Erstellt am 12.05.2005 um 14:03 Uhr von Konrad
"Wir sind ein internationales Unternehmen".
=> Das hängt davon ab wie Euer Unternehmen strukturiert ist .
Bitte BetrVG § 1 bis 4 lesen und Situation prüfen.
Gruß Konrad
Erstellt am 12.05.2005 um 19:28 Uhr von Tim
Wenn einzelne dieser Büros räumlich weit von der Zentrale entfernt sind, mindestens fünf wahlberechtigte Arbeitnehmer dort tätig sind, von denen drei wählbar sind, haben die KollegInnen sogar die Pflicht, einen Betriebsrat zu wählen. § 1 Abs.1 Satz 1 BetrVG ..."werden Betriebsräte gewählt".
Allerdings hat der Gesetzgeber diese Verpflichtung nicht mit einer Strafandrohung versehen, wenn die Kollegen keinen Betriebsrat wählen.
Also ran an die Gründung von Betriebsräten!
Wie das geht, steht bei www.betriebsratswahl.de