Anreise zur Schulung
Hallo Zusammen benötige mal Hilfe. Mitarbeiter sind mit einem Firmenwagen zu einer Schulung die vom Chef angeordnet wurde von einem Büro zum anderen Büro der gleichen Firma gefahren. Frage ist das Arbeitszeit ? hinzu kommt das die Kollegen auf dem hinweg 3 Std im Stau standen. Auf Anfrage im Büro sagte man, das die Schulung noch 1 Std wäre, sie sollten wieder umkehren da es sich nicht mehr lohnt noch zu kommen. was ist mit dieser Zeit ??? Super lieben Danke schonmal für die Antworten .
Community-Antworten (5)
29.08.2012 um 00:08 Uhr
die Zeit lag doch komplett in der regulären Arbeitszeit ?
also muß sie auch als solche gelten........
ob der Chef nun kraft Direktionsrecht entscheidet, der Mitarbeiter leistet seine normale Arbeit oder fährt zu einer Schulung oder kehrt wieder um, weil es sich nicht mehr lohnt
der Tag ist wie gearbeitet zu bezahlen, man schuldet nur seine Zeit, nicht einen irgendwie gearteten Erfolg
29.08.2012 um 08:26 Uhr
die Zeit lag doch komplett in der regulären Arbeitszeit ? Und DAS ist eine komplette Vermutung.
29.08.2012 um 09:12 Uhr
Edeltraud, gilt eine Dienstreisenvereinbarung?
Unstrittig dürfte wohl sein, dass die Arbeitszeit, die für diesen Tag vorgesehen war, vergütet werden muss, da der AG die Schulung angeordnet hat.
Interessant in diesem Zusammenhang: § 612 (1) BGB
29.08.2012 um 11:31 Uhr
Das sehe ich auch so.
Ein Tag im Auftrag des Chefs auf der Autobahn verbracht = ein Arbeitstag.
Die Abstufungen für Zeiten außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit zu diskutieren entfällt, da hierzu nichts gefragt wurde.
29.08.2012 um 16:57 Uhr
Danke für die Antworten,was ich noch dazu schreiben sollte ist das die Schulung nach der Arbeitszeit stattgefunden hat,reguläre Arbeitszeit war von 6:00 bis 13:00 Uhr Die Schulung war ab 13:Uhr geplant.
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