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Mitbestimmung bei Arbeitzeitänderungen

K
Kantkamd
Nov 2016 bearbeitet

Hat ein 1 Köpfige BR die gleich Mitbestimmungsrecht bei Arbeitzeizänderungen als ein 3 Köpfige?

1.06403

Community-Antworten (3)

B
Betriebsrätin

29.08.2012 um 19:14 Uhr

Hallo,

in der Kommentierung zum § 9 BetrVG findet man folgendes: In Kleinbetrieben mit in der Regel fünf bis einschließlich 20 wahlberechtigten AN ist ein BR zu wählen, der nur aus einer Person besteht. Dieser ist – wie auch die sonst nach dem vereinfachten Wahlverfahren (§ 14a) gewählten BR – ein vollwertiger BR und hat grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten wie ein aus mehreren Personen bestehender BR

Also, lautet die Antwort JA!!!

G
gironimo

29.08.2012 um 21:22 Uhr

so ist es. Wenn es Ausnahmen gibt steht es im Gesetz.

Zum Beispiel beim § 99 BetrVG. Da heißt es dann: "In Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern ......"

Bei § 87 BetrVG steht keine Einschränkung.

B
betriebsratten

30.08.2012 um 10:48 Uhr

offtopic

*hihihi...jaja..die sog. einköpfigen Betriebsräte.

Hat auch Voirteile-vor allem bei dem Punkt Beratung im Gremium

Innere Kontemplation :-)

Aber dafür trägt man auch ganzb alleine die Verntwortung-auch nicht immer leicht

Gruss von den Betriebsratten

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