Nach Amtzniederlegung wiederwählbar
hallo wir sind ein Junger BR und wissen nicht weiter und aus dem Betrvg werden wir auch nicht richtig schlau. Hier also unsere Frage. Wenn ein BR Mitglied durch benden seiner persönlichen Amtzeit den Betriebsrat zu neuwahlen zwing kann er sich dann zur neuwahl stellen ?
Community-Antworten (3)
30.08.2012 um 20:15 Uhr
JA!! Kann er, ob er wieder gewählt wird ist dann die andere Frage.
Habt ihr denn keine Ersatz_BR die nachrücken konnten??
30.08.2012 um 20:18 Uhr
@ sledg
Es gibt keine persönliche Amtszeit eines BRM!
Jedes BRM hat das Recht, sein Amt jederzeit und ohne Angabe von Gründen niederlegen zu können. Und wenn für dieses BRM kein Nachrücker (Ersatzmitglied) zur Verfügung steht, muss neu gewählt werden. Dieses BRM kann und darf sich dann wieder zur Wahl stellen.
30.08.2012 um 20:21 Uhr
haben leider schon alle nachrücker verbraucht.
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