Unser Betriebsrat hat 7 Mitglieder. In der Listenwahl erhielt Liste 1 nach Stimmen vier und Liste 2 drei Mitglieder. Wegen des Minderheitsgeschlechtes (Liste 2 hatte keine Minderheitsvertreter, zwei sind erforderlich) erhielt Liste 1 dann 5 und Liste 2 zwei Vertreter. Nun kann Liste 1 beim Nachrücken - also Ersatzmitglied - kein Vertreter des Minderheitsgeschlechtes stellen. Kommt das Ersatzmitglied nun trotzdem aus der Liste 1 oder entsprechend der Stimmen aus Liste 2?