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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Beschluss mit absolute Mehrheit

A
Albino
Nov 2016 bearbeitet

Hi, wir müssen einen Beschluss fassen wo absolute Mehrheit notwendig ist.

Bei 11 BR Mitgliedern sind das 8 gültige Stimmen.

Lieg ich da richtig?

Lieber Lustig Bei 6 Stimmen ist das doch nur die einfache Mehrheit oder ?

1.74207

Community-Antworten (7)

W
Watschenbaum

20.08.2012 um 16:26 Uhr

Nein...6 reichen

G
Galaxy

20.08.2012 um 17:03 Uhr

@Albino was du wolle, Mehrheit ist Mehrheit und damit ist der Beschluss gefasst oder worauf willst du hinaus?????? Guckst du hier in BR-Wiki findest du auch keine andere Mehrheit...

Gruß Galaxy

S
Streikbrecher

20.08.2012 um 18:08 Uhr

galaxy

Mehrheit ist Mehrheit und damit ist der Beschluss gefasst Das ist so falsch!

Denn es gibt Beschlüsse welcher mit einfacher Mehrheit gefasst werden können

und

dann die, welche die Absolute Mehrheit ZWINGEND benötigen. Da reicht dann die einfache Mehrheit eben nicht!!!

Ach ja, Guckst du hier in BR-Wiki und BetrVG

Die Beschlüsse des Betriebsrats werden, soweit im Betriebsverfassungsgesetz nichts Anderes bestimmt ist, mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst (§ 33 Abs. 1 BetrVG). In folgenden Ausnahmefällen sind für die Beschlussfassung des Betriebsrats die Ja-Stimmen der Mehrheit der Betriebsratsmitglieder (absolute Mehrheit) gesetzlich vorgeschrieben:

•Rücktritt des Betriebsrats (§ 13 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG). •Übertragung von Aufgaben zur selbständigen Erledigung an den Betriebsausschuss oder an einen anderen Ausschuss und dessen Widerruf (§§ 27 Abs. 2, 28 Abs. 1). •Übertragung von Aufgaben zur selbständigen Entscheidung an Betriebsratsmitglieder, die einem gemeinsam von Arbeitgeber und Betriebsrat zu bildenden (paritätisch besetzten) Ausschuss angehören (§ 28 Abs. 2 BetrVG). •Übertragung von Aufgaben auf Arbeitsgruppen und deren Widerruf (§ 28a Abs. 2 BetrVG). •Erlass einer Geschäftsordnung für den Betriebsrat (§ 36 BetrVG), •Beauftragung des Gesamtbetriebsrats durch den örtlichen Betriebsrat, eine Angelegenheit für ihn zu behandeln (§ 50 Abs. 2 BetrVG), •Übertragung der Aufgaben des Wirtschaftsausschusses auf einen Ausschuss des Betriebsrats (§ 107 Abs. 3 BetrVG).

N
nicoline

20.08.2012 um 18:40 Uhr

Da man aus Deiner Frage bzgl. der wirklichen Größe des Gremiums nicht ganz schlau wird, zum besseren Verständnis ein Beispiel:

Ein BR hat 17 Mitglieder. Er wäre beschlussfähig mit 9 Mitgliedern. Wenn von diesen 9 Mitgliedern 5 für einen Antrag stimmen, wäre ein Beschluss rechtsgültig mit der einfachen Mehrheit der anwesenden BRM gefasst worden.

Ist die absolute Mehrheit erforderlich, muss die Mehrheit aller BRM dafür stimmen., das wären bei einem 17er BR 9 Stimmen. Wenn also z.B. 11 Mitglieder von 17 anwesend sind, müssen 9 dafür stimmen, wenn die absolute Mehrheit für den Beschluss erforderlich ist.

Alle Klarheiten beseitigt?

G
Galaxy

20.08.2012 um 19:43 Uhr

@streikbrecher natürlich hast du recht, kein Widerspruch und von mir nicht ausreichend eindeutig widergegeben. @nicoline danke für diese ausführliche Erklärung ;-)) , bei dem post bin ich von 11 BRM Gesamtgröße ausgegangen, dementsprechend 6 Mehrheit und gleichzeitig absolute Mehrheit.

Gruß Galaxy

N
nicoline

20.08.2012 um 20:09 Uhr

@galaxy immer gerne ;-)). Wollte auch nicht ausdrücken, dass Deine Antwort verkehrt war, wollte es nur gut verständlich erklären. Gruß, nicoline

S
Streikbrecher

20.08.2012 um 22:43 Uhr

galaxy

sorry, hätte schreiben können/sollen

so nicht ganz komplett, kann auch anders sein. Also nicht als Kritk an Deiner Antwort verstehen.

Manchmal schreibt man halt einfach schnell ohne ganz zu Ende zu denken, besonders bei dieser kühler Witterung :-))

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