Hallo liebe Räte,

ich bin ein neues BR Mitglied und wir haben heute, in unserer Sitzung, ein Problem gehabt. Wir haben bei einer Maßnahme nach §99 BetrVG keine Einigung erzielen können, da ein externenr Bewerber (Favorit vom Chef) einem internen Bewerber vorgezogen werden soll. "Meiner" Meinung nach sollte der Maßnahme die Zustimmung verweigert werden, da der interne Bewerber, nach Meinung einiger Mitglieder des BR, besser bzw midestens gleichwertig qualifiziert ist. Nun streiten wir über den Ablehnungsgrund. Einige Mitglieder meinen §99 Abs. 2 Ziffer 3 oder Ziffer 4. Die BRV will einen Grund für die Verweigerung und ich sage, das der Verweis auf §99 Abs 2 reichen würde. Im Fittig ist dieser Fall natürlich nicht beschrieben. Meiner (unwesentlichen) Meinung nach will hier die Geschäftsführung Ihren Favoriten durchsetzen (Gerücht=ehemaliger Kollege vom Chef), der interne Kollege möchte aber diesen Job wegen besserer Aufgaben und besserer Bezahlung haben. "Ich" und andere finden ihn aber als die bessere Wahl.