Hallo zusammen,
was ist damit gemeint wenn im Gesetz steht, dass der Betriebsrat "mit der Mehrheit aller Betriebsratsmitglieder (absolute Mehrheit)" wählt?

Haben da anwesende Nachrücker kein Wahlrecht oder wie ist diese Formulierung gemeint?

Gruss von den Betriebsratten