fristl. Kündigung BR Mitglied
Hallo! Ein BR Mitglied soll mir Zustimmung BR fristl. gekündigt werden. Im Interesse des BR. Muss das Mitglied mit eingeladen werden zur a.o. Sitzung oder gleich ein Vertreter? Vielen Dank!
Community-Antworten (19)
28.08.2012 um 11:11 Uhr
Gleich ein Vertreter.
Allerdings solltet Ihr den Kollegen anhören.
28.08.2012 um 11:11 Uhr
fristl. gekündigt werden.*** Im Interesse des BR***.#
Gehört ihr auch zu denen?
28.08.2012 um 11:33 Uhr
@blackjack Sehr interessante und treffende Antwort.
@OTTOKAR Jetzt muss du aber konkret werden, warum es in eurem Interesse ist, den BR-Kollegen rauszuhaben.
28.08.2012 um 12:08 Uhr
Gustl würde zu lange dauern und Seiten füllen, nur soviel: Auch das soll vorkommen! Blackjack Es war eine Frage und es gibt nicht nur gute BR Mitglieder. Wir müssen nicht um jeden Preis ein BR Mitglied halten was auch uns als BR nur Ärger bereitet und die Interessen der Kollegen nicht mehr wahrnimmt
Danke gironimo!
28.08.2012 um 12:20 Uhr
ah ja, dem BR ärger machen und die interessen der kollegen (offensichtlich) nicht mehr wahrnehmen ist sicher ein kündigungsgrund. hängt ihn die sau! eure kollegen haben ein recht darauf, dass ihr als rest-BR solche mandatsträger zur ordnung ruft. klasse dass auch gleich der AG mitspielt. dass nenne ich doch mal eine vertrauensvolle zusammenarbeit nach §2 BetrVG.
28.08.2012 um 12:24 Uhr
nicht nur gute BR Mitglieder.#
Wer entscheidet, ob Gut oder Böse? Du, das Gremium? Und solange Du keine Begründung lieferst, muß man zu dem Schluß kommen! Denn auf die magersüchtige Frage gibt es unzählige Antworten.
Nicht jeder läuft dem Leithammel hinterher.
28.08.2012 um 12:41 Uhr
Kollegen, ich habe eine eindeutige Frage gestellt und ich habe nicht um ein Urteil gebeten. Wir müssen hier keine Begründung für unsere Frage liefern. die einzige sachl. Antwort kam von Gironimo. azarel, du tropfst vor Ironie oder bist du bei der Heilsarmee und alle Menschen sind gut?
In dem Forum sollten Fragen beantwortet werden oder auch nicht. Die Plattform ist bestimmt nicht dazu da nur Vermutungen zu äußern oder Anderen was zu unterstellen. Scheinbar gibt es hier Kollegen die einfach nur kommentieren müssen egal was und wie. Eine Frage, eine Antwort! Keine unsachlichen Vermutungen und Äußerungen! trotzdem Danke liebe Kollegen!
28.08.2012 um 12:48 Uhr
Meinungsfreiheit gibt es bei Euch auch nicht?
28.08.2012 um 13:29 Uhr
Na vielleicht meldet sich ja dein Kollege auch noch, für den haben wir sicher auch Tips.
"...Im Interesse des Betriebsrats..." Der Betriebsrat sollte nur in extrem wenigen Fällen ein Interesse an einer Kündigung haben.
Allein diese Äußerung, noch dazu gegen ein BRM wirft schon ein fragliches Licht auf dich/euch.
BTW, du bestimmst die Frage, die Antworten liegen nicht mehr in deiner Hand
28.08.2012 um 13:57 Uhr
Kollege!Diese 9 Antworten sind klar genung!
28.08.2012 um 15:55 Uhr
azarel, du tropfst vor Ironie..
nicht nur dass, ich kann auch namen richtig abschreiben. vor allem wenn sie mich an eine sehr gute buchreihe erinnern. wer solch einen nick wählt, sollte auch mit dem spiegel der eule vor dem gesicht leben können.
denk einfach mal darüber nach warum hier so viele antworten -die deiner meinung nach- nicht zur frage passen, gepostet werden.
