Erstellt am 04.09.2012 um 12:25 Uhr von Widder
nein, guckst du § 87 BtrVG
Frag doch den Kollegen auf welcher Grundlage er dies behauptet...
Erstellt am 04.09.2012 um 12:45 Uhr von Nubbel
Erstellt am 04.09.2012 um 12:53 Uhr von Laffo
@fragmichnicht
ist die Teilnahme auf Veranlassung des AG geschehen?, dann siehe Nubbel (§ 98 Abs.3 BetrVG) ..oder ist das ein "Freizeitvergnügen" des Kollegen?
Nachtrag:
In deiner Überschrift geht es weiterhin um einen Ausgleichstag.Also schlussfolgere ich, dass diese Maßnahme auf Geheiß des AG vorgenommen werden soll.
Erstellt am 04.09.2012 um 15:28 Uhr von gironimo
..... und somit mitbestimmungspflichtig ist und zwar §§ 87 und 98 BetrVG. Also schickt den BR-Kollegen auf eine Schulung.
Erstellt am 04.09.2012 um 15:34 Uhr von rolfo
@ gironimo
Guckt der Indianer in den Rauch oder in die Glaskugel?
Woher weisst du dass es ein BR Kollege ist?
Ich glaube, eher nicht!