Berechnung Kündigungsfristen für Arbeitgeber
Hallo ihr Lieben,
nach § 622 (2) werden die Kündigungsfristen ja berechnet.
Dort wird sich auf das "Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen" bezogen. Auf meinem letzten Lehrgang erwähnte nun der vortragende Anwalt, das Betriebszugehörigkeit und Arbeitsverhältniss nicht gleich zu setzen seien und Ausbildungszeiten (Azubi) nicht mit hinzuzurechnen sind, während die 25-Lebensjahr-Regelung vom EuGh (c-555/07 vom 19.01.2010) gekippt worden ist.
Leider habe ich es versäumt da genauer nach zu fragen. :(
Kann mir hier jemand dieses belegbar mittels Urteil bestätigen oder wiederlegen? Da wir einen überwiegenden Teil unserer Azubis vor 5 Jahren übernommen haben (3 Jahre Ausbildung) ist dieses nicht ganz uninteressant für uns.
Danke für eure Hilfe und Meinungen!
Community-Antworten (3)
10.09.2012 um 15:01 Uhr
Was ist im Tarifvertrag geregelt? Einige behinhalten; Beim Übergang vom Ausbildungsverhältnis in ein Arbeitsverhältnis im selben Betrieb gelten die Ausbildungsjahre als Betriebszugehörigkeit.
10.09.2012 um 15:43 Uhr
Ausbildungszeit – Betriebszugehörigkeit – Kündigungsfrist – Altersdiskriminierung
..Arbeitsjahre vor Vollendung des 25. Lebensjahres und auch die Zeiten der Berufsausbildung zählen zu den Zeiten der Betriebszugehörigkeit dazu! ....
http://www.koehlerundstraub.de/blog/ausbildungszeit-betriebszugehorigkeit-kundigungsfrist/
Man muss aber grundsätzlich Rechtsbegriffe auseinander halten. Also, Ausbildungszeit/verhältnis ist kein Arbeitsverhältnis. Doch es wird bei der Berechnung der Kündigungsfrist mitgezählt.
10.09.2012 um 20:20 Uhr
per Urteil belegen???
Du nennst doch selbst das EuGh-Urteil. Und danach ist der § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB nicht mehr anzuwenden.
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