Zu wenig Betriebsratsmitglieder
Mittlerweile haben wir zuwenig BRM. Gibt es Alternativen, oder müssen wir neu wählen?
Community-Antworten (2)
21.08.2012 um 09:42 Uhr
Es gibt keine Alternative, § 13 Abs.2 Nr.2 BetrVG greift.
21.08.2012 um 14:25 Uhr
Achtung, wenn ihr § 13 nicht unverzüglich beachtet, könnte in der Folge § 23 zum tragen kommen. Weiter könnten sich auch die AN an das ArbG wenden, damit dieses einen WV einsetzt.
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