Absolute Mehrheit bei Verabschiedung einer Geschäftsordnung - was bedeutet das?
Hallo an Alle, Kurz erklährt. Wir sind ein recht junger BR (5Mon.). Ich möchte am Mittwoch eine Geschäftsordnung verabschiedet haben u. habe jetzt gelesen, dass dafür eine absolute Mehrheit nötig ist. Kann mir jemand erklähren, was das genau bedeutet??? Sicher muss der BR vollständig sein. Aber können das im Zweifelsfall auch Ersatzmitglieder sein oder müssen dies unbedingt die festen 5Mtgl. unseres BRs sein. Hab da schon unterschiedlichste Meinungen dazu gelesen.
Auserdem, was heißt beschlussfähig??? Wenn v. 5 Mtgl. nur 3 an einer Sitzung teilnehmen? Und reichen dann tatsächlich 2 Ja-Stimmen für einen gültigen Beschluss? Klingt fast ein bisschen absurt.
Ich wäre Euch dankbar, wenn Ihr mich genau aufklähren könntet.
LG, Jens...
Community-Antworten (8)
19.06.2007 um 09:15 Uhr
@Jens5369, richtig, für diese Verabschiedung braucht ihr die absolute Mehrheit. Von euren 5 Mitgliedern können ohne weiteres z. B. zwei Ersatzmitglieder anwesend sein, wenn sie "verhinderte" BR-Mitglieder vertreten (mit allen Rechten und Pflichten!). Für diesen Beschluss müssen allerdings mehr als die Hälfte dafür stimmen, wenn diese Geschäftsordnung gültig werden sollte. (für was braucht ihr die eigentlich?) Ihr wärt auch mit 3 anwesenden BR's beschlussfähig, aber eben nicht für die absolute Mehrheit, dafür muss eurer Gremium vollständig sein, ob mit oder ohne Ersatzmitglieder.
Lies dich mal in den § 33 BetrVG - III. Die Abstimmung (mit Kommentar!) ein, da findest du eine detaillierte Erklärung dazu.
19.06.2007 um 11:13 Uhr
Und auf jeden Fall, ganz, ganz wichtig, müßt ihr euch alle fünf auf einem Grundseminar zur Betriebsratsarbeit schulen lassen! Das muss euer Arbeitgeber bezahlen, sowie Fahrtkosten, Unterkunft etc.
(Deine Frage lässt darauf schließen, dass noch keiner von euch geschult wurde)
Sorry, wenn ich falsch liege...
19.06.2007 um 23:01 Uhr
Vielen Dank Euch Beiden,
kurz erklärt: Eine GO brauchen wir, weil unser Vorsitzender glaubt, er wäre der Bundeskanzler u. könnte mit Hilfe seiner Richtlinienkompetenz alles allein entscheiden und bestimmen. Wenn ich das Betr.VG erwähne, meint er, man solle nicht immer alles so genau nehmen. Ich will also nur die ewigen Diskussionen über die Arbeitsweise eines BRs mit Hilfe der GO beenden. Und das ich mit meiner Einstellung zur BR-Arbeit, garnicht mal so falsch liege, hat mir mein erstes Seminar in der letzten Woche gezeigt. Da wurde allerdings auch behauptet, dass die abs. Mehrh. nicht mit Ers.- Mitgl. zu erreichen wäre. Und da mir das etwas spanisch vorkahm, hab ich mich lieber nochmal an Euch gewand. Aber ansonsten war das Seminar sehr gut und hat mich, wie gesagt, in meiner Meinung bestärkt. Einen Fitting oder Ähnliches habe wir nach 5 Monaten auch noch nicht. Das sagt ja schon Alles oder!?
Also dann, bis zum nächsten mal und nochmals vielen Dank,
Jens...
20.06.2007 um 01:50 Uhr
@Jens5369 Ohje. Wechsle den Seminaranbieter - unbedingt! Bei solchen Aussagen verdienen diese es offensichtlich nicht anders. Aber unter uns: Das Verhalten des BRV wirst Du mit einer GO für insgesamt 5 BRM's (entschuldige, aber das ist nun wirklich absolut überflüssig) nicht ändern! Schon einmal an Abwahl des BRV gedacht?
20.06.2007 um 14:28 Uhr
Hallo Kölner,
also ich hab das Seminar bei IFB gemacht und fand's gut. Vielleicht hab ich das mit den Mehrheiten auch nur nicht richtig verstanden. Wenn Du allerdings IFB kennen solltest und mehr über deren Quallität weißt, teil es mir ruhig mit. Bin da ganz offen. Das eine GO überflüssig ist, mag in jedem anderen BR so sein. Bei uns halte ich sie für notwendig. Wenn mein Vorsitzender die darin festgelegten Regeln einmal akzeptiert hat, gibt es für mich keine Diskussionen mehr. Wenn es dann immer noch nich klappt, muss man selbstverständlich über eine Abwahl nachdenken. Im Moment sprechen da allerdings noch einige Dinge dagegen. Aber auf alle Fälle, vielen Dank für Deine Antwort,
ciao Jens...
20.06.2007 um 15:21 Uhr
@Jens5369 Ich werde einen Teufel tun, hier für andere (Forumsbesitzer) eine Lanze zu oder andererseits den Stab über ein anderes Institut brechen. Demnach: Ich habe meine Meinung aber das ist unerheblich.
Was soll denn in der GO geregelt sein, was nicht bereits im Gesetz geregelt ist?
20.06.2007 um 22:48 Uhr
Ach Kölner,
das hat doch nix mit Lanze o. Sonstigem zutun. Es geht doch in diesem Forum hier sicher viel mehr um Tips und Erfahrungsaustausch. Aber egal. So wichtig ist es sicher nicht. In einer GO steht natürlich nichts anderes drin als im Gesetz aber ich bin der Meinung, dass Regelungen, die Jemand bewusst unterschreibt wirkungsvoller sind, als Gesetzestexte. Aber auch das hat sich heute in unserer Sitzung relativiert. Wir haben uns darauf geeinigt, dass auch der Vorsitzende in Zukunft das Betr.VG als GO betrachtet und es keine Alleingänge mehr gibt. Mein Ziehl hab ich mit dem Thema "GO" erreicht. Er hat sie in der Vorbereitung gelesen u. auch verstanden, worum es mir ging. Keine Entscheidung ohne Gremium und der Rat besteht aus 5 Mtgldrn. Wenn es in Zukunft nicht wirklich besser wird u. ich noch etwas mehr Erfahrungen gesammelt habe, werden wir sicher auf die Möglichkeit der Abwahl zurück greifen.
Mach's gut und ich hoffe, wir hören wieder voneinander,
Jens...
20.06.2007 um 23:08 Uhr
@Jens5369 Aber der von Dir angesprochene Seminaranbieter ist eine ... :-((
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