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Bewerbungsunterlagen

A
Andys
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Ihr BR-Füchse,

muss der Arbeitgeber bei einer Einstellung dem Betriebsrat die ORIGINALBEWERBUNGSUNTERLAGEN vorlegen. Unser AG reicht uns ständig Kopien. Da kann doch schnell mal ein Blatt verschwinden oder ausgetauscht werden. Gibt es dazu einschlägige Gesetze?

Danke Andys

1.62807

Community-Antworten (7)

Z
zweifelerin

17.08.2012 um 21:36 Uhr

Ihr bezichtigit hier den AG der Urkundenfälschung??

S
Streikbrecher

17.08.2012 um 22:11 Uhr

W
Watschenbaum

17.08.2012 um 22:48 Uhr

was soll dieser unsinnige Link ? nenn doch das Urteil beim Namen.......

K
kunzundhinz

17.08.2012 um 22:54 Uhr

@Watschenbaum

Was soll diese unsinnige Anmerkung??

Denn wenn man den Link nutzt, sofern man geistig dazu in der Lage ist, findet man das Urteil. Ich habe ihn gerade genutzt!!

Habe das Urteil auf dem Bildschirm. Doch soviel für Dich! BAG 1. Senat von 1995

Somit hat Strei... eine hilfreiche Anwort gegeben im Gegensatz zur Dir!!

W
Watschenbaum

18.08.2012 um 10:02 Uhr

BAG 1. Senat von 1995 ????

genau, tolles Urteil, du Held

B
Betriebsrätin

18.08.2012 um 12:06 Uhr

Ja Watsch..., wenn man hier so Antwortet kann man solche Antworten bekommen. Ich habe mit dem Link das Urteil auch bekommen. War also eine vollkommen ausreichende Antwort. Denn nur das Az ist zu wenig. Man muss auch das Urteil einmalin Gaenze lesen und verstehen um zu erkennen wann welche Rechte wie bestehen.

A
Andys

18.08.2012 um 13:23 Uhr

Hey Leute,

kein Problem, ich konnte das Urteil lesen und bin mit der Antwort zufrieden. Danke.

LG Andys

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