Erstellt am 20.08.2012 um 14:26 Uhr von Watschenbaum
Erstellt am 20.08.2012 um 15:03 Uhr von galaxy
@Albino
was du wolle, Mehrheit ist Mehrheit und damit ist der Beschluss gefasst oder worauf willst du hinaus??????
Guckst du hier in BR-Wiki findest du auch keine andere Mehrheit...
Gruß
Galaxy
Erstellt am 20.08.2012 um 16:08 Uhr von Streikbrecher
galaxy
>>> Mehrheit ist Mehrheit und damit ist der Beschluss gefasst
Das ist so falsch!
Denn es gibt Beschlüsse welcher mit einfacher Mehrheit gefasst werden können
und
dann die, welche die Absolute Mehrheit ZWINGEND benötigen. Da reicht dann die einfache Mehrheit eben nicht!!!
Ach ja, Guckst du hier in BR-Wiki und BetrVG
Die Beschlüsse des Betriebsrats werden, soweit im Betriebsverfassungsgesetz nichts Anderes bestimmt ist, mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst (§ 33 Abs. 1 BetrVG). In folgenden Ausnahmefällen sind für die Beschlussfassung des Betriebsrats die Ja-Stimmen der Mehrheit der Betriebsratsmitglieder (absolute Mehrheit) gesetzlich vorgeschrieben:
•Rücktritt des Betriebsrats (§ 13 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG).
•Übertragung von Aufgaben zur selbständigen Erledigung an den Betriebsausschuss oder an einen anderen Ausschuss und dessen Widerruf (§§ 27 Abs. 2, 28 Abs. 1).
•Übertragung von Aufgaben zur selbständigen Entscheidung an Betriebsratsmitglieder, die einem gemeinsam von Arbeitgeber und Betriebsrat zu bildenden (paritätisch besetzten) Ausschuss angehören (§ 28 Abs. 2 BetrVG).
•Übertragung von Aufgaben auf Arbeitsgruppen und deren Widerruf (§ 28a Abs. 2 BetrVG).
•Erlass einer Geschäftsordnung für den Betriebsrat (§ 36 BetrVG),
•Beauftragung des Gesamtbetriebsrats durch den örtlichen Betriebsrat, eine Angelegenheit für ihn zu behandeln (§ 50 Abs. 2 BetrVG),
•Übertragung der Aufgaben des Wirtschaftsausschusses auf einen Ausschuss des Betriebsrats (§ 107 Abs. 3 BetrVG).
Erstellt am 20.08.2012 um 16:40 Uhr von nicoline
Da man aus Deiner Frage bzgl. der wirklichen Größe des Gremiums nicht ganz schlau wird, zum besseren Verständnis ein Beispiel:
Ein BR hat 17 Mitglieder. Er wäre beschlussfähig mit 9 Mitgliedern. Wenn von diesen 9 Mitgliedern 5 für einen Antrag stimmen, wäre ein Beschluss rechtsgültig mit der **einfachen Mehrheit** der anwesenden BRM gefasst worden.
Ist die absolute Mehrheit erforderlich, muss die Mehrheit **aller BRM** dafür stimmen., das wären bei einem 17er BR 9 Stimmen. Wenn also z.B. 11 Mitglieder von 17 anwesend sind, müssen 9 dafür stimmen, wenn die absolute Mehrheit für den Beschluss erforderlich ist.
Alle Klarheiten beseitigt?
Erstellt am 20.08.2012 um 17:43 Uhr von galaxy
@streikbrecher
natürlich hast du recht, kein Widerspruch und von mir nicht ausreichend eindeutig widergegeben.
@nicoline
danke für diese ausführliche Erklärung ;-)) , bei dem post bin ich von 11 BRM Gesamtgröße ausgegangen, dementsprechend 6 Mehrheit und gleichzeitig absolute Mehrheit.
Gruß
Galaxy
Erstellt am 20.08.2012 um 18:09 Uhr von nicoline
@galaxy
immer gerne ;-)). Wollte auch nicht ausdrücken, dass Deine Antwort verkehrt war, wollte es nur gut verständlich erklären.
Gruß, nicoline
Erstellt am 20.08.2012 um 20:43 Uhr von Streikbrecher
galaxy
sorry, hätte schreiben können/sollen
so nicht ganz komplett, kann auch anders sein. Also nicht als Kritk an Deiner Antwort verstehen.
Manchmal schreibt man halt einfach schnell ohne ganz zu Ende zu denken, besonders bei dieser kühler Witterung :-))