Erstellt am 12.11.2009 um 14:49 Uhr von galaxy
@Petri
ganz platt: Eine absolute Mehrheit hat, wer mehr hat als die Hälfte dessen hat, was möglich ist. Beispiel: Möglich 20 Stimmen, absolute Mehrheit wären 11 Stimmen.
War deine Frage ernst??????????????? oder Beschäftigungstherapie...
Erstellt am 12.11.2009 um 15:01 Uhr von tiktak
@ Petri
Wikipedia:
Absolute Mehrheit
Absolute Mehrheit ist die Mehrheit über eine zahlenmäßig definierte Grundmenge. Als Grundmenge dienen häufig:
die Anwesenden;
die stimmberechtigten Mitglieder (Briefwahl)
die (unterschiedlichen) Stimmrechte von Mitgliedern oder Anteilseignern
Andere Grundmengen sind möglich. Enthaltungen wirken somit als fehlende Stimmen zur geforderten Zustimmung, ähnlich wie Nein-Stimmen.
Die Bezeichnung absolute Mehrheit wird mitunter auch für einfache Mehrheiten benutzt
Deutsches Recht:
Beispiel Parlament
Absolute Mehrheit und Zweidrittelmehrheit beziehen sich auf die Gesamtzahl der Abgeordneten, die einfache Mehrheit auf die Zahl der abgegebenen Stimmen.
Beispiel: In einem Parlament gibt es 600 Abgeordnete, von denen 20 wegen Krankheit fehlen. 40 enthalten sich der Stimme.
Die Zweidrittelmehrheit beträgt 401 Stimmen, die absolute Mehrheit 301 Stimmen, die einfache Mehrheit kann eine Stimme sein, wenn kein anderer Abgeordneter dagegen stimmt. Stimmenthaltungen spielen keine Rolle.
BR - Stimmenthaltungen überwiegend als Nein-Stimme.Kommt auch auf die gestellte
Frage an.
BetrVG:
Sofern das BetrVG nichts Gesondertes vorschreibt, werden die Beschlüsse mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Betriebsratsmitglieder gefasst. Das BetrVG sieht mitunter die absolute Mehrheit für einen Beschluss vor, mit dem der Betriebsrat zurücktritt, eine Geschäftsordnung erlässt oder ändert, den Gesamtbetriebsrat mit der Wahrnehmung einer Angelegenheit beauftragt oder die Aufgaben des Wirtschaftsausschusses auf einen Ausschuss des Betriebsrats überträgt. Unter absoluter Mehrheit versteht man, dass nicht nur die Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Betriebsrats, sondern die Mehrheit aller Betriebsratsmitglieder einem Beschlussantrag zustimmen muss.
Alles klar ???
tik-tak
Erstellt am 12.11.2009 um 15:18 Uhr von waschbär
@Petri,
wenn du zei hände hebst habe ich die mehrheit, da ich vierpfoten habe. Die Absulute Mehrheit ist wenn defenitief sichtbar ist das die Mehrheit sichtbar ist,also ist die Absulutemehrheit, sichtbar mehr als NUr mehrheit oder knappemehrheit oder grade mal soo mehrheit.
eben absulut ....
Erstellt am 12.11.2009 um 16:40 Uhr von Troisdorfer
Mehrheit ist Mehrheit !!!
Nach Mehrheit kommt Einstimmigkeit .
MFG Troisdorfer
Erstellt am 12.11.2009 um 18:12 Uhr von DerAlteHeini
Troisdorfer
Es gibt schon die Mehrheit und die absolute Mehrheit.