Erstellt am 06.08.2008 um 20:43 Uhr von betriebliche trübung
hallo powla,
die gewerkschaft sollte dein erster anlaufpunkt sein. mit deren hilfe kann man das problem vielleicht lösen, ohne es vor gericht eskalieren zu müssen.
lg,
betriebliche trübung
Erstellt am 06.08.2008 um 22:10 Uhr von peanuts
"Seminarbesuche werden erst genehmigt und später ist das Schriftstück verschwunden und niemand weiß mehr davon "
Wenn ein entsprechender Beschluss gefasst worden ist, muss dieser Beschluss in der Sitzungsniederschrift vermerkt sein.
-JAV erhält keine BR Sitzungsprotokolle -
Darauf hat die JAV auch keinen Anspruch. Im Einzelfall kann jedoch das Recht auf Einsichtnahme bestehen.
Da bald die nächsten JAV Wahlen anstehen, würde ich mich zum jetzigen Zeitpunkt nicht allzu weit aus dem Fenster lehnen! Oder wann habt Ihr Eure JAV zuletzt gewählt?
Erstellt am 07.08.2008 um 04:30 Uhr von Poseidon
Hallo peanuts
Da bald die nächsten JAV Wahlen anstehen, würde ich mich zum jetzigen Zeitpunkt nicht allzu weit aus dem Fenster lehnen! Oder wann habt Ihr Eure JAV zuletzt gewählt?
Das ist aber ein etwas schwaches Argument, sowas ist man von Dir gar nicht gewohnt.
1. Wählt nicht der BR die JAV und
2. versuchst Du nicht mehr gegen Mißstände anzugehen nur weil Deine Amtszeit evtl. bald vorrüber ist?
3. kommt das ja wohl auch evtl. Nachfolgern zu Gute wenn das zusammenspiel JAV und BR vernünftig geregelt ist.
@ Powla
Ich würde mich wie Betrieblich Trübung schon schrieb an die GEWerkschaft wenden, da das Geschütz Arbeitsgericht doch ein bissel zu schwer ist.
An den AG sollte man sich auf keinen Fall wenden, der freut sich nur wenn es Streitereien bei den Arbeitnehmervertretern gibt.
LG
Poseidon
Erstellt am 07.08.2008 um 17:20 Uhr von Powla
Danke für die Antworten :).
Die nächsten JAV Wahlen in unserem Betrieb stehen erst 2010 an, aber selbst wenn Sie morgen wären würde das nichts an der Problematik ändern.
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"Seminarbesuche werden erst genehmigt und später ist das Schriftstück verschwunden und niemand weiß mehr davon "
Wenn ein entsprechender Beschluss gefasst worden ist, muss dieser Beschluss in der Sitzungsniederschrift vermerkt sein.
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Dumm nur, dass unser Lieber BR nur Protokolle schreibt wenn ihm danach ist- in diesem bestimmten Fall nicht- sehr komisch oder? ;) Einladungen/TOPs gibts übrigens auch nie.
Okay, mal mit der Gewerkschaft reden- wenn das nichts hilft gehts an die nächste Stelle.
lg,
Powla