Erstellt am 24.06.2006 um 20:10 Uhr von Rollie
Du kannst es dem AG mitteilen, oder es lassen, das ist eigentlich unerheblich. Du als Vorsitzender hast bei Abwesenheit eines Betriebsrat das entsprechende Ersatzmitglied zu laden, welches nach der Reihenfolge zu laden ist, nicht welches dem AG genehm ist.
Sollte der AG damit ein Problem haben, ist das sein Problem und wenn er kündigen möchte, steht es ihm ja frei, prüfen zu lassen, ob das Ersatzmitglied rechtmäßig geladen wurde und der Kündigungsschutz zu beachten wäre.
Erstellt am 24.06.2006 um 21:00 Uhr von Kölner
@Rollie
Es empfiehlt sich allemal, dass der BRV dem AG mitteilt, welches Ersatzmitglied wann und in welchem Zeitraum zu den BR-Sitzungen geladen wurde.
Und im Zweifel (der Kündigungsfall) hat auch nicht der AG das Problem, sondern das Ersatzmitglied, das darlegen muss, dass es als BRM tätig war.
Erstellt am 26.06.2006 um 11:07 Uhr von Rollie
@Kölner,
Ich wollte mich darauf beziehen, das der BRV sich bei der Ladung des Ersatzmitgliedes auf die gesetzlichen Kriterien berufen muß und nicht nach dem, was der AG vorgibt.
Dem AG vorenthalten, wann welches Ersatzmitglied zur Sitzung geladen wurde, wollte ich damit nicht. (Ich bin bisher gut damit gefahren, der Personalabteilung immer eine Kopie der Anwesenheitsliste zukommen zu lassen).
Das das Ersatzmitglied im Zweifelsfall vor Gericht den Nachweis antreten muß, ist mir klar. Mit meinem 2. Satz wollte ich auch eher darauf hinaus, das es dem AG ja frei steht, zu überprüfen, ob es Sinn macht, eine Kündigung in die Wege zu leiten, oder ob wegen des nachwirkenden Kündigungsschutzes es eher schlecht wäre.
Ich folge Deiner Ansicht durchaus, das es Sinn macht, dem AG mitzuteilen, wann und in welchem Zeitraum zur Sitzung geladen wurde.
Das ist auch mit einer der Gründe, weshalb ich eine Kopie der Anwesenheitsliste dem AG zukommen lasse, eben zur Dokumentation.