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Suchtkranker Betriebsrat

D
danielak
Mrz 2020 bearbeitet

Wie sich seit längerem angedeutet und immer mehr verfestigte, hat unser Schriftführer unseres siebenköpfigen Betriebsrates ein Alkoholproblem. Das äußert sich nicht nur durch symptomatische körperliche Hinweise, sondern auch in der Durchführung seiner Aufgaben. Protokolle erscheinen oftmals sogar monatelang zu spät, er ist überdurchschnittlich häufig zu den Sitzungen Krank geschrieben und ihm anvertraute Aufgaben werden gar nicht oder unzureichend ausgeführt.

Wir haben schon einige 'Kumpelgespräche' geführt, unter vier Augen, unter sechs Augen und im Gremium, wo er sich stets einsichtig zeigte, aber sich letztendlich nichts änderte.

Als nunmehr der Ton etwas verschärft wurde, bekamen wir unsachliche, beleidigende Mails. Bei der heutigen Sitzung, auf der dieses thematisiert werden sollte, meldete sich der Kollege krank.

Wir haben schon überlegt ein Misstrauensantrag nach 23§ Betr.V.G. durchzuführen, glauben aber nicht an einen Erfolg, da bei die Fluktuation relativ hoch ist, die Mehrheit über die Problematik also nicht bescheid weiß.

Was kann man in so einem Fall tun? Der Kollege meldet sich auch jedesmal Krank und erledigt auch seine Arbeit, nur eben die BR-Arbeit nicht.

2.164010

Community-Antworten (10)

L
Lotte Akzeptiert

31.08.2012 um 15:21 Uhr

danielak, ich fände es vermessen, wenn meine BR KollegInnen sich mit dem Betriebsarzt über mich - aus welchem Grund auch immer - unterhalten würden

Wenn Ihr einen Verdacht habt, der anscheinend im Gespräch bestätigt wird (oder habe ich das falsch verstanden?), dann seid Ihr aus dem Rennen, wenn Euer Kollege Eure Hilfe ablehnt. Das Arbeitsverhältnis hat er mit dem AG, nicht mit Euch!!! Ob Ihr den dann informiert und vielleicht sogar informieren müsst, steht auf einem anderen Blatt.

Als Schriftführer ist er anscheinend nicht mehr tragbar, da habt Ihr die Möglichkeit der Abwahl, wie Kulum schon schrieb. Und wenn die KollegInnen im Betrieb sich nicht mehr vertreten fühlen, dann können sie das bei der nächsten Wahl zum Ausdruck bringen.

B
BRMetall

31.08.2012 um 01:09 Uhr

Misstrauensantrag § 23????????? Vielleicht nochmals erst den § 23 lesen, um was es dort geht und auch ueber das wie!

Hier sollte der BR sich lieber seinen Pflichten bewusst werden und ueber Suchtpraevention nachdenken

D
danielak

31.08.2012 um 07:37 Uhr

Huch! Ist das hier immer so? Ich war vielleicht auch nicht konkret genug.

Es geht auch nicht darum, den Kollegen unter allen Umständen unter dem BR zu werfen, wir wissen einfach nicht mehr weiter und nach den Mails, die wir bekommen haben, ist ein vertrauensvoller Umgang kaum noch möglich. Alle Angebote ihn zum Betriebsarzt oder einer Beratungsstelle zu begleiten wurden abgelehnt, bzw zugesagt und nicht eingehalten.

Die Stammbelegschaft (ca. 30 Leute) im gewerblichen Bereich steht hinter uns und hat mehrfach geäußert, dass sie sich schlecht vertreten fühlt. Daher kamen wir auf den Misstrauensantrag. Er war nur angedacht!

Im Allgemeinen arbeiten wir an eine BV-Alkohol und im Speziellen ist ein Gespräch von uns mit dem Betriebsarzt geplant. Weiter werden wir uns bei verschiedenen Stellen informieren und auch im Internet.
Leider kann man zum Thema 'schwer suchtkranker Betriebsrat' im Internet nichts finden und ich dachte, vielleicht hat hier jemand Erfahrung.

