W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ausserordentl. Kündigung

B
BRPOPP
Jan 2018 bearbeitet

Hallo BR-Profi´s, folgender Fall, ein AN hat ein Gespräch mit dem GF, indem es um eine Abmahnung wegen seines Fehlverhaltens gegenüber eines Kollegen geht. ( Androhen von Schläge, werde ihn töten und danach kann er sich seine Kinder in den Ars.. schieben ) Übel!!! Bei dem Gespräch zw. AN und GF, ist der AN wohl ruhig vom GF darauf hingewiesen worden, dass die Abmahnung gerechtfertigt sei. Auch unsere Meinung, die da aber ja nicht interessiert. Das Gespräch hat sich soweit aufgeschauckelt, dass der AN dem GF gesagt hat: "Die Abmahnung können Sie sich in den Arsch schieben, geben Sie mir gleich die Kündigung" Daraufhin schickte der GF den AN für heute nach hause. Jetzt kam die GL auf uns zu und hat uns in einer mündl. Anhörung informiert, dass er die fristlose Kündigung dieses AN einleiten wird. Wir studieren jetzt schon ne Stunde das BetrVG inkl. Kommentar. Wie ist Eure Meinung dazu? Wie würdet Ihr reagieren? Stellungnahme Ja od. Nein? Bedenken äussern oder nicht? Ist diese verbale Entgleisung gegenüber dem Chef ein fristl. Kündigungsgrund?

vielen Dank!

84002

Community-Antworten (2)

F
Forentroll

18.10.2010 um 16:29 Uhr

JA, es ist ein fristloser Kündigungsgrund, wenn es sich so abgespielt hat wie du geschrieben hast. Selbst das Erste ist schon eine extreme Störung des Betriebsfriedens.

G
Galaxy

18.10.2010 um 16:32 Uhr

@BRPOPP

"Das Gespräch hat sich soweit aufgeschauckelt, dass der AN dem GF gesagt hat: "Die Abmahnung können Sie sich in den Arsch schieben, geben Sie mir gleich die Kündigung"

1.) Wenn der AN schon so nett darum bettelt, dann darf er sich nicht wundern, wenn der AG seine Aufforderung annimmt. 2.) Anhörung eingeleitet, wenn euch das "fristlose Kündigungsbegehren inclusive der Gründe" vorliegt habt ihr 3 Tage Zeit zu reagieren, siehe BetrVG §102 3.) Äußert ihr euch nicht innerhalb dieser 3 Tage, dann ist die Frist verstrichen, s.o. 4.) Ob diese verbale Entgleisung ein "fristloser Kündigungsgrund" ist oder nicht, dass wird nur ein Arbeitsrichter feststellen können, vorausgesetzt, der von der Kündigung betroffene AN hat innerhalb der 3-Wochenfrist nach "Zustellung der Kündigung in seinem Machtbereich" eine Kündigungsschutzklage eingereicht.

Gruß Galaxy

Ihre Antwort