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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einladung der Ersatmitglieder. Muss der Arbeitgeber vorab informiert werden?

BH
BR Horst
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen/innen Únser AG verlangt das ich (BRV) im vor jeder BR Sitzung Mitteile welche Ersatzmitglieder ich in eine BR Sitzung einlade (also Teilnehmen). Das hatte ich 1x gemacht und der AG wollte mit allen Mitteln versuchen die Teilnahme des Ersatzmitgliedes zu verhindern. (ich hatte es trotzdem Eingerladen, da es Offensichtlich war das der AG nur verhindern wollte, das dsas Ersatzmitglied in den Genuss des Kündigungsschutzes kommt um es zu Entsorgen). Jetzt teile ich es ihm erstmal nicht mehr mit um solche Spiele (des AG) zu vermeiden. Also meine Frage: Muss ich (oder hat der AG das Recht) es ihm "voher" Mitteilen wer an der BR Sitzung teilnimmt. Obwohl die BR Sitzung außerhalb der Persönlichen Arbeitszeit des Ersatzmitgliedes liegt?

Danke im vorraus

BR Horst

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Community-Antworten (3)

R
Rollie

24.06.2006 um 22:10 Uhr

Du kannst es dem AG mitteilen, oder es lassen, das ist eigentlich unerheblich. Du als Vorsitzender hast bei Abwesenheit eines Betriebsrat das entsprechende Ersatzmitglied zu laden, welches nach der Reihenfolge zu laden ist, nicht welches dem AG genehm ist.

Sollte der AG damit ein Problem haben, ist das sein Problem und wenn er kündigen möchte, steht es ihm ja frei, prüfen zu lassen, ob das Ersatzmitglied rechtmäßig geladen wurde und der Kündigungsschutz zu beachten wäre.

K
Kölner

24.06.2006 um 23:00 Uhr

@Rollie Es empfiehlt sich allemal, dass der BRV dem AG mitteilt, welches Ersatzmitglied wann und in welchem Zeitraum zu den BR-Sitzungen geladen wurde.

Und im Zweifel (der Kündigungsfall) hat auch nicht der AG das Problem, sondern das Ersatzmitglied, das darlegen muss, dass es als BRM tätig war.

R
Rollie

26.06.2006 um 13:07 Uhr

@Kölner,

Ich wollte mich darauf beziehen, das der BRV sich bei der Ladung des Ersatzmitgliedes auf die gesetzlichen Kriterien berufen muß und nicht nach dem, was der AG vorgibt.

Dem AG vorenthalten, wann welches Ersatzmitglied zur Sitzung geladen wurde, wollte ich damit nicht. (Ich bin bisher gut damit gefahren, der Personalabteilung immer eine Kopie der Anwesenheitsliste zukommen zu lassen).

Das das Ersatzmitglied im Zweifelsfall vor Gericht den Nachweis antreten muß, ist mir klar. Mit meinem 2. Satz wollte ich auch eher darauf hinaus, das es dem AG ja frei steht, zu überprüfen, ob es Sinn macht, eine Kündigung in die Wege zu leiten, oder ob wegen des nachwirkenden Kündigungsschutzes es eher schlecht wäre.

Ich folge Deiner Ansicht durchaus, das es Sinn macht, dem AG mitzuteilen, wann und in welchem Zeitraum zur Sitzung geladen wurde.

Das ist auch mit einer der Gründe, weshalb ich eine Kopie der Anwesenheitsliste dem AG zukommen lasse, eben zur Dokumentation.

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