Seminarbesuche
Hallo, habe mal ein anliegen. Unser Vorgesetzter hat Seminare betriebsbedingt abgelehnt (zum wiederholtem male) und einen Termin dann vorgeschlagen wo man fahren kann. Nun stellt sich aber raus, daß zu dieser Zeit kein Seminar stattfindet. So meine Frage: Soviel ich weiß bedtimmt mur das BR Mitglied selbst wann und wo es ein Seminar besucht. Es geht um die Grundseminare. Beschluss vom Gremium liegt auch vor.
Community-Antworten (7)
24.08.2012 um 10:11 Uhr
murphy.. oben auf dieser website sind mehrere "reiter", unter anderem "Urteile & Gesetze". folge dem link und du findest auf der linken seite "Urteile zur BR-Schulung". dort wiederum findest du unter anderem "Verfahren b. durchführung von BR-Schulungen".. und da steht eigentlich alles.
kurz: der AG (also nicht der vorgesetzte) ist euer ansprechpartner. ihm sagt ihr rechtzeitig bescheid und er kann eine einigungsstelle anrufen wenn ihm der zeitpunkt nicht passt. dies ist seine einzige möglichkeit euch an der teilnahme aus diesem grund zu hindern.
lg
24.08.2012 um 10:18 Uhr
Mit anderen Worten, euer Vorgesetzter (evtl ist ja der AG gemeint) ist nicht in der Posdition Seminare des BR abzulehnen Das BAG hat übrigens 2004 schon entschieden, dass eine Information an den AG 2-3 Wochen vor Seminarbeginn in der Regel ausreichend ist. (In so fern schau oben nach den Urteilen)
24.08.2012 um 10:19 Uhr
@ Murphy Nicht das BRM bestimmt selbst, das Gremium fasst einen entsprechenden Beschluß und teilt den dem AG mit. Ist das Gremium der Meinung dass die Betrieblichen Belange ausreichend berücksichtigt wurden, der AG anderer Meinung ist kann er die Eingungsstelle anrufen.
24.08.2012 um 10:45 Uhr
Beschluss vom Gremium liegt auch vor.
Dann wurde doch auch die zeitl. Lage, Seminarbezeichnung, Teilnehmer sowie Seminarort beschlossen.
25.08.2012 um 22:26 Uhr
@ Kulum
Könntest Du mal das AZ von besagtem BAG Urteil aus 2004 einstellen, ich finde das nämlich nicht?
26.08.2012 um 12:08 Uhr
Zwar nicht aus 2004 aber gleiche Ergebnis. BAG, Beschluss vom 18.03.1977, Aktenzeichen: 1 ABR 54/74; in: AP Nr. 27 zu § 37 BetrVG 1972
27.08.2012 um 09:19 Uhr
War wohl schon wochenendreif, weiß nicht wie ich auf 2004 kam. Gemeint war jedenfalls das von blackjack eingestellte Urteil.
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