50% Teilfreistellung - tatsächlicher Umfang
Hallo Betriebsräte, kurze Info zur Sachlage, wir sind ein Betrieb mit nicht ganz 300 AN, demzufolge ein 9er Gremium mit 1,5 Freistellungen, dass haben im letzten Jahr durch eine BV zur Freistellung des Betriebsrats vereinbart, da die Inanspruchnahme des BR sehr hoch ist. Leider haben wir die BV nicht so präzise wie nötig vereinbart, aber hinterher ist man immer schlauer. Nach BetrVG steht uns eine 100% Freistellung zu, da wir mehr als 200 AN haben. Die Frage ist, ob in diese Teilfreistellungen (3x50%) auch die Zeit der wöchentlichen BR Sitzung (ca. 5-6 Stunden) und die Termine die unsere GF bzw. die Führungskräfte kurzfristig mit dem BR vereinbaren. Die BR Sitzung dürfte nach meinem Verständnis nicht mit eingerechnet werden, da für diese zeit ja alle Betriebsräte freigestellt werden, auch die die nicht per Gesetz oder BV freigestellt sind. Ich hoffe, dass ich mich einigermaßen verständlich ausgedrückt habe.
Gruß, Stadtwerker
Community-Antworten (9)
11.05.2022 um 00:39 Uhr
"Die BR Sitzung dürfte nach meinem Verständnis nicht mit eingerechnet werden, da für diese zeit ja alle Betriebsräte freigestellt werden, auch die die nicht per Gesetz oder BV freigestellt sind." das sehe ich anders. Kurzes Gedankenspiel dazu: bei einer 100% Freistellung zählt die Sitzung ja auch mit....
11.05.2022 um 00:54 Uhr
Ja, bei einer 100% Freistellung wäre die BR Sitzung mit eingerechnet, aber eine 100% Freistellung kennt ja auch keine Begrenzung. Eine Teilfreistellung hat Grenzen und die zu finden, wird wohl nicht so einfach wie wir gedacht haben.
VG
11.05.2022 um 03:01 Uhr
Ich würde auch sagen, dass die regulären Sitzungen damit abgedeckt sein sollten. Wenn "Mehrbedarf" entsteht, muss man den eben entsprechend begründen können.
11.05.2022 um 08:53 Uhr
ich habe auch 50% Freistellung und freigestellt ist man für Betriebsrattätigkeiten, somit umfasst das auch die Sitzungen. Alles was keine BR-Tätigkeit ist, fällt nicht in die Freistellung.
@Stadtwerker "Ja, bei einer 100% Freistellung wäre die BR Sitzung mit eingerechnet, aber eine 100% Freistellung kennt ja auch keine Begrenzung." --> das ist eine falsche Schlussfolgerung, das es unter 100% eine Begrenzung für BR-Tätigkeiten gibt.
Und wenn Du mit den 50% nicht auskommst, dann machst du eben mehr, weil das BetrVG das so vorsieht das man freizustellen ist, für notwendige BR-Arbeit. Die 50% Freistellung bedeuten nicht, dass Du nicht mehr machen darfst, nur das Du dich für die 50% nicht abmelden musst. Wenn es mehr wird, dann mußt Du dich ab 51% wie jeder andere BRM auch abmelden beim Vorgesetzten.
Zitat: "Die BR Sitzung dürfte nach meinem Verständnis nicht mit eingerechnet werden, da für diese zeit ja alle Betriebsräte freigestellt werden, auch die die nicht per Gesetz oder BV freigestellt sind." --> auch das ist eine falsche Annahme, natürlich sind die BRM per Gesetz freigestellt, wie den sonst? BetrVG §37 abs. 2
https://www.kluge-seminare.de/br-portal/wissen/betriebsratsmitglieder/betriebsrat-arbeitsbefreiung/
11.05.2022 um 10:38 Uhr
Die 2,5 Tage Freistellung würde ich so legen, dass ich feste Tage wo Sitzungen, Sprechstunden usw. auch fest eingeplant sind. Kommen andere Termine zusätzlich hinzu an Tagen wo ich arbeite melde ich mich eben beim Vorgesetzten zur Betriebsratsarbeit ab. Würde mir jemand dumm kommen deswegen würde ich ihm sagen, dass er sich in keinster Weise in meiner Amtsführung einzumischen hat und bei Wiederholung ich einen Strafantrag gegen ihn stellen werde! Man soll ruhig mal mit den Messer klappern damit man als Betriebsrat seine Ruhe hat! ;-)
11.05.2022 um 10:48 Uhr
Mal aus Sicht des AG: Vollzeit ist 40 h - der Müller ist BR und 50 % freigestellt d.h. für mich als AG ich habe den Müller 20 Stunden für seine normalen arbeitsvertraglichen Verpflichtungen zur Verfügung und kann ihn im Dienstplan einteilen.
Die Freistellung nach § 38 BetrVg soll ja auch den normalen Aufwand der BR Tätigkeit abdecken. Wenn es "Mehrarbeit" im BR Alltag gib, weil grade viel anliegt - ist eine Freistellung nach § 37 BetrVG (einfaches Abmelden beim Vorgesetzten für notwendige BR Arbeit jedem BRM möglich. Nur wird der AG irgendwann halt fragen warum Müller trotz seiner 50 % Freistellung noch mehr Stunden für den BR macht. Dann muss man das evtl erklären.
11.05.2022 um 11:08 Uhr
Termine die unsere GF bzw. die Führungskräfte kurzfristig mit dem BR vereinbaren....Kjarrigan das reicht doch für eine schnelle Erklärung :-)
11.05.2022 um 19:29 Uhr
Die treibende Kraft und der größte Kritiker unserer 3 Freistellungen zu 50% ist unser Personaler. Aber genau er ist einer der Gründe, wieso es Mehrarbeit über die Freistellungen hinaus gibt, denn Termine zu Vorstellungsgesprächen müssen nicht um 17Uhr stattfinden und wichtige Mails auf dem Smartphone zu Personalien müssen nicht regelmäßig nach 17 Uhr beim BR eintrudeln. Jetzt könnt Ihr natürlich sagen, dann mach das Smartphone aus, aber das geht auch nicht, da ich Bereitschaftsdienst leiste. Wie immer, einfach ist anders, aber einfach kann jeder! VG
12.05.2022 um 09:08 Uhr
na dann führst Du Geschäftszeiten für dein BR-Büro ein und der Personaler wird sich danach richten müssen. Alles was nach der Büro-Geschäftszeit des BR eintrudelt, wird erst am nächsten Tag bearbeitet und Vorstellungsgespräche außerhalb der üblichen AZ mußt Du ja sowieso in Freizeit abgelten, also bist Du eben noch weniger für "normale Arbeit" anwesend.
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