Zustimmungsersetzung § 103 Abs.3
Postnachfolgeunternehmen also auch BetrVG und PostPersRG
Als ordentliches BR-Mitglied soll ich in eine GMBH zugwiesen werden. Zuweisung wg. Beamter. Dadurch geht natürlich auch das BR-Mandat flöten.
Da bei uns viele Beamte im BR sind, kann der Arbeitgeber so die Zusammensetzung des Gremiums manipulieren.
BR hat der Zuweisung wiedersprochen, nun also zustimmungsersetzungsverfahren vorm Arbeitsgericht.
a- Im 103 geht es um Versetzung - dies ist jedoch keine.
b- Die zuleitung nach 103 - richtig oder falsch.
Etwas anderes kenne ich im BetrVG nicht.
c- gibt es Urteile, denn hier findet ja eine Beeinflussung des BR statt.

Über kommentare freue ich mich.