Hallo ihr Lieben,

nach § 622 (2) werden die Kündigungsfristen ja berechnet.

Dort wird sich auf das "Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen" bezogen.
Auf meinem letzten Lehrgang erwähnte nun der vortragende Anwalt, das Betriebszugehörigkeit und Arbeitsverhältniss nicht gleich zu setzen seien und Ausbildungszeiten (Azubi) nicht mit hinzuzurechnen sind, während die 25-Lebensjahr-Regelung vom EuGh (c-555/07 vom 19.01.2010) gekippt worden ist.

Leider habe ich es versäumt da genauer nach zu fragen. :(

Kann mir hier jemand dieses belegbar mittels Urteil bestätigen oder wiederlegen?
Da wir einen überwiegenden Teil unserer Azubis vor 5 Jahren übernommen haben (3 Jahre Ausbildung) ist dieses nicht ganz uninteressant für uns.

Danke für eure Hilfe und Meinungen!