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Seminar am Samstag mit Ausgleichstag

F
fragemichnicht
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Leute,

ein Kollege möchte zu einem Fachseminar, welches an einem Samstag stattfinden wird. Dies stellt für den Kollegen auch kein Problem dar.

Nunmehr behauptet ein BR-Kollege, dass dies nicht mitbestimmungspflichtig ist und wir keine Anhörung benötigen....

ist das richtig?

DANKE

1.18105

Community-Antworten (5)

W
Widder

04.09.2012 um 14:25 Uhr

nein, guckst du § 87 BtrVG

Frag doch den Kollegen auf welcher Grundlage er dies behauptet...

N
Nubbel

04.09.2012 um 14:45 Uhr

ja, guckst du §98 betrvg

L
Laffo

04.09.2012 um 14:53 Uhr

@fragmichnicht ist die Teilnahme auf Veranlassung des AG geschehen?, dann siehe Nubbel (§ 98 Abs.3 BetrVG) ..oder ist das ein "Freizeitvergnügen" des Kollegen? Nachtrag: In deiner Überschrift geht es weiterhin um einen Ausgleichstag.Also schlussfolgere ich, dass diese Maßnahme auf Geheiß des AG vorgenommen werden soll.

G
gironimo

04.09.2012 um 17:28 Uhr

..... und somit mitbestimmungspflichtig ist und zwar §§ 87 und 98 BetrVG. Also schickt den BR-Kollegen auf eine Schulung.

R
rolfo

04.09.2012 um 17:34 Uhr

@ gironimo Guckt der Indianer in den Rauch oder in die Glaskugel? Woher weisst du dass es ein BR Kollege ist? Ich glaube, eher nicht!

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