Mitbestimmung bei Arbeitzeitänderungen
Hat ein 1 Köpfige BR die gleich Mitbestimmungsrecht bei Arbeitzeizänderungen als ein 3 Köpfige?
Community-Antworten (3)
29.08.2012 um 19:14 Uhr
Hallo,
in der Kommentierung zum § 9 BetrVG findet man folgendes: In Kleinbetrieben mit in der Regel fünf bis einschließlich 20 wahlberechtigten AN ist ein BR zu wählen, der nur aus einer Person besteht. Dieser ist – wie auch die sonst nach dem vereinfachten Wahlverfahren (§ 14a) gewählten BR – ein vollwertiger BR und hat grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten wie ein aus mehreren Personen bestehender BR
Also, lautet die Antwort JA!!!
29.08.2012 um 21:22 Uhr
so ist es. Wenn es Ausnahmen gibt steht es im Gesetz.
Zum Beispiel beim § 99 BetrVG. Da heißt es dann: "In Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern ......"
Bei § 87 BetrVG steht keine Einschränkung.
30.08.2012 um 10:48 Uhr
offtopic
*hihihi...jaja..die sog. einköpfigen Betriebsräte.
Hat auch Voirteile-vor allem bei dem Punkt Beratung im Gremium
Innere Kontemplation :-)
Aber dafür trägt man auch ganzb alleine die Verntwortung-auch nicht immer leicht
Gruss von den Betriebsratten
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