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extern beschäftige Kollegen Wahlberechtigt zu JAV

I
ichbins
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir wollen eine JAV-Wahl durchführen und hierzu meine Frage. In unserem Unternhemn sind jede Menge extern Beschäftigte tätig. Das heißt, die betroffenden Kollegen haben einen Arbeitsvertrag mit einer anderen Firma als der Firma in der sie arbeiten. Die Kollegen arbeiten in einer Abteilung, in der gleichzeitig eigene Mitarbeiter (gültiger Arbeitsvertrag des Beschäftigungsbetriebes) tätig sind. Sind diese Mitarbeiter sofern nicht älter als 25 Jahre ebenfalls berechtigt zur Wahl, können sich selbst aber nicht wählen lassen? Ich bitte um eine kurze Antwort und Quelle der Begründung. Danke!

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Community-Antworten (3)

A
Angie

24.08.2012 um 15:18 Uhr

Hallo, ich vermute du sprichst von Leiharbeitnehmern. Diese werden von einer anderen Firma bezahlt, erhalten aber vom gleichen Vorgesetzten wie ihr die Arbeitsanweisungen. Wenn dem so ist sind sie wahlberechtigt (aktiv und passiv) wenn sie länger als 3 Monate beschäftigt sind. Fitting § 5 RN 221 und § 7 RN 37

LG Angie

W
wahlvst

24.08.2012 um 18:35 Uhr

Leiharbeitnehmer haben NUR das aktive Wahlrecht im Entleiherbetrieb!

B
Betriebsrätin

24.08.2012 um 18:53 Uhr

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