Mehrheit bzgl. Teilnahme an Wahl beim Hauptbetrieb - reicht die einfache oder ist die absolute Stimmenmehrheit erforderlich?
Wir als Betriebsrat des Hauptbetriebes haben in einem Nebenbetrieb (ohne Betriebsrat) eine Abstimmung über die Teilnahme an der anstehenden BR-Wahl im Hauptbetrieb initiiert. Im Nebenbetrieb sind 45 Mitarbeiter abstimmungsberechtigt. Davon haben 2 mit Nein gestimmt, 21 mit Ja und 22 Mitarbeiter haben nicht abgestimmt. Erfüllt dieses Votum (knapp 50 Prozent der gesamten Mitarbeiterschaft hat mit Ja gestimmt) die Anforderungen nach §4 Abs. 1 Satz 3, nach dem der Nebenbetrieb mit einfacher Mehrheit formlos der Teilnahme an den BR-Wahlen im Hauptbetrieb zustimmen muss? Oder ist dazu eine absolute Mehrheit erforderlich?
Community-Antworten (1)
16.01.2006 um 19:38 Uhr
Es ist richtig, dass die Mehrheit der anwesenden Mitarbeiter/innen - also 21 zu 2 Stimmen) den Beschluß formlos und verbindlich fassen können. Also es reicht die relative Mehrheit aus.
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