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Schwerbehintertenvertretung als nachrückendes BR- Ersatzmitglied - ist das zulässig?

HG
Harry Grischna
Jan 2018 bearbeitet

Hallo!

Die Schwerbehindertenvertretung in unserem Betrieb ist auch Ersatzmitglied des Betriebsrats. Gar nicht so selten rückt sie nach. Eine Kollegin aus unserem Betriebsrat kennt jemanden, der lange Zeit Schwerbehindertenvertretung und auch Betriebsratsmitglied war. Er meint, es müsste jedesmal eine Entscheidung vor der Betriebsratssitzung getroffen werden, ob sie nun als Schwerbehindertenvertretung oder Betriebsratsmitglied da ist; beides gleichzeitig ginge nicht; ohne diese Entscheidung seien Beschlüsse anfechtbar. Ich dachte, sie könnte die doppelte Rolle spielen; bisher habe ich nichts gegenteiliges gelesen; ich sehe auch gar nicht, wie dann ein weiteres Ersatzmitglied nachrücken soll.

Kann eineR der ExpertInnen hier im Forum die Frage klären? Vielen Dank im voraus. Harry

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Community-Antworten (1)

T
Täve

24.11.2005 um 09:15 Uhr

Das ist doch recht einfach. Auch unsere Schwerbehindertenvertretung ist gleichzeitig Ersatzmitglied. Sie nimmt an jeder Sitzung teil. Wenn sie als Ersatzmitglied fungiert, ist sie es ja immer für eine bestimmte Person, und die Beschlüsse sind korrekt. Selbstverständlich ist sie gleichzeitig der Vertreter für die Schwerbehinderten. Diese Funktion verliert sie deshalb nicht. Ist sie nur als Schwerbehindertenvertreter anwesend fasst sie auch keine Beschlüsse.

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