Erstellt am 23.08.2012 um 19:56 Uhr von Streikbrecher
Erstellt am 23.08.2012 um 21:06 Uhr von Watschenbaum
zumindest, wenn die Fahrtzeit sowieso in die übliche Arbeitszeit fällt
ansonsten könnte es auch andere Antworten geben...
Erstellt am 24.08.2012 um 09:08 Uhr von betriebsratten
Da giltn die Juristenantwort: Es kommt drauf an
Gibt es eine Betriebsvereinbarung dazu, vielleicht auch auf GBR/KBR Ebene?
Welchees Verkehrsmittel wurde genutzt-hat der Mitarbeiter z.B. während einer Bahnfahrt etwas für den Betrieb gemacht oder sich erholt?
Gibts eine Reisekostenordnung des Arbeitgebers die sowas regelt?
Es gibt 3 Kategorien: Arbeitszeit, Reisezeit die keine Arbeitszeit ist aber wie solche bezahlt wird (wegen der 10h Grenze des Arbeitszeitgesetzes) und Freizeit-und es ist verwickelt
Gruss von den betriebsratten
Erstellt am 24.08.2012 um 09:34 Uhr von gironimo
Fahrten zu angeordnete Schulungsmaßnahmen sind wie Dienstreisen zu betrachten. Wenn Du dazu ein Kfz gelenkt hast, ist dies auch wie Arbeitszeit zu bewerten.
Ansonsten gelten diverse Abstufungen, wobei beide Antworten zuvor im Grundsatz zutreffen.