Erstellt am 24.08.2012 um 08:11 Uhr von azrael
murphy.. oben auf dieser website sind mehrere "reiter", unter anderem "Urteile & Gesetze". folge dem link und du findest auf der linken seite "Urteile zur BR-Schulung". dort wiederum findest du unter anderem "Verfahren b. durchführung von BR-Schulungen".. und da steht eigentlich alles.
kurz: der AG (also nicht der vorgesetzte) ist euer ansprechpartner. ihm sagt ihr rechtzeitig bescheid und er kann eine einigungsstelle anrufen wenn ihm der zeitpunkt nicht passt. dies ist seine einzige möglichkeit euch an der teilnahme aus diesem grund zu hindern.
lg
Erstellt am 24.08.2012 um 08:18 Uhr von Kulum
Mit anderen Worten, euer Vorgesetzter (evtl ist ja der AG gemeint) ist nicht in der Posdition Seminare des BR abzulehnen
Das BAG hat übrigens 2004 schon entschieden, dass eine Information an den AG 2-3 Wochen vor Seminarbeginn in der Regel ausreichend ist. (In so fern schau oben nach den Urteilen)
Erstellt am 24.08.2012 um 08:19 Uhr von rolfo
@ Murphy
Nicht das BRM bestimmt selbst, das Gremium fasst einen entsprechenden Beschluß und teilt den dem AG mit.
Ist das Gremium der Meinung dass die Betrieblichen Belange ausreichend berücksichtigt wurden, der AG anderer Meinung ist kann er die Eingungsstelle anrufen.
Erstellt am 24.08.2012 um 08:45 Uhr von blackjack
# Beschluss vom Gremium liegt auch vor. #
Dann wurde doch auch die zeitl. Lage, Seminarbezeichnung, Teilnehmer sowie Seminarort beschlossen.
Erstellt am 25.08.2012 um 20:26 Uhr von Hoppel
@ Kulum
Könntest Du mal das AZ von besagtem BAG Urteil aus 2004 einstellen, ich finde das nämlich nicht?
Erstellt am 26.08.2012 um 10:08 Uhr von blackjack
Zwar nicht aus 2004 aber gleiche Ergebnis.
BAG, Beschluss vom 18.03.1977, Aktenzeichen: 1 ABR 54/74; in: AP Nr.
27 zu § 37 BetrVG 1972
Erstellt am 27.08.2012 um 07:19 Uhr von Kulum
War wohl schon wochenendreif, weiß nicht wie ich auf 2004 kam. Gemeint war jedenfalls das von blackjack eingestellte Urteil.