Erstellt am 24.08.2012 um 22:04 Uhr von BRMetall
§ 103 ist richtig. Der BR sollte sich etwas gutes einfallen lassen, warum gerade Du fuer den BR unabkoemmlich bist. Denn sonst koennte das ArbG ggf die Zustimmung ersetzen.
Erstellt am 25.08.2012 um 09:21 Uhr von gironimo
Wenn es keine Versetzung ist - was dann? Zuweisung im Sinne des BetrVG gibt es nicht. Selbst wenn der individuelle Status eine Zuweisung einer anderen Tätigkeit zuläßt, findet kollektivrechtlich eine Versetzung statt.
Wenn der AG schon den § 103 BetrVG als gegeben sieht und den BR um Zustimmung bittet, ist diese Fragestellung doch kein Problem.
Das Arbeitsgericht wird entscheiden.
Erstellt am 25.08.2012 um 09:36 Uhr von BRMetall
Gironimo, Beamte werden hier von ihrem bisherigen Dienstherrn Telekom einem privaten AG zugewiesen. Ist in der Folge dann die rechtliche Versetzung. Sonderregelung lt. Postpersonalrechtsgesetz.
Erstellt am 25.08.2012 um 15:45 Uhr von TelekomBR
Hallo Telekombeamter, hallo an alle Anderen,
wenn sich hier BRM in Bezug auf Beamtenrecht melden, dann doch wenigstens mit einem gewissen Grad an Wissen im Beamtenrecht, und dann auch noch im Beamtenrecht mit spezieller Anwendung bei der Telekom - denn diese hat es (mit geschickter Mitgestaltung von verdi) in sich...
Als Beamter wirst du vermutlich zu einem Standort zu VCS, also einer GmbH, zugewiesen.
Hier ist maßgeblich das PostPersRG zu beachten - und zwar §§ 28 und 29 PostPersRG.
Das wird dich als Beamter treffen, egal ob BRM oder nicht.
Vor dem Verwaltungsakt der Zuweisung, hast du mit Sicherheit eine Anhörung erhalten. Ich gehe davon aus, dass du dieser widersprochen hast bzw. widersprechen wirst...
Ich frage mich aber eigentlich, mit welchem Grund man widersprechen kann...
Der BR des abgebenden Unternehmens ist mitgestimmungspflichtig, d. h. ich kann mal davon ausgegehen, dass dein BR diesem nicht zustimmt.
Der aufnehmende BR ist zu beteiligen, da es sich für diesen um eine Einstellung handelt - ob dieser zustimmen wird oder nicht, weißt du am Besten.
Bei keiner Einigung wird die Einigungsstelle bei abgebenden Unternehmen einberufen - ggf wird hier der Einigungsstellenvorsitzende das Zünglein an der Waage spielen.
Wenn das Aufnehmende Unternehmen auch nicht zustimmt, wird ein Gericht die Entscheidung herbeiwirken...
Das BetrVG spielt hier keine bzw. eine untergeordnete Rolle...
Kannst mich ja mal über das Ergebnis informieren...
MfG
Erstellt am 30.08.2012 um 20:42 Uhr von telekombeamter
Hallo erstmal verschiebung der Güteverhandlung.
Mein Anwalt, also zu dem Beteiligten hat den Antrag gestellt, das der 103 Abs. 3 nicht für mich gilt. Denn im Gesetz steht Versetzung nicht Zuweisung.
Wenn mann nun die Geschichte des BetrVG etwas näher betrachtet war vor ca. 20 Jahren auch der Abs. 3 noch nicht vorhanden. Erst als die Versetzungen begannen wurde hier vom BAG der Gesetzgeber aufgefordert etwas gegen zu tun.
Hier nun ein Tipp für alle , die den Fitting noch nicht kennen. Besorg Ihn Euch und schlagt nach.
@ Telekom BR, gegen eine Zuweisung zur VCS kann mann sehr vie machen. Wir haben eine Einigungsstelle geschmissen, VCS ist nicht Dauerhaft. Das Urtei von 2008 mit der Zuweisung zu VCS besagt u.a. das ganz enge Richtlinien zu beachten sind. Davon ist VCS meilenweit davon weg. Allein schon die Tätigkeit ist hier zweifelhaft. Nur müssen sich die Kollegen halt auch wehren und hier kommt das System, mit dem VCS arbeitet, dem Arbeitgeber entgegen.
Mehr gerne per PM oder auch mal Telefon.
MFG
Erstellt am 31.08.2012 um 14:00 Uhr von TelekomBR
Hallo Telekombeamter,
also grundsätzlich muss man sagen, dass die Entscheidung ja durch zwei Betriebsräte gehen muss. Den Abgebenden und den Aufnehmenden.
Die Zuweisung wird i. d. R. als dauerhaft ausgewiesen - denn bei einer dauerhaften Zuweisung braucht der Betroffenen -im Gegensatz zur vorübergehenden- nicht seine Zustimmung zu geben.
Ich kenne zwar nicht genau die Zeitpunkte, aber wenn beide nicht zustimmen und der AG eine Entscheidung herbeiruft, dann spätestens mit der fehlenden Entscheidung des abgebenden BR durch das Arbeitsgericht...
