Hallo,
wir wollen eine JAV-Wahl durchführen und hierzu meine Frage.
In unserem Unternhemn sind jede Menge extern Beschäftigte tätig. Das heißt, die betroffenden Kollegen haben einen Arbeitsvertrag mit einer anderen Firma als der Firma in der sie arbeiten. Die Kollegen arbeiten in einer Abteilung, in der gleichzeitig eigene Mitarbeiter (gültiger Arbeitsvertrag des Beschäftigungsbetriebes) tätig sind.
Sind diese Mitarbeiter sofern nicht älter als 25 Jahre ebenfalls berechtigt zur Wahl, können sich selbst aber nicht wählen lassen?
Ich bitte um eine kurze Antwort und Quelle der Begründung.
Danke!