W.A.F. LogoSeminare

Absolute Mehrheit - was ist denn die absolute Mehrheit?

P
Petri
Jan 2018 bearbeitet

Hi @all,

was ist denn die absolute Mehrheit?

Danke...Petri

5.16705

Community-Antworten (5)

G
Galaxy

12.11.2009 um 15:49 Uhr

@Petri

ganz platt: Eine absolute Mehrheit hat, wer mehr hat als die Hälfte dessen hat, was möglich ist. Beispiel: Möglich 20 Stimmen, absolute Mehrheit wären 11 Stimmen.

War deine Frage ernst??????????????? oder Beschäftigungstherapie...

T
tiktak

12.11.2009 um 16:01 Uhr

@ Petri Wikipedia: Absolute Mehrheit
Absolute Mehrheit ist die Mehrheit über eine zahlenmäßig definierte Grundmenge. Als Grundmenge dienen häufig: die Anwesenden; die stimmberechtigten Mitglieder (Briefwahl) die (unterschiedlichen) Stimmrechte von Mitgliedern oder Anteilseignern Andere Grundmengen sind möglich. Enthaltungen wirken somit als fehlende Stimmen zur geforderten Zustimmung, ähnlich wie Nein-Stimmen. Die Bezeichnung absolute Mehrheit wird mitunter auch für einfache Mehrheiten benutzt Deutsches Recht: Beispiel Parlament Absolute Mehrheit und Zweidrittelmehrheit beziehen sich auf die Gesamtzahl der Abgeordneten, die einfache Mehrheit auf die Zahl der abgegebenen Stimmen. Beispiel: In einem Parlament gibt es 600 Abgeordnete, von denen 20 wegen Krankheit fehlen. 40 enthalten sich der Stimme. Die Zweidrittelmehrheit beträgt 401 Stimmen, die absolute Mehrheit 301 Stimmen, die einfache Mehr­heit kann eine Stimme sein, wenn kein anderer Abgeordneter dagegen stimmt. Stimmenthaltungen spielen keine Rolle.

BR - Stimmenthaltungen überwiegend als Nein-Stimme.Kommt auch auf die gestellte Frage an. BetrVG: Sofern das BetrVG nichts Gesondertes vorschreibt, werden die Beschlüsse mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Betriebsratsmitglieder gefasst. Das BetrVG sieht mitunter die absolute Mehrheit für einen Beschluss vor, mit dem der Betriebsrat zurücktritt, eine Geschäftsordnung erlässt oder ändert, den Gesamtbetriebsrat mit der Wahrnehmung einer Angelegenheit beauftragt oder die Aufgaben des Wirtschaftsausschusses auf einen Ausschuss des Betriebsrats überträgt. Unter absoluter Mehrheit versteht man, dass nicht nur die Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Betriebsrats, sondern die Mehrheit aller Betriebsratsmitglieder einem Beschlussantrag zustimmen muss. Alles klar ??? tik-tak

W
Waschbär

12.11.2009 um 16:18 Uhr

@Petri, wenn du zei hände hebst habe ich die mehrheit, da ich vierpfoten habe. Die Absulute Mehrheit ist wenn defenitief sichtbar ist das die Mehrheit sichtbar ist,also ist die Absulutemehrheit, sichtbar mehr als NUr mehrheit oder knappemehrheit oder grade mal soo mehrheit.

eben absulut ....

T
TROISDORFER

12.11.2009 um 17:40 Uhr

Mehrheit ist Mehrheit !!! Nach Mehrheit kommt Einstimmigkeit . MFG Troisdorfer

D
DerAlteHeini

12.11.2009 um 19:12 Uhr

Troisdorfer Es gibt schon die Mehrheit und die absolute Mehrheit.

Ihre Antwort