Sollte jetzt der Beamte der Meinung sein, dass der neue Arbeitsplatz in der Zuweisung nicht amtsangemessen ist, läuft es im Regelfall auf eine Klage vor dem VG hinaus.
Dort wird dann geklärt, ob die neue Zuweisungsstelle amtsangemessen ist, ob ggf. persönliche Gründe (Kinder...) gegen eine Zuweisung sprechen...dies kann auch eine zu weite Entfernung sein oder gutachterliche Bedenken für einen Einsatz.
Im Einzelfall verlangt die Telekom auch, dass der Beamte umzieht - der Bundesbeamte ist überall in Deutschland einsetzbar, oder dass eine Zweitwohnung in Anspruch genommen wird...
Aber das sind dann alles Einzelfallentscheidungen, die vor Gericht geklärt werden müssen...
Im Zweifelsfall ist eine anwaltliche Beratung unabdingbar...
Ich hoffe das hat dir/euch weitergeholfen - aber das sollte eigentlich der BR vor Ort auch wissen - wenn Ihr denn einen legitimierten BR habt - das sei noch dahin gestellt...
Es gibt auch BRM, die nicht den Namen verdienen und nur die Entscheidungen des AG abnicken, ohne diese eingehend zu prüfen - vor allen Dingen ist das bei verdi mittlerweile Gang und Gäbe bei bestimmten Personenkreisen bei einer NL in Berlin !!!
Erstellt am 31.08.2012 um 16:53 Uhr von telekombeamter
Hallo TelekomBR,
Natürlich ist die Zustimmung des aufnehmenden BR`s nötig. (Wenn nicht auch v... BR`s, die alles abnicken)
Wenn ich mir so die Sitzungen anschaue und dort nur ein paar Leute etwas beitragen oder Reden (dürfen) , frage ich natürlich schon ob diese gewählten BR`s Ihre Aufgabe richtig verstanden haben oder nur zu Ihrem eigenen Schutz dort sind.
Zum eigentlichen. Beim Arbeitsgericht hat auch der Beteiligte das Recht auf einen Anwalt und der AG darf das auch noch Zahlen, da ja im zusammenhang mit dem Mandat.
Ob es dann überhaupt zur Zuweisung kommt, wenn auch noch die Einigungsstelle und vermutlich noch das BMF dabei sind, dann binn ich hoffentlich in Pension. Habe noch ein paar Jahre.
SBR oder PBM NL Berlin kenn ich, kein Kommentar.
Wo nichts ist kann mann nicht kommentieren.
Erstellt am 31.08.2012 um 20:26 Uhr von TelekomBR
Hallo Telekombeamter,
also der Beteiligte (der Beamte) ist meines Wissens bei der gerichtlichen Entscheidung bei der Verweigerung durch den aufnehmenden BR (§99 Abs. 5 BetrVG) nicht am Gerichtsverfahren beteiligt - oder sehe ich das anders...???
Der AG beantragt ja beim Arbeitsgericht die Zustimmung durch Beschluss des AG zu ersetzen - und das ist ein Verfahren zwischen BR und AG.
Der Beamte ist an diesem Verfahren überhaupt nicht beteiligt...
Sollte es aber doch so sein, gib mir bitte eine Rückmeldung - am Besten mit
Hinweis auf rechtliche Tatbestände.
Die PBM NL bzw. die Nichtbeschäftigten gibt es ja gesetzlich nicht - daher
erübrigt sich jeder Kommentar - könnte glatt von einem verdi-BR kommen...
späßle gemacht
MfG
Erstellt am 31.08.2012 um 20:47 Uhr von telekombeamter
Hallo TelekomBR,
bei einem Zustimmungsersetzungsvervahren ist der betroffene BR, Beteiligter, da der Ag ja eine Begründung für die Versetzung - Zuweisung haben muss. Somit wird der Beteiligte eingeladen, kann einen Anwalt mitbringen (Zahlt der AG), und ist Antragsberechtigter.
Wusste ich auch nicht, man Lernt immer wieder was neues dazu ;-)
Steht irgendwo im Gesetz zu den Arbeitsgerichten, so mein Anwalt.
Seit das Mediationsgesetz durch ist, muss vor jeder Verhandlung ein Gütetermin her, also auch beim Arbeitsgericht.
Gegen die Nichtbeschäftigung habe ich ja Geklagt und auch gewonnen, wehn wunderts, und nun der Versuch mich doch in beschäftigung zu bringen. Leider sind bei uns viele LUZ und auch ANÜ vertreten, somit habe ich eine gute Chance, dass ich bleibe.
Dem AG wird das gar nicht passen. Mir aber schohn :-)))
Gruß
Erstellt am 03.09.2012 um 11:13 Uhr von TelekomBR
Hallo Telekombeamter,
klar ist der BR Beteiligter - ich meinte aber, dass der AN nicht Beteiligter ist...
Du schreibst, dass du gegen die Nichtbeschäftigung geklagt und gewonnen hast...was heißt bei dir denn gewonnen???
Bist du jetzt in einer Zuweisung oder nicht?
Und wo bleibst du denn??
Bist du im Einsatz und BRM - oder bist du Beschäftigungslos und trotzdem BRM?
Würde mich über eine Rückmeldung freuen...ggf. mal per Mail...