Betriebsrat unter der gesetzlichen Mitgliederzahl
Guten Tag ich habe eine Frage zu unserem Betriebsrat dieser ist im März diesen Jahres unter die gesetzlich vorgegebenen Mitgliederzahl, bei uns müssen es 11 sein, gerutscht und es gibt auch keine Nachrücker mehr. Der Vorsitzende ist der Meinung man könnte mit 9 Mitgliedern so weiter machen, darauf angesprochen das er unverzüglich Neuwahlen in die Wege leiten muss, hat er bis jetzt ignoriert. Was kann man denn jetzt unternehmen damit wir wieder einen handlungsfähigen BR bekommen?? An wen kann ich mich wenden
Community-Antworten (12)
29.06.2021 um 12:15 Uhr
Ein Gremium von 11 ist beschlussfähig, wenn 6 anwesend sind.
29.06.2021 um 12:16 Uhr
https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__23.html
der Absatz 1 wäre eine Option, allerdings eine recht schwache "Waffe", da der BR ja nächstes Jahr eh neu gewählt wird und so ein Verfahren eben auch Zeit kostet.
29.06.2021 um 12:17 Uhr
Siehe §13 (2) 2. BetrVG Unverzügliche Neuwahlen sind nötig. Allerdings bleibt der BR bis zur Amtsübernahme des neuen Betriebsrats in seiner jetzigen Zusammensetzung im Amt. Ein Wahlvorstand ist einzurichten. Sollte der BRV hierdurch überfordert sein, könnt Ihr ihn auch abwählen.
29.06.2021 um 15:41 Uhr
Das Wichtigste zuerst: Ihr habt einen handlungsfähigen Betriebsrat!
"Sollte der BRV hierdurch überfordert sein, könnt Ihr ihn auch abwählen."
Nein, abwählen könnt Ihr ihn nicht.
Ihr könnt einen Antrag beim Arbeitsgericht stellen, den BR aufzulösen. Da die Mühlen des Gesetzes jedoch langsam mahlen und in 8 Monaten ohnehin wieder gewählt wird, solltet Ihr Euch das gut überlegen.
Wenn der BR jetzt einen Wahlvorstand bestellt, muss dieser erst einmal geschult werden. Die Suche nach einem Seminar braucht seine Zeit, denn außerhalb der regulären Wahlen sind die Fristen nicht so eng gesteckt. Es kann also durchaus sein, dass der (vom BR bestellte!) Wahlvorstand für die Vorbereitungen so lange braucht, dass die Wahl trotzdem erst im Frühjahr 2022 stattfinden kann.
Nachtrag: Meine obige Aussage gilt für den Betriebsrat. Ich hatte mich versehen.
Der BRV kann selbstverständlich durch ordentlichen Beschluss vom Gremium abgewählt werden.
29.06.2021 um 16:20 Uhr
IlkaB: Ein Gremium von 11 ist beschlussfähig, wenn 6 anwesend sind.
Es sind ja keine 11 mehr im Gremium, sondern nur noch 9
29.06.2021 um 16:58 Uhr
Austernfischer: Neun von elf sind verfügbar. Damit ist euer BR handlungsfähig. Erst wenn weniger wie 6 Personen am Tisch sitzen, ist euer BR nicht beschlussfähig.
29.06.2021 um 17:04 Uhr
"Erst wenn weniger wie 6 Personen am Tisch sitzen, ist euer BR nicht beschlussfähig."
Da es nur noch 9 BRM gibt, sollten 5 auch noch reichen. ;-)
29.06.2021 um 17:31 Uhr
@Enigmathika "Sollte der BRV hierdurch überfordert sein, könnt Ihr ihn auch abwählen."
Nein, abwählen könnt Ihr ihn nicht.
Deine Antwort ist nicht richtig. Ein BRV kann jederzeit abgewählt werden.
29.06.2021 um 18:32 Uhr
"Deine Antwort ist nicht richtig. Ein BRV kann jederzeit abgewählt werden."
Der Post von Austernfischer klingt so, als sei er "nur" AN und die können den BRV nicht abwählen. ;-)
30.06.2021 um 10:13 Uhr
Auch wenn es nicht direkt zur Fragestellung gehört...
...nur mal so angemerkt:
Zum §33 BetrVG schreibt der Fitting in der Rn 12, das in der allergrößten Not auch nur ein einzelnes BRM beschlussfähig ist!
Der Satz in dieser Rn beginnt mit "Gleiches gilt für....."
Es kann ja auch nicht sein, wenn alle BRM bis auf eines verhindert sind, eine Kündigungsanhörung ohne Kommentar bleibt, wenn einer der noch da ist, etwas dazu zu sagen hat!
Leider kennen die meisten BR diese Rn nicht.
30.06.2021 um 10:30 Uhr
"@Enigmathika "Sollte der BRV hierdurch überfordert sein, könnt Ihr ihn auch abwählen."
Nein, abwählen könnt Ihr ihn nicht.
Deine Antwort ist nicht richtig. Ein BRV kann jederzeit abgewählt werden. "
Ja. Du hast recht. Ich hatte statt an den Betriebsratsvorsitzenden an den Betriebsrat gedacht, zumal Austernfischer ja anscheinend nicht Teil des BR ist.
Sorry, mein Fehler.
09.07.2021 um 20:15 Uhr
Hallo Austernfischer, wie lange gibt es euern Betriebsrat schon? Wenn ihr im März schon unter die gesetzliche Mindestmitglieder Zahl gerutscht seit ( keine Nachrücker) hättet ihr sofort eine Neuwahl einleiten müssen. Das gibt das BetrVG Paragraph 13 Abs.2 her. Es stellt in euren Fall eine grobe Pflichtverletzung dar. Euer BR kann nur wenn bei Neuwahlen keine 11 Mitglieder mehr kandidieren, ein Neuner Gremium bilden. Ansonsten geht dies wie euer BVR meint nicht. In euren Fall schlage ich den BVR unbedingt Seminar-Besuche vor. HG
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