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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Erst §99 dann §100 --> muss dann auch §99 abgelehnt werden?

N
Nadja
Jan 2018 bearbeitet

Der Arbeitgeber hat bei uns Leiharbeitnehmer nach §99 beantragt, er hat innerhalb der Wochenfrist, noch bevor wir uns zu der Einreichung geäußert haben, die Leiharbeiter nach §100 eingestellt. Wir haben als BR dann nur gegen die Dringlichkeit nach §100 bestritten, aber nicht dem Einsatz nach §99 wiedersprochen. Wir waren der Auffassung, dass mit der Einreichung nach §100 die Einreichung nach §99 sich erledigt hat. Jetzt vertritt der Arbeitgeber die Auffassung, dass der BR die Wochenfrist nach §99 verstreichen hat lassen und somit der EInsatz der Leiharbeitnehmer "genehmigt" wurde durch Firtsablauf.

Häten wir auch dem §99 widersprechen müssen?

Viele Grüsse Nadja

2.33002

Community-Antworten (2)

W
Werner

10.08.2006 um 15:49 Uhr

Hallo Nadja, ich glaube der AG hat recht. Die Frist nach 99 fing mit Einreichung an zu laufen. Der 100ter ändert daran nichts.

RI
Ramses II

10.08.2006 um 15:50 Uhr

Nadja,

jetzt könnt Ihr nur noch vom Arbeitsgericht feststellen lassen dass der AG den AN ein paar Tage zu früh eingestellt hat.

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