenig auslassen willst, bitte, dann sei es so. Erwarte jetzt aber bitte keine Reaktion meinerseits hierzu.
Deine dir stets hilfreich zur Verfügung stehende Orion.