Hallo,
wir wählen zum ersten mal einen Betriebsrat. Wir sind ein Unternehmen abc mit einen Hauptsitz A und verschiedenen Außenbüros in DE. Zusätzlich gibt es ein 100 % Tochterunternehmen xyz mit einem Hauptsitz B und verschiedenen Außenbüros in DE.
Der WV hat nun entschieden einen BR wahl nur am Hauptsitz A zu machen, wahlberechtigt sollen alle sein (also sowohl von Unternehmen abc als auch Unternehmen xyz) die am Hauptsitz A Ihren Arbeitsplatz haben.

Ist dies tatsächlich richtig ? Oder müsste nicht sowohl Unternehmen A einen BR wählen, wahlberechtigt alle MA Unternehmen A inkl. der Außenbüros und Unternehmen B einen eigenen BR, wahlberechtig alle MA Unternehmen B inkl. Außenbüros ?