Erstellt am 06.09.2012 um 09:05 Uhr von petrus
> Es sind inzwischen über 10 Fragen die der Belegschaft nicht beantwortet werden können.
Wer soll die beantworten? Ein BR kann auch nur die Infos weitergeben, die er selber hat...
> diversen Besitzansprüchen
Welche ungeklärten Besitzansprüche gibt es denn?
> konnte die Firmen- Gruppe für uns überhaupt einen Insolvenzantrag stellen
den _Antrag_ wird der Eigentümer/ die GF immer stellen _müssen_, wenn entsprechende Liquiditätsprobleme da sind. Wenn allerdings nichts mehr zu holen ist (wie im Fall der großen Drogeriekette: "Es ist nichts mehr da!"), kannst Du Dir vom Antrag nichts kaufen.
Und wenn es einen Insolvenzverwalter gibt, wurde der Antrag ja offensichtlich gestellt - der fällt ja nicht vom Himmel.
> wurde der Insolvenzverwalter über diese fraglichen Dinge auch v. BR informiert.
Wenn der die Fragen nicht beantwortet - was dann?
Frag doch einen BR, ob und was sie getan haben, ob kurzfristig eine BetrVers geplant ist, etc.
Oder aber die Gewerkschaft, in der Du hoffentlich Mitglied bist.
> Was it bis dahin und danach noch durch d. BR zu erledigen?
Siehe BetrVG
> Sozialplan auf jeden Fall und was noch?
Interessenausgleich, Sozialauswahl für Kündigungen, evtl. Kurzarbeit vereinbaren (wenn dadurch was zu retten ist)...
Und über alles muss man verhandeln, verhandeln, verhandeln...
Und wenn man jeden Zwischenerfolg sofort ausposaunt, könnte es sein, dass dies die nächste Verhandlungsrunde enorm belastet.
> Hat die Gewerkschaft einen "Muster- Sozialplan" oder hat jede Firma einen anderen.
Die Gewerkschaft hat bestimmt Muster - aber letztlich wird das für jede Firma individuell. Erklärt die Gewerkschaft aber gern ihren Mitgliedern.
> Geht es auch jetzt, die Belegschaft möchte das, d. BR abzusetzen?
Die Belegschaft kann die Absetzung beim Gericht beantragen, wenn der BR seine Pflichten grob vernachlässigt, z.B. in dem er tatsächlich völlig untätig ist und nicht mal "hinter den Kulissen" etwas tut.
Wenn das Gericht dies genauso sieht und dem entsprechenden Antrag folgt, wird es den BR absetzen und einen Wahlvorstand für Neuwahlen einsetzen.
Das dürfte dann in ca. 6-9 Monaten der Fall sein. Falls der BR dagegen in Berufung geht, kommt nochmal die gleiche Zeit obendrauf. Wenn es die Firma dann noch gibt.
Nur sind dann sowieso fast die regulären Wahlen...
> Falls ja was ist zu beachten?
§23(1) BetrVG
Erstellt am 06.09.2012 um 09:12 Uhr von gironimo
Ihr solltet Euren BR auffordern, mehr betriebliche Öffentlichkeitsarbeit zu leisten. Du kannst Dich auch an die Gewerkschaft wenden (Mitgliedschaft vorausgesetzt) und diese um Unterstützung bitten.
Erstellt am 06.09.2012 um 09:20 Uhr von rkoch
> Hat die Gewerkschaft einen "Muster- Sozialplan" oder hat jede Firma einen anderen.
Der Sozialplan soll ja eben auf die Bedürfnisse der AN eingehen, und da das in jedem Fall anders ist, kann es eben nur eine grobe Richtschnur geben, in welche Richtung der BR verhandeln soll.
Ein entsprechendes Muster findest Du z.B. in Schoof , "Betriebsratspraxis von A-Z" unter "Sozialplan", zusammen mit einer Checkliste und Handlungsempfehlungen.
Zitat:
Zum Ausgleich der Nachteile, die den Arbeitnehmern der Firma … infolge der im Interessenausgleich vom … dargestellten Betriebsänderung entstehen, wird der folgende Sozialplan gemäß § 112 BetrVG zwischen den Betriebsparteien geschlossen.
§ 1 Geltungsbereich
1. Dieser Sozialplan gilt für alle Beschäftigten (...)
§ 2 Abfindung
Arbeitnehmer, die nach § 1 dieses Sozialplans anspruchsberechtigt sind, erhalten eine Abfindung nach den folgenden Bestimmungen.
(...)
§ 3 Abfindung im Falle der Verteilung von Mitteln aus der Transfergesellschaft
Die Abfindung nach § 2 erhöht sich um nicht verbrauchte Restmittel aus § … des Interessenausgleichs (Mittel aus der Transfergesellschaft).
(...)
§ 4 Fälligkeit und Auszahlung der Abfindung
Die Abfindungen sind mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit der Firma … fällig.
(...)
§ 5 Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung
(...)
§ 6 Weihnachtsgeld
(...)
§ 7 Mitarbeiterdarlehen
(...)
§ 8 Zeugniserteilung
(...)
§ 9 Nachteilsausgleich im Falle der Weiterbeschäftigung
(...)
§ 10 Härtefonds
(...)
§ 11 Schlussbestimmung
(...)
§ 12 In-Kraft-Treten und Laufzeit
Ort … , Datum …
Firma
Betriebsrat
Natürlich ist der Originaltext viel länger (überall wo (...) steht oder nur die § zitiert sind), aber 1. würde das den Rahmen sprengen, 2. (C) Schoof.