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Was ist die "Mehrheit aller Betriebsratsmitglieder (Absolute Mehrheit)"

B
betriebsratten
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, was ist damit gemeint wenn im Gesetz steht, dass der Betriebsrat "mit der Mehrheit aller Betriebsratsmitglieder (absolute Mehrheit)" wählt?

Haben da anwesende Nachrücker kein Wahlrecht oder wie ist diese Formulierung gemeint?

Gruss von den Betriebsratten

2.10306

Community-Antworten (6)

H
hilfsheriff

28.11.2011 um 16:51 Uhr

Nachrücker(Ersatzmitglieder) haben das gleiche Wahlrecht wie ein normales BR-Mitglied gruß hilfsheriff

P
Peanuts

28.11.2011 um 16:55 Uhr

Beispiel: BR mit 11 BRM

Absolute Mehrheit: Antrag ist nur angenommen, wenn mind. 6 BRM dafür gestimmt haben

K
Kölner

28.11.2011 um 16:56 Uhr

@Kurzarbeiter Kannst Du mal eben dem Fragesteller die Empfehlung 'ein Seminar schleunigst zu besuchen' geben? Danke.

R
rkoch

28.11.2011 um 17:28 Uhr

@betriebsratten

Es gibt im BetrVG verschiedene Mehrheitsverhältnisse die die Abstimmenden erreichen müssen:

Mehrheit der ANWESENDEN (einfache Mehrheit): bsp. 11 BRM im BR, 7 anwesende: Mehrheit = 4 BRM Mehrheit der ABSTIMMUNGSBERECHTIGTEN (absolute Mehrheit): bsp. 11 BRM, 7 anwesende: Mehrheit = 6 BRM Mehrheit mit mehr als 50 %: entsprechende Mehrheit gem. vorstehend, aber mit mehr als 50%, bsp: §27 BetrVG: 3/4tel Mehrheit der Abstimmberechtigten zur Abberufung des BA, bsp.: 11 BRM, 7 anwesend, Mehrheit = 9 BRM (keine Mehrheit möglich, da nur 7 anwesend).

K
Kurzarbeiter

28.11.2011 um 17:54 Uhr

@Kölner

..wenn Du der Meinung bist, dass #betriebsratten ein Seminar schleunigst zu besuchen sollte, empfehle es ihr doch!!

Du kannst selbstverständlich oder hättest es ihr auch erklären können, denn nu ist es zu spät weil *rkoch es getan hat.

R
rtjum

28.11.2011 um 18:14 Uhr

@Kurzarbeiter und ich dachte Kölner und Du machen Arbeitsteilung ;-)

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