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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einspruch Wählerverzeichnis - was wenn sich das Egebnis der Quotenberechnung für das Minderheitsgeschlecht ändert?

W
Wahlvorstandwr
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kollegen Was ist, wenn sich nach einem berechtigten Einspruch gegen das Wählerverzeichnis, sich das Egebnis der Quotenberechnung für das Minderheitsgeschlecht ändert? Reicht hier eine Änderungsanzeige oder muss ein neues Wahlausschreiben erstellt werden? Ändern sich dadurch die Fristen?

3.92601

Community-Antworten (1)

K
Kölner

22.01.2010 um 08:23 Uhr

@Wahlvorstandwr Es bleibt bei der im Wahlausschreiben genannten Zahl.

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