Erstellt am 30.08.2012 um 23:09 Uhr von BRMetall
Misstrauensantrag § 23?????????
Vielleicht nochmals erst den § 23 lesen, um was es dort geht und auch ueber das wie!
Hier sollte der BR sich lieber seinen Pflichten bewusst werden und ueber Suchtpraevention nachdenken
Erstellt am 31.08.2012 um 05:37 Uhr von danielak
Huch! Ist das hier immer so?
Ich war vielleicht auch nicht konkret genug.
Es geht auch nicht darum, den Kollegen unter allen Umständen unter dem BR zu werfen, wir wissen einfach nicht mehr weiter und nach den Mails, die wir bekommen haben, ist ein vertrauensvoller Umgang kaum noch möglich.
Alle Angebote ihn zum Betriebsarzt oder einer Beratungsstelle zu begleiten wurden abgelehnt, bzw zugesagt und nicht eingehalten.
Die Stammbelegschaft (ca. 30 Leute) im gewerblichen Bereich steht hinter uns und hat mehrfach geäußert, dass sie sich schlecht vertreten fühlt. Daher kamen wir auf den Misstrauensantrag. Er war nur angedacht!
Im Allgemeinen arbeiten wir an eine BV-Alkohol und im Speziellen ist ein Gespräch von uns mit dem Betriebsarzt geplant. Weiter werden wir uns bei verschiedenen Stellen informieren und auch im Internet.
Leider kann man zum Thema 'schwer suchtkranker Betriebsrat' im Internet nichts finden und ich dachte, vielleicht hat hier jemand Erfahrung.
Erstellt am 31.08.2012 um 08:37 Uhr von Kulum
danielak
jup, gewöhn dich dran, dass ist hier tatsächlich häufig so.
Mal zum verdeutlichen. Einen Mistrauensantrag gibt es für den BR nicht. §23 kann nur gezogen werden wegen grober Verletzung gesetzlicher Pflichten. Das könnte man ihm ebenso unterstellen wie euch. Wenn er schon längere Zeit seinen Aufgaben im Gremium nicht nachkommt, solltet ihr überlegen den Posten Schriftführer neu zu besetzen.
Im übrigen klärt die grobe Pflichtverletzung dann ein Richter, nicht mehr der BR, der kann nur beantragen.
Das du im Netz verschwindend wenig zum Thema "Schwer suchtkranker Betriebsrat" findest, ist leicht zu erklären.
Zum einen, ich unterstelle mal, weder du, noch ich, noch kölner, noch BRMetall usw usf sind tatsächlich dazu geeignet die Prognose "schwer suchtkrank" zu stellen. Dafür gibts Spezialisten.
Zum Anderen, auch BRM sind "nur" AN. Du dürftest zum Thema Suchtprävention+BV ziemlich sicher einiges im Internet bei Krankenkassen und Gewerkschaften finden.
Aber mal was anderes, ihr gönnt euch bei nem 3er Gremium n Schriftführer?
Erstellt am 31.08.2012 um 08:42 Uhr von nicoline
Kulum
* hat unser Schriftführer unseres siebenköpfigen *
aber selbst wenn es nur 3 wären, warum nicht?
Erstellt am 31.08.2012 um 08:48 Uhr von Kulum
Ach, tatsache, hab nur 30 Leute Stammbelegschaft gelesen und bin davon ausgegeangen der TE wollte deutlich machen die Belegschaft hinter sich zu haben.
Mea culpa
Klar kann man machen, bei nem 3er find ich n Schriftführer trotzdem dekadent. Ist aber nur mein ganz persönlicher Geschmack.
Erstellt am 31.08.2012 um 09:19 Uhr von gironimo
wie hier schon angedeutet wurde. BR-Mitglieder sind AN und daher gilt bei Suchtproblemen das gleiche wie bei dem Thema Sucht am Arbeitsplatz ganz allgemein.
Da Alkoholiker oft erst dann zu therapheutischen Maßnahmen bereit sind, wenn es ganz dick kommt, verwundert es mich nicht, wenn er auf Eure Gespräche nicht reagiert.
Ich würde eine externe Suchtberatung hinzuziehen (gibt es in allen größeren Städten); der Werksarzt erscheint mir hier weniger geeignet, zumal er bei vielen AN in punkto Verschwiegenheit gegenüber dem AG, nicht als vertrauenswürdig erscheint.
Erstellt am 31.08.2012 um 10:49 Uhr von Watschenbaum
man muß leider klipp und klar feststellen, man kann niemandem helfen, der sich nicht helfen lassen will
ich lese aus deinem Beitrag, daß sich die angebliche Alkoholsucht aber nicht auf die "normale" Arbeit auswirkt, sondern offenbar nur auf seine Pflichten als BR ?
was mich etwas stutzig machen würde hinsichtlich eurer "Diagnose" .............
Erstellt am 31.08.2012 um 12:58 Uhr von Kölner
@Kulum
Ich muss Dir widersprechen: Du glaubst ja gar nicht wie viel Ahnung ich von diesem Thema habe und wie sehr ich in diesem Gebiet Profi bin!
@BRMetall
Bei diesem Fall ist SuchtPRÄVENTION tatsächlich völlig falsch. Suchthilfe ist da eher angezeigt.
@danielak
Hilfe heisst hier: Faktische und lebensnahe Unterstützung aufzeigen und Ausweichmöglichkeiten vermeiden.
Das letzte, was ein Suchtkranker verlieren will, ist sein Job, die Basis für seine Suchterhaltung. Also kommt einem Betrieb hier eine sehr gute Machtposition zu, die es zu nutzen gilt!
Erstellt am 31.08.2012 um 13:21 Uhr von Lotte
danielak,
ich fände es vermessen, wenn meine BR KollegInnen sich mit dem Betriebsarzt über mich - aus welchem Grund auch immer - unterhalten würden
Wenn Ihr einen Verdacht habt, der anscheinend im Gespräch bestätigt wird (oder habe ich das falsch verstanden?), dann seid Ihr aus dem Rennen, wenn Euer Kollege Eure Hilfe ablehnt. Das Arbeitsverhältnis hat er mit dem AG, nicht mit Euch!!! Ob Ihr den dann informiert und vielleicht sogar informieren müsst, steht auf einem anderen Blatt.
Als Schriftführer ist er anscheinend nicht mehr tragbar, da habt Ihr die Möglichkeit der Abwahl, wie Kulum schon schrieb. Und wenn die KollegInnen im Betrieb sich nicht mehr vertreten fühlen, dann können sie das bei der nächsten Wahl zum Ausdruck bringen.
Erstellt am 31.08.2012 um 17:39 Uhr von danielak
Da ist ja jetzt doch jede Menge drin, was von Nutzen ist Vielen, vielen Dank Euch!