Mitbestimmung
Hallo zusammen,muss der AG auf Verlangen des BR eine Liste der Staplerfahrer dem BR aushändigen?Der AG meint,der BR hätte nichts damit zu tun.Danke
Community-Antworten (4)
23.08.2012 um 16:16 Uhr
Man könnte u.U. schon was konstruieren...
Das Problem ist: Der BR bekommt vom AG nach §80 alle Informationen die er für seine Arbeit als BR benötigt, nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Insofern stellt sich die Frage: Was wollt ihr denn mit der Liste machen? Wenn sich die Anfrage aus einem MBR ergibt hat Euch der AG zu informieren, z.B. weil ihr den Verdacht habt, dass AN die Aufgabe Staplerfahrer übertragen bekommen haben und dies möglicherweise eine Versetzung darstellt. Oder weil ihr die Maßnahmen des Arbeitsschutzes für Staplerfahrer überprüfen wollt (z.B. ob diese überhaupt eine Fahrerlaubnis haben).
Einfach so, wir haben Lust das zu erfahren, dass geht nicht. Das geht nie, egal um was es sich dreht. Nur wenn ein G eine entsprechende Information direkt vorschreibt (z.B. §90 BetrVG) oder der BR sie für eine konkrete Arbeit braucht, muss der AG informieren.
23.08.2012 um 16:27 Uhr
Hallo rkoch, ja,wir vermuten,dass Kollegen ohne Schein fahren.Diese Mitteilung ging so auch an die GL.Danke
23.08.2012 um 18:04 Uhr
Das steht aber vielleicht nicht unbedingt in der Liste. Ihr könnt doch direkt danach Fragen, ob die eingesetzten Staplerfahrer den Schein haben. Natürlich unter Bezug auf § 80 Abs. 2 BetrVG auch unter Vorlage von Unterlagen.
23.08.2012 um 18:57 Uhr
Fragt doch einfach die Koll. Oder bei berechtigtem Verdacht BG und Ämter einschlten
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