K
Kulum

31.08.2012 um 10:37 Uhr

danielak

jup, gewöhn dich dran, dass ist hier tatsächlich häufig so.

Mal zum verdeutlichen. Einen Mistrauensantrag gibt es für den BR nicht. §23 kann nur gezogen werden wegen grober Verletzung gesetzlicher Pflichten. Das könnte man ihm ebenso unterstellen wie euch. Wenn er schon längere Zeit seinen Aufgaben im Gremium nicht nachkommt, solltet ihr überlegen den Posten Schriftführer neu zu besetzen. Im übrigen klärt die grobe Pflichtverletzung dann ein Richter, nicht mehr der BR, der kann nur beantragen.

Das du im Netz verschwindend wenig zum Thema "Schwer suchtkranker Betriebsrat" findest, ist leicht zu erklären. Zum einen, ich unterstelle mal, weder du, noch ich, noch kölner, noch BRMetall usw usf sind tatsächlich dazu geeignet die Prognose "schwer suchtkrank" zu stellen. Dafür gibts Spezialisten. Zum Anderen, auch BRM sind "nur" AN. Du dürftest zum Thema Suchtprävention+BV ziemlich sicher einiges im Internet bei Krankenkassen und Gewerkschaften finden.

Aber mal was anderes, ihr gönnt euch bei nem 3er Gremium n Schriftführer?

N
nicoline

31.08.2012 um 10:42 Uhr

Kulum

  • hat unser Schriftführer unseres siebenköpfigen * aber selbst wenn es nur 3 wären, warum nicht?
K
Kulum

31.08.2012 um 10:48 Uhr

Ach, tatsache, hab nur 30 Leute Stammbelegschaft gelesen und bin davon ausgegeangen der TE wollte deutlich machen die Belegschaft hinter sich zu haben. Mea culpa

Klar kann man machen, bei nem 3er find ich n Schriftführer trotzdem dekadent. Ist aber nur mein ganz persönlicher Geschmack.

G
gironimo

31.08.2012 um 11:19 Uhr

wie hier schon angedeutet wurde. BR-Mitglieder sind AN und daher gilt bei Suchtproblemen das gleiche wie bei dem Thema Sucht am Arbeitsplatz ganz allgemein.

Da Alkoholiker oft erst dann zu therapheutischen Maßnahmen bereit sind, wenn es ganz dick kommt, verwundert es mich nicht, wenn er auf Eure Gespräche nicht reagiert.

Ich würde eine externe Suchtberatung hinzuziehen (gibt es in allen größeren Städten); der Werksarzt erscheint mir hier weniger geeignet, zumal er bei vielen AN in punkto Verschwiegenheit gegenüber dem AG, nicht als vertrauenswürdig erscheint.

W
Watschenbaum

31.08.2012 um 12:49 Uhr

man muß leider klipp und klar feststellen, man kann niemandem helfen, der sich nicht helfen lassen will

ich lese aus deinem Beitrag, daß sich die angebliche Alkoholsucht aber nicht auf die "normale" Arbeit auswirkt, sondern offenbar nur auf seine Pflichten als BR ?

was mich etwas stutzig machen würde hinsichtlich eurer "Diagnose" .............

K
Kölner

31.08.2012 um 14:58 Uhr

@Kulum Ich muss Dir widersprechen: Du glaubst ja gar nicht wie viel Ahnung ich von diesem Thema habe und wie sehr ich in diesem Gebiet Profi bin!

@BRMetall Bei diesem Fall ist SuchtPRÄVENTION tatsächlich völlig falsch. Suchthilfe ist da eher angezeigt.

@danielak Hilfe heisst hier: Faktische und lebensnahe Unterstützung aufzeigen und Ausweichmöglichkeiten vermeiden. Das letzte, was ein Suchtkranker verlieren will, ist sein Job, die Basis für seine Suchterhaltung. Also kommt einem Betrieb hier eine sehr gute Machtposition zu, die es zu nutzen gilt!

D
danielak

31.08.2012 um 19:39 Uhr

Da ist ja jetzt doch jede Menge drin, was von Nutzen ist Vielen, vielen Dank Euch!

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