Betriebsversammlung
Bei uns im Betrieb haben seid zwei Jahren keine mehr stattgefunden.. Jetzt bin ich mit im BR .. Und es wird gesagt die Mitarbeiter beschweren sich ja nicht .. knapp 600 Mitarbeiter. Wie verhalte ich mich jetzt .. einfach mitschwimmen ???
Community-Antworten (19)
11.05.2022 um 09:13 Uhr
"einfach mitschwimmen " dann brauchst Du ja auch nicht an Sitzungen teilnehmen, wenn Du sowieso nur abnickst was die anderen wollen, das sind die Sorte BRM die keiner braucht (außer evt. selbstherrliche BRV)
ich würde zunächst eine TOP für die nächste Sitzung beantragen und einen Beschluss erwirken, wann die nächste Betriebsversammlung stattfinden soll. Dann hast Du das im Protokoll stehen und wenn der Antrag abgelehnt wird, dann hast Du schriftlich im Protokoll die "Verfehlung" des BR. Du könntest Dir die notwendige Anzahl der MA suchen und eine Betriebsversammlung beantragen (was wohl der aufwendigste Weg ist). Und Du kannst vor Gericht gehen, weil der BR seiner Pflicht nicht nachkommt, das Gericht wird mit Sicherheit eine Betriebsversammlung anordnen und das Gremium bewerten ggf, sogar absetzen und Neuwahlen anordnen, gerade wenn Du dazu ein Protokollnachweis hast.
11.05.2022 um 10:01 Uhr
OK Top was genau .. Tagesordnung Punkt ..unsere Sitzungen finden alle drei Wochen statt ... Soll ich als TOP die Betriebsversammlung nehmen ?
11.05.2022 um 10:05 Uhr
ich kann Relfe da nur komplett zustimmen
Betriebsversammlungen sind ja in erster Linie dazu da um den Kollegen einen aktuellen Stand zu vermitteln, ob es dann eventuell an dem Tag Beschwerden gibt oder nicht wird sich zeigen. Nicht alle Mitarbeiter kennen Ihre Rechte und wissen manchmal auch gar nicht das sie ein Recht auf ein Versammlung haben, dafür hat man euch ja gewählt.
11.05.2022 um 10:56 Uhr
§43 Abs. 1 BetrVG ist sicherlich nur schwer durchzuführen gewesen - immerhin hätte das bedeutet, unter Pandemiebedingungen 1x im Quartal eine BV abzuhalten (Vorsicht: Sonderregelungen gem. §129 BetrVG sind im März ausgelaufen).
Trotzdem ist es die Pflicht des Betriebsrats, und das BetrVG formuliert hier auch keinen Spielraum für Ausnahmen. Im Gegenteil: theoretisch könnte die Gewerkschaft im Hause, die GL oder 1/4 der AN unter bestimmten Umständen gem. §23 Abs. 1 BetrVG die Auflösung des BR beantragen, wenn er dieser Pflicht nicht nachkommt.
Ob BVs in dieser Häufigkeit Sinn macht ist eine andere Frage, denn wenn man vierteljährlich einen Tätigkeitsbericht abgibt, dann nutzt sich das ganze inhaltlich irgendwann ab und es geht niemand mehr hin.
Wenn man sich nicht sicher ist, 4x im Jahr entsprechende Inhalte zusammenzubekommen, kann man ja ggf. auch mehrere kleinere Bereichs- oder Abteilungsversammlungen durchführen.
Ansonsten dürften wohl nicht wenige Betriebe deutlich weniger Versammlungen durchführen, in der Annahme "Wo kein Kläger, da kein Richter".
Zu prüfen wäre, ob unter gewissen Bedingungen die schriftliche Vorlage des Tätigkeitsberichts die BV in Präsenz ersetzen könnte.
Wie auch immer: Ernst sollte man diese Verpflichtung schon nehmen, nicht nur wegen der juristischen Verbindlichkeit. Denn Transparenz durch Betriebsversammlungen schafft schließlich Vertrauen, und der Betriebsrat sollte im Unternehmen auch als aktives Organ wahrgenommen werden.
Insofern würde ich definitiv beantragen, diesen Punkt mit auf die TO zu setzen.
11.05.2022 um 11:04 Uhr
Ich bin da auch voll und ganz beim Muschelschupser! Auf die Tagesordnung setzen und schauen was für Möglichkeiten sich ergeben. wir haben auch seit zwei Jahren keine richtige BV mehr gemacht sondern Tätigkeitsberichte und Abteilungsversammlungen.
11.05.2022 um 11:09 Uhr
Puh also gehe ich zum BRV und sage ich möchte zur nächsten Sitzung einen Beschluss wie oft wir eine BRV machen .. mit Geheimer Abstimmung .. sollten wir das alte System bekommen nur einmal im Jahr .. dann ab zum Anwalt und die Auflösung verlangen ? Weil ich wäre dafür aber der alte Kern locker dagegen.. weil das alles kostet :-))) wir haben das noch nie anders gemacht ..
11.05.2022 um 11:15 Uhr
ich würde folgendes als 1. Schritt machen: du beantragst schriftlich beim BRV einen TOP für die nächste BR-Sitzung zum Thema "Termin Betriebsversammlung 3. Quartal 2022 und Themen, das jeweils zur Beratung und Beschlussfassung" --> sei gnädig und beantrage das für das 3. Quartal 2022, sonst kommen die noch in Eile wenn Du das für das 2. Quartal beantragst :-)
und dann erstmal abwarten was passiert
11.05.2022 um 11:16 Uhr
"einen Beschluss wie oft wir eine BRV machen" wäre für die Tonne, weil der Gesetzgeber hier sehr genaue Vorgaben macht.