28.08.2012 um 16:11 Uhr
man muß das ganze Vorhaben gar nicht kommentieren
man wird seine Gründe haben, so handeln zu wollen
das letzte Wort spricht aber das Arbeitsgericht und das kann dem ganzen natürlich noch einen kräftigen Strich durch die Rechnung machen
sofern es sich bei dieser AO-Sitzung um den einzigen TOP handelt, ist für das betroffene BR-Mitglied ein Ersatzmitglied zu laden
28.08.2012 um 17:11 Uhr
@ Watschenbaum
Und wenn bei dieser AO-Sitzung nicht nur dieser TOP behandelt wird?
28.08.2012 um 17:19 Uhr
soll ich die Frage ernst nehmen, Hoppel ?
natürlich ist das betroffene BR-Mitglied nur verhindert für diesen einen TOP, in dem es um ihn selbst geht
und nur für diesen TOP ist dann ein Ersatzmitglied zu laden
gibt es noch weitere TOPs , muß es dazu geladen werden und kann es selbstverständlich daran teilnehmen, wenn es möchte wenn es nicht will , fehlt es im Sinne des BetrVG "unentschuldigt" und darf nicht durch ein Ersatzmitglied ersetzt werden
28.08.2012 um 17:38 Uhr
Aba sischa war die Frage ernst gemeint. Du nimmst es doch sonst auch sehr genau, also hab ich auch Deine vorherige Antwort ernst genommen, Watschenbaum.
28.08.2012 um 17:46 Uhr
du suchst nach (Wissens) Lücken, um mir eine "reinzuhoppeln"
viel Spaß dabei ;-))
28.08.2012 um 17:56 Uhr
Wissenslücken such ich bei Dir ganz sicher nicht, auch wenn niemand allwissend ist.
Einen "reinzuhoppeln" trifft´s schon eher. VBG
28.08.2012 um 18:22 Uhr
danke für deine Ehrlichkeit, Hoppel
na dann, auf gehts ;-))
gefällt mir.....
28.08.2012 um 18:40 Uhr
Hallo,
ich will die Gründe gar nicht wissen. Fest steht aber, dass wegen der Ausübung des BR-Mandats im Sinne des BetrVG ansich niemand fristlos gekündigt werden kann, nur weil er er unbequem ist.
Es müssen hier also andere Gründe aus dem Arbeitsverhältnis vorliegen. Nur diese sollte der BR bewerten und so viel Größe zeigen, dass er hinsichtlich eigener Streitigkeiten sich unbeeinflußbar zeigt.
Im übrigen wird das ja wohl das Gericht entscheiden.
Verwandte Themen
Ausserordentl. Kündigung
ÄlterHallo BR-Profi´s, folgender Fall, ein AN hat ein Gespräch mit dem GF, indem es um eine Abmahnung wegen seines Fehlverhaltens gegenüber eines Kollegen geht. ( Androhen von Schläge, werde ihn töten und
Interessantes Abstimmungsergebnis - Richtige Formulierung des Beschlusses zur Kündigung?
ÄlterHeute ist bei uns folgendes passiert: Anhörung zur Betriebsbedingten fristgerechten Kündigung von Frau xyz nach § 102 BetrVG. Der AG bittet den Betriebsrat um Zustimmung zur Betriebsbedingten fr
Kündigung in Probezeit - andere Stelle im Arbeitsvertr. als ausgeübt werden soll
ÄlterHallo Forum, wir haben leider im Moment eine Kündigung einer Kollegin in der Probezeit vorliegen - das besondere daran ist das die Kollegin erst am 01.02.2018 bei uns im Haus angefangen hat. Als Grun
Erpressung vom BR-Mitglied - Was kann ich jetzt noch tun um dem Mitarbeiter zu helfen den die Kündigung betrifft?
ÄlterFolgende Situation: 3er Gremium, 1 Nachrücker. 1BR Mitglied im Urlaub, 1 BR Mitglied krank, Nachrücker im Urlaub, 1 BR Mitglied vor Ort Am Freitag war letzter Abgabetermin für unseren Widerspruch a
Ordentliche Kündigung mit Formfehler bei Sozialauswahl
Älter2 MA haben eine ordentlich Kündigung (betriebsbedingt) erhalten. Personalabteilung hat danach festgestellt, dass unterhaltspflichtige Personen bei Sozialauswahl nicht richtig berücksichtigt wurden und