Seminar am Samstag mit Ausgleichstag
Hallo Leute,
ein Kollege möchte zu einem Fachseminar, welches an einem Samstag stattfinden wird. Dies stellt für den Kollegen auch kein Problem dar.
Nunmehr behauptet ein BR-Kollege, dass dies nicht mitbestimmungspflichtig ist und wir keine Anhörung benötigen....
ist das richtig?
DANKE
Community-Antworten (5)
04.09.2012 um 14:25 Uhr
nein, guckst du § 87 BtrVG
Frag doch den Kollegen auf welcher Grundlage er dies behauptet...
04.09.2012 um 14:45 Uhr
ja, guckst du §98 betrvg
04.09.2012 um 14:53 Uhr
@fragmichnicht ist die Teilnahme auf Veranlassung des AG geschehen?, dann siehe Nubbel (§ 98 Abs.3 BetrVG) ..oder ist das ein "Freizeitvergnügen" des Kollegen? Nachtrag: In deiner Überschrift geht es weiterhin um einen Ausgleichstag.Also schlussfolgere ich, dass diese Maßnahme auf Geheiß des AG vorgenommen werden soll.
04.09.2012 um 17:28 Uhr
..... und somit mitbestimmungspflichtig ist und zwar §§ 87 und 98 BetrVG. Also schickt den BR-Kollegen auf eine Schulung.
04.09.2012 um 17:34 Uhr
@ gironimo Guckt der Indianer in den Rauch oder in die Glaskugel? Woher weisst du dass es ein BR Kollege ist? Ich glaube, eher nicht!
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