Hallo,

eine Kollegin soll einen neuen unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen, da sich ihr Tätigkeitsfeld ändern wird (auch aus eigenem Wunsch). Sie ist seit Oktober 2011 beschäftigt. Im neuen Vertrag ist wieder eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart, wie schon im ersten Vertrag.

- Verliert sie mit dem neuen Vertrag sowieso den gesetzlichen Kündigungsschutz? Dann ist die Probezeit eh egal. Oder behält sie ihn, da sie schon länger als 6 Monate im Betrieb ist?

- Da sich die Tätigkeit der Kollegin teilweise ändert, gehe ich davon aus, dass gegen die neue Probezeit nur Verhandlungen der Kollegin mit dem Arbeitgeber helfen können. Oder gibt es da einen gesetzlichen Riegel?

Viele Grüße
Gottfried