Was ist die "Mehrheit aller Betriebsratsmitglieder (Absolute Mehrheit)"
Hallo zusammen, was ist damit gemeint wenn im Gesetz steht, dass der Betriebsrat "mit der Mehrheit aller Betriebsratsmitglieder (absolute Mehrheit)" wählt?
Haben da anwesende Nachrücker kein Wahlrecht oder wie ist diese Formulierung gemeint?
Gruss von den Betriebsratten
Community-Antworten (6)
28.11.2011 um 16:51 Uhr
Nachrücker(Ersatzmitglieder) haben das gleiche Wahlrecht wie ein normales BR-Mitglied gruß hilfsheriff
28.11.2011 um 16:55 Uhr
Beispiel: BR mit 11 BRM
Absolute Mehrheit: Antrag ist nur angenommen, wenn mind. 6 BRM dafür gestimmt haben
28.11.2011 um 16:56 Uhr
@Kurzarbeiter Kannst Du mal eben dem Fragesteller die Empfehlung 'ein Seminar schleunigst zu besuchen' geben? Danke.
28.11.2011 um 17:28 Uhr
@betriebsratten
Es gibt im BetrVG verschiedene Mehrheitsverhältnisse die die Abstimmenden erreichen müssen:
Mehrheit der ANWESENDEN (einfache Mehrheit): bsp. 11 BRM im BR, 7 anwesende: Mehrheit = 4 BRM Mehrheit der ABSTIMMUNGSBERECHTIGTEN (absolute Mehrheit): bsp. 11 BRM, 7 anwesende: Mehrheit = 6 BRM Mehrheit mit mehr als 50 %: entsprechende Mehrheit gem. vorstehend, aber mit mehr als 50%, bsp: §27 BetrVG: 3/4tel Mehrheit der Abstimmberechtigten zur Abberufung des BA, bsp.: 11 BRM, 7 anwesend, Mehrheit = 9 BRM (keine Mehrheit möglich, da nur 7 anwesend).
28.11.2011 um 17:54 Uhr
@Kölner
..wenn Du der Meinung bist, dass #betriebsratten ein Seminar schleunigst zu besuchen sollte, empfehle es ihr doch!!
Du kannst selbstverständlich oder hättest es ihr auch erklären können, denn nu ist es zu spät weil *rkoch es getan hat.
28.11.2011 um 18:14 Uhr
@Kurzarbeiter und ich dachte Kölner und Du machen Arbeitsteilung ;-)
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