W.A.F. LogoSeminare

Elternzeit

U
unerfahren
Nov 2016 bearbeitet

Wie sieht es bei Studetischen Aushilfskräften mit der Antrag auf Elternzeit aus Könnt Ihr mich bitte aufklären Danke

1.01101

Community-Antworten (1)

H
Hoppel

07.09.2012 um 20:04 Uhr

Eine studentische Aushilfskraft ist doch auch AN und kann vom § 15 BEEG Gebrauch machen, also Elternzeit beanspruchen.

Ihre Antwort