Erstellt am 20.08.2012 um 15:59 Uhr von rolfo
Wenn letztendlich nicht genügend Wahlbewerber da sind muss auf die nächst niedrige Zahl gewählt werden, also 5 oder gar 3
Erstellt am 20.08.2012 um 18:44 Uhr von Hoppel
Wenn am Ende der Einreichungfrist nur gültige Wahlvorschläge mit weniger als 7 BRM vorliegen sollten, muss eine einwöchige Nachfrist zwecks Gewinnung weiterer KandidatInnen gesetzt werden.
Erst wenn dann nicht genügend WahlbeweberInnen kandidieren, kann ein BR in der nächstmöglichen Größe gewählt werden.
Erstellt am 21.08.2012 um 09:58 Uhr von betriebsratten
Ich empfehle GANZ DRINGLICH Lektüre der Wahlordnung und/oder Schulung-sonst brennen Euch noch ganz andre Sachen an