Erstellt am 17.08.2012 um 19:36 Uhr von zweifelerin
Ihr bezichtigit hier den AG der Urkundenfälschung??
Erstellt am 17.08.2012 um 20:11 Uhr von Streikbrecher
Hier ein Urteil:
https:www.jurion.de/de/document/show/0:93333,0/
Erstellt am 17.08.2012 um 20:48 Uhr von Watschenbaum
was soll dieser unsinnige Link ? nenn doch das Urteil beim Namen.......
Erstellt am 17.08.2012 um 20:54 Uhr von kunzundhinz
@Watschenbaum
Was soll diese unsinnige Anmerkung??
Denn wenn man den Link nutzt, sofern man geistig dazu in der Lage ist, findet man das Urteil. Ich habe ihn gerade genutzt!!
Habe das Urteil auf dem Bildschirm. Doch soviel für Dich! BAG 1. Senat von 1995
Somit hat Strei... eine hilfreiche Anwort gegeben im Gegensatz zur Dir!!
Erstellt am 18.08.2012 um 08:02 Uhr von Watschenbaum
BAG 1. Senat von 1995 ????
genau, tolles Urteil, du Held
Erstellt am 18.08.2012 um 10:06 Uhr von Betriebsrätin
Ja Watsch..., wenn man hier so Antwortet kann man solche Antworten bekommen. Ich habe mit dem Link das Urteil auch bekommen. War also eine vollkommen ausreichende Antwort. Denn nur das Az ist zu wenig. Man muss auch das Urteil einmalin Gaenze lesen und verstehen um zu erkennen wann welche Rechte wie bestehen.
Erstellt am 18.08.2012 um 11:23 Uhr von Andys
Hey Leute,
kein Problem, ich konnte das Urteil lesen und bin mit der Antwort zufrieden. Danke.
LG Andys