Ich halte auch nichts davon, jedes Quartal eine Betriebsversammlung abzuhalten, nur weil es der Gesetzgeber so vorsieht und nicht, weil der BR Themen hat. Ich würde Themen suchen die für die Belegschaft wichtig und interessant sind und dann anregen dazu eine Betriebsversammlung zu machen.
11.05.2022 um 11:21 Uhr
@Peternrw Du selbst kannst die Auflösung ja nicht beantragen. Wenn es im Sinne der GL und über 3/4 der Beschäftigten ist, würdet Ihr aller Wahrscheinlichkeit nach mit einer Sitzung pro Jahr auskommen. Bisher ist ja auch nichts angebrannt.
Man sollte nur die Rechtslage kennen, und angemessen beurteilen wie das Verhältnis in dem Dreieck GL - BR - Beschäftigte ist und daraus ableiten, ob die Situation für Euch gefährlich werden könnte.
Für die GL kann es theoretisch ein Aufhänger sein, den BR in der jetzigen Zusammensetzung loszuwerden. Und das Klima in der Belegschaft sollte auch nicht zu sehr vergiftet sein, denn viele unternehmen vielleicht auch nur deswegen nichts, weil sie ihre Rechte einfach nicht kennen.
Wenn aber alle konstruktiv und vertrauensvoll zusammenarbeiten, und auch die Belegschaft nicht viele Sorgen auszustehen hat, dann gilt wohl tatsächlich: wo kein Kläger, da kein Richter.
Aber wie schon gesagt, unabhängig von alledem finde ich eine gewisse Präsenz des Betriebsrats durchaus wichtig.
11.05.2022 um 11:28 Uhr
Für die GL kann es theoretisch ein Aufhänger sein, den BR in der jetzigen Zusammensetzung loszuwerden....ja könnte sein aber wer will schon einen BR loswerden der einmal jährlich eine Betriebsversammlung macht? Und wenn man Pech hat sitzen die selben Leute im neuen BR und machen dann viermal eine Versammlung!
11.05.2022 um 11:39 Uhr
@moreno
So sieht es aus. In der Regel ist das einzige was die GL mit Neuwahlen erreicht, ein rauherer Umgangston für die Zukunft.
Es sei denn, er schickt dann jemanden mit einer eigenen Vorschlagsliste vor und bewirkt so empfindliche Veränderungen in der Zusammensetzung.
Aber darum geht es hier ja nicht. Der jetzige BR scheint erstmal genug mit sich selbst zu tun zu haben ;-)
11.05.2022 um 15:55 Uhr
OK wenn ich selbst nichts machen kann was bringt mir der Beschluss Antrag ? Wenn ich das für das 3 Quartal beantrage .Und es wird abgelehnt.. Dann hab ich mich ja schon zurück gelehnt ..
11.05.2022 um 16:03 Uhr
@Relfe per Einschreiben oder einfach schriftlich abgeben
11.05.2022 um 16:11 Uhr
Versuch doch einfach die BR Kollegen mit ins Boot zu bekommen. Ich würde da auch nichts auf die rechtliche Schiene machen sondern versuchen mit Überzeugungskraft zu argumentieren, dass es sinnvoll wäre BVs zu machen.
11.05.2022 um 16:17 Uhr
@ Peternrw Wer aufgibt hat schon verloren. Wende dich doch einfach an eure zuständigen GEW. Hier mal ein Link wo gerade der Mittelteil dann für dich interessant wäre.
11.05.2022 um 17:10 Uhr
Vermutlich wird jede Gewerkschaft nur müde gähnen wenn ein BRM auf sie zukommt und sagt "Mein BR macht zu wenig Betriebsversammlungen. Stellt doch bitte einen Antrag auf Auflösung!"
Kümmert Euch um Inhalte, wenn Ihr die habt, dann bekommt Ihr auch eine gute Betriebsversammlung hin.
11.05.2022 um 17:13 Uhr
@R. Staunlich Und wie ist dann das verlinkte Urteil entstanden?
11.05.2022 um 17:52 Uhr
Der Link führt zu einem Beschluss und nicht zu einem Urteil!
Und es ist doch ausreichend ausgeführt, wie es zu diesem Beschlussverfahren kam: "Aus dem Redeauszug des Betriebsratsvorsitzenden aus der Veranstaltung am 23.11.2011 folge die Absicht des Betriebsrats, die IG Metall aus dem Unternehmen des Betriebsrats fernzuhalten."
Dieser Betriebsrat hat der IG Metall den Krieg erklärt und die Gewerkschaft hat die Herausforderung angenommen.
12.05.2022 um 09:14 Uhr
der Beschlussantrag im BR bewirkt nur eines: ein Protokolleintrag in dem nachweisbar ist, wie der BR als Gremium zu einer Betriebsversammlung im 3. Quartal entschieden hat. --> man hat also ggf. den Nachweis, dass der BR gar keine BV abhalten will --> oder den Nachweis dass eine BV abgehalten werden soll und kann damit arbeiten
auf jeden Fall hat man nix zu verlieren mit einem solchen TOP, sondern nur nachweisbare Erkenntnisse
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