Hallo Ihr BR-Füchse,

muss der Arbeitgeber bei einer Einstellung dem Betriebsrat die ORIGINALBEWERBUNGSUNTERLAGEN vorlegen. Unser AG reicht uns ständig Kopien. Da kann doch schnell mal ein Blatt verschwinden oder ausgetauscht werden. Gibt es dazu einschlägige Gesetze?

Danke Andys