Befristung nach Ausbildung
Hallo Zusammen,
Zum 30.06.2012 hat eine Kollegin Ihre Ausbildung zum Bürokauffrau abgeschlossen. Ihr wurde ein befristeter Arbeitsvertrag bis zum 31.08.2012 angeboten. Danach wurde eine Verlängerung bis zum 31.12.2012 gestaltet. Jetzt hat Sie bis zum 30.06.2013 eine weitere Befristung bekommen. Ist nach dieser Zeit eine weitere Verlängerung möglich. Bitte um Antworten.
Community-Antworten (6)
19.12.2012 um 09:57 Uhr
Das hängt davon ab, ob ein TV exisitiert, der die Regeln des TzBfG modifiziert.
Rein nach TzBfG kann ein befristeter Vertrag bis zu drei mal bis zur Höchstdauer von zwei Jahren ohne Sachgrund befristet werden.
Da die Ausbildung selbst nicht als befristeter Vertrag (oder überhaupt als Arbeitsvertrag im Sinne des TzBfG) gilt, wurde die Kollegin bislang zwei mal verlängert, nach TzBfG ist also noch eine weitere Verlängerung möglich, längstens bis zum 30.06.2013.
Aber wie schon gesagt: TV können andere Regeln vorsehen, z.B. dass die Höchstdauer der Befristung auf 1 Jahr beschränkt wird oder das nur 2 Verlängerungen zulässig sind (und natürlich kann er auch längere Hächstüberlassungsdauern und mehr Verlängerungen vorsehen: §14 (2) Satz 3 und 4 TzBfG.
BTW: Auch wenn diese Möglichkeiten ausgeschöpft sind, kann der AG MIT Sachgrund befristen oder auch einfach versuchen das G/TV zu umgehen und weiter ohne Sachgrund zu befristen (ist gar nicht mal soooo unüblich). Dann könnte der AN aber versuchen auf Entfristung zu klagen (auch weil er das Vorliegen eines echten Sachgrunds anzweifelt), mit der Folge dass der Arbeitsvertrag unbefristet weiterläuft. Ohne Klage endet auch dann das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Befristung..... worauf viele AG spekulieren, da die meisten AN davon ausgehen, dass ein derart eingeklagter unbefristeter Vertrag am Ende nur zu Scherereien mit dem AG oder einer Kündigung führt.
19.12.2012 um 10:21 Uhr
Ich finde, dann wäre es an der Zeit sie fest einzustellen - der Bedarf scheint ja wohl vorhanden zu sein und bewährt hat sich die Kollegin auch - da könnt Ihr Euch für die Kollegin stark machen.
19.12.2012 um 10:26 Uhr
EVENTUELL hat die Kollegin aber, wenn sie bereit ist auf Entfristung zu klagen einen festen AV. Wenn ich das richtig verstehe kann man nach der Ausbildung nur einmal befristen um den Übergang in das Berufsleben zu erleichtern. Jede weitere Befristung ist im Anschluss dann nicht mehr möglich.
Hier mal ein Link und das das Urteil.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10. Oktober 2007 – 7 AZR 795/06 -
Gruß
19.12.2012 um 10:38 Uhr
@harvey
Dieses Urteil ist ein Sonderfall... Dieses zieht NUR, wenn sich der AG im Befristungsvertrag ausdrücklich auf eine "Befristung mit Sachgrund ERPROBUNG" bezieht. Vgl. Urteil Rn. 6: Die Parteien vereinbarten am 15. August 2003 einen befristeten Arbeitsvertrag, nach dessen § 1 die Klägerin ab dem 24. Juli 2003 bei der Fachhochschule "nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) … i. V. m. Protokollnotiz Nr. 1 zu Nr. 1a SR 2 y BAT wegen Vorliegen eines sachlichen Grundes (Befristung im Anschluss an eine Ausbildung, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern)" als Zeitangestellte bis zum 23. Juli 2004 eingestellt wurde.
Ein Befristungsvertrag der AUSDRÜCKLICH rein Kalendermäßig ohne Sachgrund erfolgt, folgt nicht diesem Urteil. Ein AG der also in einen solchen Vertrag das Wort "Erprobung" schreibt oder sich gar (wie im vorliegenden Fall) ausdrücklich auf den Sachgrund §14 (1) 2. TzVfG bezieht, ist - naja, dumm...
Aber richtig bemerkt, das wäre natürlich zu prüfen, vielleicht war Hulkys AG ja ebenso dumm...
19.12.2012 um 10:52 Uhr
@rkoch
Genau, da wir den genauen Wortlaut des AV nicht kennen habe ich eventuell extra GROSS geschrieben.
Gruß
19.12.2012 um 11:14 Uhr
@Harvey
Hab ich im Grunde schon bemerkt.. Aber da Du auf den Umstand mit der Sachgrundbefristung nicht hingewiesen hast und wir nicht wissen wie sattelfest Hulky beim interpretieren derartiger "Feinheiten" in Urteilen ist, war ich der Meinung dass es sinnvoll wäre, explizit darauf hinzuweisen...
BTW: Da unsere AG ja auch nicht wirklich dumm sind, sollte nach dem Urteil keinem Personalchef mehr ein derartiger Lapsus passiert sein, da diese ja i.d.R. von den AG-Verbänden auf derartige Fallstricke "gecoached" werden. Ansonsten würde ich mich als AG nach einem anderen Personalchef umsehen :-)
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