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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebliche Freistellung

Z
ZABBR
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Kolleginnen und Kollegen, benötige mal wieder Eure Hilfe! Der Fall: Letzten Monat ist unsere komplette Verwaltung(25 Mädels, ein Junge) in ein neues Gebäude umgezogen. Alle Sachen waren gepackt PC´s abgeschlossen und am nächsten Tag war die Umzugsfirma bestellt. Die Verwaltungskolleginnen und Kollegen machten zwischen 16 und 18 Uhr Feierabend. Zwischen 19 und 20 Uhr ging dannn der Telefonterror los. 2 von 3 Teamleitern wurden von der Geschäftsführung beauftragt, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung anzurufen um ihnen mitzuteilen, dass es reich, wennn pro Team einer kommt und der Rest zu Hause bleiben soll. Eine Teamleiterin machte sich sogar die Mühe und fuhr zu Hausbesuchen um die freudige Mitteilung an die "Frau" zu bringen. Die Fragen der Mitarbeiterinnen ob betriebliche Freistellung oder Urlaub bzw Freizeitausgleich, wurden von der Teamleiterin so beantwortet: Ich habe es so verstanden, dass es eine Betriebliche Freistellung ist. Den Mut die Geschäftsführung danach zu fragen, brachte keine der Teamleiterinnen auf. Verwaltungsangestellte die am Tag arbeiten kamen, weil sie telefonisch niocht erreichbar wqaren, wurden von den Teamleitern nach Hause geschiockt. So, nun, jetzt ist bei dem Umzug nicht alles so super gelaufen (der war übrigens am 12.07. 2012) die Geschäftsfürhrung hat einen Hals auf seine Verwaltung, und forderte die Mitarbeiterinnen nun auf, sich für den TAG Urlaub oder Ü-Stunde3n einzutragen. Die Teamleiterinnen wollten den Sachverhalt mit der GF klärne, ziehen sich jetzt aber zurück, da sie 1. an besagtem Tag anwesend waren und zweitens kein Durchsetzungsvermögen bei unserer GF haben. Er schickte Sie mit den Worten: Wem es nicht passt soll sich beim Betriebsrat beschweren, fort. Jetzt liegts bei mir. Meiner Meinung nach muss es auf eine Betriebliche Freistellung rauslaufen. Wie seht ihr das, und welche Argumente oder Gesetzes Vorlagen können greifen. Danke

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Community-Antworten (2)

R
rudolfrentier

16.08.2012 um 13:25 Uhr

schau mal § 614 ff BGB nach. Daraus kannst du deine Argumentation ableiten.

Wenn ein AN seine Arbeitsleistung vertragsgem. anbietet und der AG diese nicht annehmen kann, hat er eben Pech gehabt.

A
azrael

16.08.2012 um 13:30 Uhr

tja.. euer BR kann seine (nichtbeachteten) mitbestimmungsrechte bezüglich beginn und ende der täglichen AZ geltend machen (§87 BetrVG Abs.1 Satz 2). euer AG hat aber hinsichtlich "dringender betrieblicher erfordernisse" evtl. ein gutes argument. der BR müsste nachweisen, dass der arbeitsausfall planbar gewesen wäre und nicht spontan angefallen ist. sollte dies gelingen, ist betriebsverfassungsrechtlich jedoch nur der umstand festgehalten, dass der AG die mitbestimmung missachtet hat.

induvidual-rechtlich könnte jeder betroffene AN auf den berühmten § 615 BGB (Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko) hinweisen und die normale vergütung verlangen.

lg

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