Erstellt am 28.11.2011 um 15:51 Uhr von hilfsheriff
Nachrücker(Ersatzmitglieder) haben das gleiche Wahlrecht wie ein normales BR-Mitglied
gruß hilfsheriff
Erstellt am 28.11.2011 um 15:55 Uhr von peanuts
Beispiel: BR mit 11 BRM
Absolute Mehrheit: Antrag ist nur angenommen, wenn mind. 6 BRM dafür gestimmt haben
Erstellt am 28.11.2011 um 15:56 Uhr von Kölner
@Kurzarbeiter
Kannst Du mal eben dem Fragesteller die Empfehlung 'ein Seminar schleunigst zu besuchen' geben? Danke.
Erstellt am 28.11.2011 um 16:28 Uhr von rkoch
@betriebsratten
Es gibt im BetrVG verschiedene Mehrheitsverhältnisse die die Abstimmenden erreichen müssen:
Mehrheit der ANWESENDEN (einfache Mehrheit): bsp. 11 BRM im BR, 7 anwesende: Mehrheit = 4 BRM
Mehrheit der ABSTIMMUNGSBERECHTIGTEN (absolute Mehrheit): bsp. 11 BRM, 7 anwesende: Mehrheit = 6 BRM
Mehrheit mit mehr als 50 %: entsprechende Mehrheit gem. vorstehend, aber mit mehr als 50%, bsp: §27 BetrVG: 3/4tel Mehrheit der Abstimmberechtigten zur Abberufung des BA, bsp.: 11 BRM, 7 anwesend, Mehrheit = 9 BRM (keine Mehrheit möglich, da nur 7 anwesend).
Erstellt am 28.11.2011 um 16:54 Uhr von Kurzarbeiter
@Kölner
..wenn Du der Meinung bist, dass #betriebsratten ein Seminar schleunigst zu besuchen sollte, empfehle es ihr doch!!
Du kannst selbstverständlich oder hättest es ihr auch erklären können, denn nu ist es zu spät weil *rkoch es getan hat.
Erstellt am 28.11.2011 um 17:14 Uhr von rtjum
@Kurzarbeiter
und ich dachte Kölner und Du machen Arbeitsteilung ;-)