W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 21 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Pflicht zur Gründung eines Betriebsrats?

K
Karl
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind ein internationales Unternehmen und sind in Deutschland mit verschiedenen Büros vertreten. Insgesamt beträgt die Mitgliederzahl ca 100. Bis jetzt gibt es nur einen Betriebsrat an einem Standort. Die Frage stellt sich nun, ob dieser BR auch für die anderen Standorte tätig werden kann oder ob jedes Büro seinen eigenen BR wählen muß.

95202

Community-Antworten (2)

K
Konrad

12.05.2005 um 16:03 Uhr

"Wir sind ein internationales Unternehmen". => Das hängt davon ab wie Euer Unternehmen strukturiert ist .

Bitte BetrVG § 1 bis 4 lesen und Situation prüfen.

Gruß Konrad

T
Tim

12.05.2005 um 21:28 Uhr

Wenn einzelne dieser Büros räumlich weit von der Zentrale entfernt sind, mindestens fünf wahlberechtigte Arbeitnehmer dort tätig sind, von denen drei wählbar sind, haben die KollegInnen sogar die Pflicht, einen Betriebsrat zu wählen. § 1 Abs.1 Satz 1 BetrVG ..."werden Betriebsräte gewählt". Allerdings hat der Gesetzgeber diese Verpflichtung nicht mit einer Strafandrohung versehen, wenn die Kollegen keinen Betriebsrat wählen. Also ran an die Gründung von Betriebsräten! Wie das geht, steht bei www.betriebsratswahl.de

Ihre Antwort