Erstellt am 28.08.2012 um 22:08 Uhr von Watschenbaum
die Zeit lag doch komplett in der regulären Arbeitszeit ?
also muß sie auch als solche gelten........
ob der Chef nun kraft Direktionsrecht entscheidet, der Mitarbeiter leistet seine normale Arbeit oder fährt zu einer Schulung oder kehrt wieder um, weil es sich nicht mehr lohnt
der Tag ist wie gearbeitet zu bezahlen, man schuldet nur seine Zeit, nicht einen irgendwie gearteten Erfolg
Erstellt am 29.08.2012 um 06:26 Uhr von Tanzbär
> die Zeit lag doch komplett in der regulären Arbeitszeit ?
Und DAS ist eine komplette Vermutung.
Erstellt am 29.08.2012 um 07:12 Uhr von Lotte
Edeltraud,
gilt eine Dienstreisenvereinbarung?
Unstrittig dürfte wohl sein, dass die Arbeitszeit, die für diesen Tag vorgesehen war, vergütet werden muss, da der AG die Schulung angeordnet hat.
Interessant in diesem Zusammenhang: § 612 (1) BGB
Erstellt am 29.08.2012 um 09:31 Uhr von gironimo
Das sehe ich auch so.
Ein Tag im Auftrag des Chefs auf der Autobahn verbracht = ein Arbeitstag.
Die Abstufungen für Zeiten außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit zu diskutieren entfällt, da hierzu nichts gefragt wurde.
Erstellt am 29.08.2012 um 14:57 Uhr von Edeltraud
Danke für die Antworten,was ich noch dazu schreiben sollte ist das die Schulung nach der Arbeitszeit stattgefunden hat,reguläre Arbeitszeit war von 6:00 bis 13:00 Uhr Die Schulung war ab 13:Uhr geplant.