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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Vorgehen gegen BR/BRV bei Behinderung der JAV Tätigkeit?

P
Powla
Nov 2016 bearbeitet

Wird die JAV absichtlich durch den BR und den BRV daran gehindert ihre Tätigkeiten angemessen durchführen zu können, sprich:

-Seminarbesuche werden erst genehmigt und später ist das Schriftstück verschwunden und niemand weiß mehr davon -JAV erhält keine BR Sitzungsprotokolle -JAV hat lt. BR kein Teilnahmerecht an BR Sitzungen mit dem AG -BRV sagt der JAV dass er die Tätigkeit, die sie ausführt lächerlich findet und er keine Zeit hat, sich um den "Mist" auch noch zu kümmern.

...und die JAV beschließt rechtliche Schritte gegen das Gremium einzuleiten, wie kann sie dies am besten bewerkstelligen?

Arbeitsgericht? Gewerkschaft? Arbeitgeber?

Danke schonmal im Vorraus, die Zeit der großen Verarsche ist vorbei, ein solches Gremium das korrupt ohne Ende ist, nur auf seinen eigenen Vorteil aus ist und nicht das beste für die gesamte Belegschaft tut, ist in unseren Augen nicht hinnehmbar.

lg, Powla

6.87804

Community-Antworten (4)

BT
betriebliche trübung

06.08.2008 um 22:43 Uhr

hallo powla,

die gewerkschaft sollte dein erster anlaufpunkt sein. mit deren hilfe kann man das problem vielleicht lösen, ohne es vor gericht eskalieren zu müssen.

lg, betriebliche trübung

P
Peanuts

07.08.2008 um 00:10 Uhr

"Seminarbesuche werden erst genehmigt und später ist das Schriftstück verschwunden und niemand weiß mehr davon "

Wenn ein entsprechender Beschluss gefasst worden ist, muss dieser Beschluss in der Sitzungsniederschrift vermerkt sein.

-JAV erhält keine BR Sitzungsprotokolle -

Darauf hat die JAV auch keinen Anspruch. Im Einzelfall kann jedoch das Recht auf Einsichtnahme bestehen.

Da bald die nächsten JAV Wahlen anstehen, würde ich mich zum jetzigen Zeitpunkt nicht allzu weit aus dem Fenster lehnen! Oder wann habt Ihr Eure JAV zuletzt gewählt?

P
Poseidon

07.08.2008 um 06:30 Uhr

Hallo peanuts Da bald die nächsten JAV Wahlen anstehen, würde ich mich zum jetzigen Zeitpunkt nicht allzu weit aus dem Fenster lehnen! Oder wann habt Ihr Eure JAV zuletzt gewählt? Das ist aber ein etwas schwaches Argument, sowas ist man von Dir gar nicht gewohnt.

  1. Wählt nicht der BR die JAV und
  2. versuchst Du nicht mehr gegen Mißstände anzugehen nur weil Deine Amtszeit evtl. bald vorrüber ist?
  3. kommt das ja wohl auch evtl. Nachfolgern zu Gute wenn das zusammenspiel JAV und BR vernünftig geregelt ist. @ Powla Ich würde mich wie Betrieblich Trübung schon schrieb an die GEWerkschaft wenden, da das Geschütz Arbeitsgericht doch ein bissel zu schwer ist. An den AG sollte man sich auf keinen Fall wenden, der freut sich nur wenn es Streitereien bei den Arbeitnehmervertretern gibt.

LG

Poseidon

P
Powla

07.08.2008 um 19:20 Uhr

Danke für die Antworten :).

Die nächsten JAV Wahlen in unserem Betrieb stehen erst 2010 an, aber selbst wenn Sie morgen wären würde das nichts an der Problematik ändern.


"Seminarbesuche werden erst genehmigt und später ist das Schriftstück verschwunden und niemand weiß mehr davon "

Wenn ein entsprechender Beschluss gefasst worden ist, muss dieser Beschluss in der Sitzungsniederschrift vermerkt sein.


Dumm nur, dass unser Lieber BR nur Protokolle schreibt wenn ihm danach ist- in diesem bestimmten Fall nicht- sehr komisch oder? ;) Einladungen/TOPs gibts übrigens auch nie.

Okay, mal mit der Gewerkschaft reden- wenn das nichts hilft gehts an die nächste Stelle.

lg, Powla

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